Seminarpaket Arbeitsrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Stuttgart | Donnerstag, 15. Oktober 2026, 08:00 Uhr bis Freitag, 16. Oktober 2026, 13:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71060-26

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung im Arbeitsrecht ist für Anwälte und Anwältinnen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Aktuelles Arbeitszeitrecht

    Donnerstag, 15. Oktober 2026 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesonder an Fachanwälte und Fachanwältinnen für das Arbeitsrecht. Angesprochen sind auch Mitarbeitende in Rechts- und Personalabteilungen von Unternehmen, auch im Anwendungsbereich des TVöD.

    Worum geht es?

    „Arbeitszeit ist das neue Geld“. Vor dem Hintergrund teilweise akuter Personalknappheit rücken (flexible) Arbeitszeitdauer und Arbeitszeitverteilung immer mehr in den Fokus der Arbeitswelt 4.0. Moderne Tarifverträge widmen dem Thema fast mehr Aufmerksamkeit als der bislang im Vordergrund stehenden Vergütung. Das Seminar wird Praktikern und Praktikerinnen auf den neuesten Stand bringen, alltägliche Probleme rund um das Thema Arbeitszeit erörtern und einen Blick auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung und das Gesetzgebungsverfahren zur Zeiterfassung werfen.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Grundlegend: die vier Arbeitszeitbegriffe

    • Die Pflicht zur Zeiterfassung im 4. Jahr nach der Entscheidung des BAG vom 13.09.2022

    • Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitszeitrecht

    • Führung von Arbeitszeitkonten und die Behandlung der Ausgleichstage

    • Mobiles Arbeiten und Dienstreisen

    • Neuer LASI-Bußgeldkatalog zum Arbeitszeitgesetz

    • Mitbestimmung bei der Arbeitszeit

    • Arbeitszeitsysteme in der Einigungsstelle

    • Flexible Arbeitszeitgestaltung im öffentlichen Dienst

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Claudia Hahn
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Leinfelden-Echterdingen
  • Block 2: Brennpunkte im Arbeitsvertrag

    Donnerstag, 15. Oktober 2026 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht. Es ist ebenso geeignet für Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen sowie für Mitarbeitende von Personal- und Rechtsabteilungen in Unternehmen.

    Worum geht es?

    Die Anforderungen der Rechtsprechung an die Wirksamkeit arbeitsvertraglicher Formulierungen steigen stetig. Das Seminar behandelt die typischen Brennpunkte der Arbeitsvertragsgestaltung und gibt dabei zugleich einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zu den relevanten Themenblöcken. Im Fokus stehen die Anforderungen an eine morderne Arbeitsvertragsgestaltung, die Arbeitgeberattraktivität (Employer Branding Gesichtspunkte) und Compliance vereint. Im Einzelnen werden u. a. mögliche Regelungen zu Überstunden sowie zur Flexibilisierung der Vergütung sowie Befristungsregelungen besprochen. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der aktuellen Urlaubsrechtsprechung und den sich daraus ergebenden Vertragsgestaltungsmöglichkeiten. Thematisiert werden auch nachvertragliche Wettbewerbsregelungen und der Schutz von Know-How durch Geheimhaltungsregelungen. Es wird außerdem erläutert, was bei Regelungen zum Homeoffice/Mobile Work zu beachten ist und wie die Rückerstattung von Fortbildungskosten rechtssicher vertraglich geregelt werden kann.

    Was sind die Schwerpunkte
    • Regelungen zu Arbeitsort, insb. Homeoffice/Mobile Work

    • Flexibilisierung von Vergütung

    • Gestaltung von Arbeitszeit und Überstunden

    • Befristungsregelungen

    • Ausschlussklauseln

    • Urlaubsregelungen

    • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote

    • Geheimhaltungsklauseln/Datenschutz/Rückgabe

    • Erstattung von Fortbildungskosten

    • Employer Branding

  • Block 3: Prozesstaktik im Arbeitsrecht

    Freitag, 16. Oktober 2026 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Mitglieder der Geschäftsführung, Mitarbeitende in Rechtsabteilungen, Verbandsvertreter und -vertreterinnen und Personalleiter und Personalleiterinnen, die arbeitsrechtlich tätig sind und vor den Arbeitsgerichten auftreten. Es ist geeignet für die Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO für Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht.

    Worum geht es?

    Diskutiert werden typische Konstellationen in arbeitsgerichtlichen Verfahren, in denen prozesstaktisches Verhalten entscheidend für den Erfolg ist. Der Referent wird anhand von Fallbeispielen typische arbeitsrechtliche Verfahrenskomplexe aus Sicht aller Verfahrensbeteiligten unter Diskussion verschiedener Lösungsansätze behandeln.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Kündigungsschutzverfahren: Darlegungs- und Beweislast, Bedeutung und Möglichkeiten der Güteverhandlung, Verhalten im Kammertermin, Beweisaufnahme

    • Beschäftigungsansprüche, Zwangsvollstreckung, Einstellung der Zwangsvollstreckung

    • Entgeltansprüche: Bezifferung, Sonderprobleme, Provisionen und Zielvereinbarungen

    • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote

    • Prozesstaktik bei Betriebsübergängen

    • Prozesstaktik in Diskriminierungsfällen (Täter-Opfer-Unternehmen)

    • Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren

    • Prozesstaktische Möglichkeiten beim Vergleich

    • Arbeitsgerichtliches Verfahren und Sozialversicherungsrecht, insbesondere Sperrzeiten

Wer referiert?

Foto: Dr. Claudia Hahn
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Leinfelden-Echterdingen

Wo findet das Seminar statt?

Anwaltverein Stuttgart e.V., Olgastr. 57A, 70182 Stuttgart
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Telefon: 0711 / 33500000
Übernachtung

Übernachtungsmöglichkeiten in umliegenden Hotels

Was kostet die Teilnahme?

  • 515 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 772 € Mitglied DAV
  • 858 € Nichtmitglied

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Seminarpaket Arbeitsrecht: 3 x 5 Stunden

Persönliche Beratung
André Szibele