Seminarpaket Arbeitsrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Düsseldorf | Donnerstag, 25. September 2025, 08:00 Uhr bis Freitag, 26. September 2025, 13:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71055-25

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung im Arbeitsrecht ist für Anwälte und Anwältinnen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Aktuelle Rechtsprechungsübersicht im Arbeitsrecht

    Donnerstag, 25. September 2025 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht sowie an Mitarbeitende in Personal- und Rechtsabteilungen.

    Worum geht es?

    Das Seminar vermittelt einen praxisbezogenen Überblick über die aktuelle arbeitsgerichtliche Rechtsprechung – mit Ausnahme des Kündigungsrechts. Neben materiell-rechtlichen Fragestellungen werden auch wichtige Fragen zum Prozessrecht behandelt.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Beginn des Arbeitsverhältnisses

    • Inhalt und Grenzen des Direktionsrechts

    • Hauptpflichten: Arbeitsleistung und Arbeitszeit – von Nachtarbeit, Bereitschaften und Mehrarbeit einschl. Darlegungs- und Beweislastfragen; Arbeitsentgelt – vom Mindestlohn, vertraglichen Vereinbarungen und Diskriminierungen/Gleichbehandlung bis hin zu den Zuschlägen und Sonderzahlungen

    • Struktur und Entwicklung des Annahmeverzugs

    • Entgeltfortzahlung: neues zur AUB und zur Fortsetzungserkrankung

    • Befristungen: mit und ohne Sachgrund

    • Aktuelles zum Betriebsübergang und zur Arbeitnehmerüberlassung

    • Aktuelles zum Urlaubsrecht

    • Immer wieder Ärger mit dem Zeugnis?

    • Ausgewählte, wichtige Entscheidungen zum Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht

    • Interessante Entscheidungen zum Prozessrecht

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Martin Fenski
    Präsident des LAG a.D., Rangsdorf
  • Block 2: Mitbestimmung des Betriebsrates bei IT-Anwendungen und KI

    Donnerstag, 25. September 2025 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Arbeitsrecht tätig sind, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht. Es ist ebenso geeignet für Syndikusrechtsanwälte und Syndikusrechtsanwältinnen sowie Mitarbeitende in Rechtsabteilungen, in der Unternehmensleitung und im Personalbereich, ebenso für Mitglieder in Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen.

    Worum geht es?

    Die Mitbestimmung von Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen bei Einführung und Anwendung von IT-Systemen erscheint nahezu uferlos: Neben dem Klassiker „§ 87 I Nr. 6 BetrVG“ legen die Bereitstellung der IT aus der Cloud mit kontinuierlichen Updates und die um sich greifende Integration von KI auch viele andere Mitwirkungstatbestände bis hin zur Betriebsänderung i. S. v. § 111 Nr. 4, Nr. 5 BetrVG nahe. Schließlich verwischen die Grenzen zwischen Pflichterfüllung in Datenschutz und Informationssicherheit sowie Mitbestimmung der Kollektivorgane bei der praktischen Umsetzung zusehends. Das stellt Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen vor ein Dilemma: Wie einerseits mit der enormen Dynamik in der technischen Entwicklung umgehen, andererseits aber zugleich die Rechte der Kollektivorgane wahren und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen erfüllen? Ein Lösungsansatz sind dabei Rahmenvereinbarungen, die aber nach herrschender Lesart nicht erzwingbar sein sollen mit der Folge, dass Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen entweder aus ihrer Sicht „strangulierende“ Forderungen der Kollektivorgane akzeptieren oder aber doch wieder über jedes IT-System einzeln verhandeln müssen. Ob und welche Antworten das Betriebsverfassungsrecht auf diese Herausforderungen bietet – und wann es überhaupt bei KI in welcher Form anwendbar ist – wird Gegenstand des Seminars sein.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • IT-Systeme aus der Cloud und KI: Was passiert technisch und was ist relevant für das BetrVG?

    • Mitbestimmungstatbestände und Arbeitgeberpflichten: Was ist im BetrVG zu beachten?

    • Beschäftigtendatenschutz (1): Pauschales Mitbestimmungsrecht bei allen Datenverarbeitungen?

    • Beschäftigtendatenschutz (2): Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlage für Datenverarbeitungen?

    • Exkurs KI: Wenn aus einem Chatbot ein Hochrisiko-KI-System im Arbeitsverhältnis wird.

    • Rahmen-IT-Betriebsvereinbarungen: Erzwingbar vor der Einigungsstelle oder freiwillig?

    • Umgang mit (täglichen) Updates: Vorabmitbestimmung möglich oder verboten?

    • Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vs. zwingender Kontrollen durch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen: Widersprüche auflösbar?

    • Informationssicherheit durchsetzen: Wo setzt die Mitbestimmung Grenzen?

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Köln
  • Block 3: Insolvenzarbeitsrecht

    Freitag, 26. September 2025 • 08:00 - 13:30 Uhr

    Neu im Programm!

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Arbeitsrecht tätig sind, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht. Es ist ebenso geeignet für Syndikusrechtsanwälte und Syndikusrechtsanwältinnen sowie Mitarbeitende in Rechts- und Personalabteilungen

    Worum geht es?

    Gerät der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin in die wirtschaftliche Krise oder gar in die Zahlungsunfähigkeit, können arbeitsrechtliche Mandate schnell einen insolvenzrechtlichen Bezug bekommen. In diesem Einführungs- bzw. Grundlagenseminar lernen die Teilnehmenden, wie ein Insolvenzverfahren abläuft und welche arbeitsrechtlichen Regeln und Besonderheiten in diesem Rahmen gelten. Wie sind die Forderungen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen insolvenzrechtlich zu behandeln? Was gilt bei Masseunzulänglichkeit? Welche Ansprüche sind insolvenzgeldgesichert? Welche Besonderheiten gelten bei Kündigungen, Betriebsänderungen, Betriebsübergang und Massenentlassungsanzeige? Wie funktioniert eine Transfergesellschaft? Diese und andere Fragen sollen in dieser Veranstaltung im Sinne eines Überblicks beantwortet werden.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Ablauf des Insolvenzeröffnungsverfahrens

    • „Normaler“ Gang des eröffneten Verfahrens

    • „Besondere“ Verfahrensarten: Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren

    • Insolvenzgeldvorfinanzierung / Insolvenzgeld

    • Die „Freigabe“ der selbständigen Tätigkeit des Schuldners gemäß § 35 Abs. 2 lnsO

    • Überblick über die arbeitsrechtlichen Regelungen der §§ 113, 120 – 128 lnsO

    • Insolvenzanfechtung

    • Wechsel der Arbeitgeberstellung und prozessuale Konsequenzen

    • Unterbrechung und Aufnahme des Verfahrens

    • Forderungsanmeldung

    • Abgrenzung zwischen Insolvenzforderung und Masseforderung

    • Besonderheiten bei Masseunzulänglichkeit

    • Kündigung des Insolvenzverwalters/der Insolvenzverwalterin gemäß § 113 lnsO

    • Betriebsübergang in der Insolvenz

    • Insolvenz-Sozialplan

    • Interessenausgleich mit Namensliste

    • Transfergesellschaft

    • Massenentlassungsanzeige

    • Vollstreckungsverbote

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeits- und Insolvenzrecht, Düren

Wer referiert?

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeits- und Insolvenzrecht, Düren
Foto: Dr. Martin Fenski
Präsident des LAG a.D., Rangsdorf
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Köln

Wo findet das Seminar statt?

Lindner Hotel Airport, Unterrather Straße 108, 40468 Düsseldorf
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Telefon: 0211 / 95160
Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 27. August 2025 • EZ/ÜF 139,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 480 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 720 € Mitglieder Anwaltverein
  • 800 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Seminarpaket Arbeitsrecht: 3 x 5 Stunden

Persönliche Beratung
André Szibele