Seminarpaket Arbeitsrecht: 2 x 7,5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Berlin | Donnerstag, 08. Oktober 2026, 09:00 Uhr bis Freitag, 09. Oktober 2026, 18:00 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71058-26

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung im Arbeitsrecht ist für Anwälte und Anwältinnen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (zwei Blöcke à 7,5 Stunden) und finden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Arbeitsmigration: Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang

    Donnerstag, 08. Oktober 2026 • 09:00 - 18:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Dieses Seminar richtet sich an im Aufenthaltsrecht und/oder Arbeitsrecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen im Arbeitsrecht bzw. Migrationsrecht. Es ist ebenso geeignet für Mitarbeitende in Personalabteilungen von Unternehmen.

    Worum geht es?

    Gegenstand und Inhalt der Veranstaltung ist ein Überblick über die bestehenden Möglichkeiten der Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland unter Einbeziehung nicht nur der aufenthaltsrechtlichen, sondern auch der arbeits-, gesellschafts- und sozialversicherungsrechtlichen Nebenaspekte. Behandelt werden Geschäftsreise, kurz- und langfristige Entsendungen sowie dauerhaft geplante lokale Beschäftigungen.

    Was sind die Schwerpunkte
    • Aufenthaltstitel, Regelungen zur Einreise und Aufenthalt

    • Sicherung der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung

    • Detaillierte Darstellung der Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung

    • Sonderfälle: Arbeitnehmerüberlassung, Selbständige, Start-Ups und Geschäftsführung

    • Überblick über das Verfahren, inkl. Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

    • Besonderheiten bei der Durchführung der Beschäftigung sowie bei Kündigung und Austritt

    • Ausländerbeschäftigungsrecht bei Restrukturierungen

    • Nebenblick ins Sozialversicherungsrecht

    • Rechtsfolgen illegaler Beschäftigung und Haftungsrisiken

    • Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsmigrationsrecht, insbesondere Fachkräfteeinwanderungsgesetz/Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung/Work-and-Stay-Agentur

    Wer referiert?

    Foto: Bettina Offer
    Rechtsanwältin, Frankfurt a. M.
  • Block 2: Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst

    Freitag, 09. Oktober 2026 • 09:00 - 18:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Kollegen und Kolleginnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht, die über arbeitsrechtliche Kenntnisse, bislang aber über keine besonderen Erfahrungen im Bereich des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst verfügen. Angesprochen sind auch Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen.

    Worum geht es?

    Das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst ist geprägt durch sehr weitgehende Weisungsrechte des Dienstherren. Daneben ist es durch tarifvertragliche Verflechtungen reguliert. Hieraus folgen rechtliche Besonderheiten, die bei der Mandatsbearbeitung zu beachten sind.

    Was sind die Schwerpunkte
    • Öffentlicher Dienst: Angehörige, Grundbegriffe, Rechtsquellen des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst

    • Tarifvertragsrecht: Begriff des Tarifvertrags, Inhalt und Wirkung von Tarifverträgen, Überblick über die wesentlichen Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere TVöD und TV-L

    • Individuelles Arbeitsrecht am Beispiel der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des öffentlichen Dienstes: Begründung des Arbeitsverhältnisses, befristeter Arbeitsvertrag, Treue- oder Loyalitätspflicht, Direktionsrecht, Versetzung, Abordnung, Umsetzung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses einschließlich betriebsbedingter Kündigung im öffentlichen Dienst; betriebliche Übung im öffentlichen Dienst

    • Ein-, Höher- und Rückgruppierung: Arbeitsvorgang, Zeitanteil, Wertigkeiten, Eingruppierungsklage

    • Personalvertretungsrecht: Dienststelle und Personalrat, Stufenvertretungen, eingeschränkte und uneingeschränkte Mitbestimmung, Mitwirkung und Anhörung

    • Arbeitsrecht und Privatisierung öffentlicher Einrichtungen: § 613a BGB, Personalgestellung

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Michael Meyer
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Neu-Isenburg

Wer referiert?

Foto: Dr. Michael Meyer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Neu-Isenburg
Foto: Bettina Offer
Rechtsanwältin, Frankfurt a. M.

Wo findet das Seminar statt?

InterCity Hotel Berlin-Ostbahnhof, Am Ostbahnhof 5, 10243 Berlin
Route bei Google Maps planen
Telefon: 030 / 293680
Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 16. September 2026 • EZ/ÜF 105,60 €

Was kostet die Teilnahme?

  • 515 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 772 € Mitglied DAV
  • 858 € Nichtmitglied

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Seminarpaket Arbeitsrecht: 2 x 7,5 Stunden

Persönliche Beratung
André Szibele