Seminarpaket Arbeitsrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Berlin | Donnerstag, 22. Mai 2025, 08:00 Uhr bis Freitag, 23. Mai 2025, 13:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71012-25

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und finden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Rechtsfragen in der Personalabteilung

    Donnerstag, 22. Mai 2025 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Rechts- und Personalabteilungen bzw. Rechtsanwälte/-innen, die Personalabteilungen beraten, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht.

    Worum geht es?

    HR-Abteilungen wollen und müssen keine Rechtsfragen klären, sondern Probleme lösen. Das Seminar gibt deshalb nicht nur ein Update zu den typischen arbeitsrechtlichen Themen im HR-Bereich, sondern sensibilisiert insbesondere für einen pragmatischen und lösungsorientierten Umgang mit diesen Themen. Die meist rege Diskussion zwischen HR-Mitarbeitenden und beratenden Anwälten/-innen im Kreis der Teilnehmenden unter Einbeziehung der Referierenden erweitert den persönlichen Blickwinkel und damit die Handlungsoptionen.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Die Rolle von HR-Abteilungen und ihren Beratern/-innen

    • Klassische Fragestellungen für Personaler/-innen: von der Einstellung bis zur Beendigung des Arbeitsvertrags

    • Arbeitsvertragsgestaltung: Spagat zwischen Rechtssicherheit und Abschreckung von Bewerbern/-innen

    • Mühevolles Klein-Klein: Urlaub, Krankheit usw.

    • Aktuelle Herausforderungen

    Wer referiert?

    Foto: Prof. Dr. Thomas Kania
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln
    Foto: Dr. Astrid Oleszak
    Rechtsanwältin, Köln
  • Block 2: Mitbestimmung des Betriebsrates bei IT-Anwendungen und KI

    Donnerstag, 22. Mai 2025 • 14:30 - 20:00 Uhr

    Neu im Programm!

    An wen richtet sich das Seminar?

    Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht sowie Syndikusrechtsanwälte/-innen, Mitarbeitende in Rechtsabteilungen, in der Unternehmensleitung und im Personalbereich, Mitglieder in Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen

    Worum geht es?

    Die Mitbestimmung von Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen bei Einführung und Anwendung von IT-Systemen erscheint nahezu uferlos: Neben dem Klassiker „§ 87 I Nr. 6 BetrVG“ legen die Bereitstellung der IT aus der Cloud mit kontinuierlichen Updates und die um sich greifende Integration von KI auch viele andere Mitwirkungstatbestände bis hin zur Betriebsänderung i. S. v. § 111 Nr. 4, Nr. 5 BetrVG nahe. Schließlich verwischen die Grenzen zwischen Pflichterfüllung in Datenschutz und Informationssicherheit sowie Mitbestimmung der Kollektivorgane bei der praktischen Umsetzung zusehends. Das stellt Arbeitgeber/-innen vor ein Dilemma: Wie einerseits mit der enormen Dynamik in der technischen Entwicklung umgehen, andererseits aber zugleich die Rechte der Kollektivorgane wahren und Pflichten von Arbeitgeber/-innen erfüllen? Ein Lösungsansatz sind dabei Rahmenvereinbarungen, die aber nach herrschender Lesart nicht erzwingbar sein sollen mit der Folge, dass Arbeitgeber/-innen entweder aus ihrer Sicht „strangulierende“ Forderungen der Kollektivorgane akzeptieren oder aber doch wieder über jedes IT-System einzeln verhandeln müssen. Ob und welche Antworten das Betriebsverfassungsrecht auf diese Herausforderungen bietet – und wann es überhaupt bei KI in welcher Form anwendbar ist – wird Gegenstand des Seminars sein.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • IT-Systeme aus der Cloud und KI: Was passiert technisch und was ist relevant für das BetrVG?

    • Mitbestimmungstatbestände und Arbeitgeberpflichten: Was ist im BetrVG zu beachten?

    • Beschäftigtendatenschutz (1): Pauschales Mitbestimmungsrecht bei allen Datenverarbeitungen?

    • Beschäftigtendatenschutz (2): Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlage für Datenverarbeitungen?

    • Exkurs KI: Wenn aus einem Chatbot ein Hochrisiko-KI-System im Arbeitsverhältnis wird.

    • Rahmen-IT-Betriebsvereinbarungen: Erzwingbar vor der Einigungsstelle oder freiwillig?

    • Umgang mit (täglichen) Updates: Vorabmitbestimmung möglich oder verboten?

    • Schutz der Arbeitnehmer/-innen vs. zwingender Kontrollen durch Arbeitgeber/-innen: Widersprüche auflösbar?

    • Informationssicherheit durchsetzen: Wo setzt die Mitbestimmung Grenzen?

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Köln
  • Block 3: Dauerbrenner fristlose Kündigung, insbesondere Fallstricke im Datenschutz

    Freitag, 23. Mai 2025 • 08:00 - 13:30 Uhr

    Neu im Programm!

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht sowie Personalleiter/-innen.

    Worum geht es?

    Dieses Seminar gibt einen Überblick über die typischerweise in einem Kündigungsschutzprozess anfallenden Rechtsprobleme, die beim Streit über eine außerordentliche Kündigung auftreten können. Erörtert werden insbesondere die speziell mit einer fristlosen Kündigung im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen. Vertieft dargestellt wird die neueste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und deren praktische Auswirkungen unter Hinweis auf die jeweiligen Fallstricke.

    Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes, der der Feststellung von Kündigungsgründen und deren Verwertbarkeit im Prozess über die üblichen materiellen Voraussetzungen des §§ 626 BGB hinaus Grenzen setzt.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Anwendungsbereich des § 626 BGB, insbesondere Feststellung des „wichtigen Grunds“

    • Interessenabwägung, insbesondere Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

    • Aktuelles zur Kündigungserklärungsfrist gem. § 626 Abs. 2 BGB

    • Fallstricke bei der Kündigung (schwer-)behinderter Menschen

    • Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung bei ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern/-innen

    • Außerordentliche Änderungskündigung mit Auslauffrist

    • Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    • Die außerordentliche Eigenkündigung

    • Besondere Fallstricke im Datenschutz; insbesondere Beweisgewinnung, Verdachtskündigung, Anhörung des Betriebsrates, Sachvortrags- und Beweisverwertungsverbote

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Anja Katharina Euler
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Ludwigsburg
    Foto: Karl Geißler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Gütersloh

Wer referiert?

Foto: Dr. Anja Katharina Euler
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Ludwigsburg
Foto: Karl Geißler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Gütersloh
Foto: Prof. Dr. Thomas Kania
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Köln
Foto: Dr. Astrid Oleszak
Rechtsanwältin, Köln

Wo findet das Seminar statt?

DAV-Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin
Route bei Google Maps planen
Telefon: 030 / 7261530
Übernachtungsmöglichkeiten

B&B Hotel Berlin-Alexanderplatz • Fon: 030 2345675910

Motel One Berlin-Alexanderplatz • Fon: 030 20969780

Was kostet die Teilnahme?

  • 461 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 692 € Mitglieder Anwaltverein
  • 768 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Seminarpaket Arbeitsrecht: 3 x 5 Stunden

Persönliche Beratung
André Szibele