Seminarpaket Arbeitsrecht: 3 x 5 Stunden
Online | Montag, 26. Oktober 2026, 13:00 Uhr bis Mittwoch, 28. Oktober 2026, 18:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71063-26_ONL
Die Veranstaltung im Arbeitsrecht ist für Anwälte und Anwältinnen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und findet an drei aufeinanderfolgenden Tagen statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.
- Block 1: Aktuelles Arbeitszeitrecht
Montag, 26. Oktober 2026 • 13:00 - 18:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht. Angesprochen sind auch Mitarbeitende in Rechts- und Personalabteilungen, auch im Anwendungsbereich des TVÖD.
Worum geht es? Arbeitszeitrecht hat in der Praxis weit mehr Bedeutung, als auf den ersten Blick zu vermuten steht. Vor allem bei Auseinandersetzungen mit Betriebsräten über die Aufstellung von Dienstplänen zählt praktisch „jede Sekunde“. Das Besondere dabei ist die ausgeprägte Abhängigkeit des deutschen Gesetzgebers und der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit von den Vorgaben der EU und des EuGH. Das europäische Arbeitsrecht „überformt“ das deutsche Arbeitszeitrecht. Das Seminar beschäftigt sich mit den Grundlagen, stellt aber auch die aktuellen Entscheidungend des EuGH und des BAG zur „Arbeitszeit“ vor.
Was sind die Schwerpunkte? -
Grundlegend: die 4 Arbeitszeitbegriffe
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Die Regeln: RL 2003/88, ArbZG, Rechtsprechung des EuGH und des BAG
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Der Tag
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Tägliche und wöchentliche Ruhezeit; „12 Tage am Stück“
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Pausen
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Arbeitszeiterfassung
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Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
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Überstunden
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Wegezeit und Reisezeit
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Fortbildung
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Mehrere Arbeitsverhältnisse
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Neuer LASI Bußgeldkatalog zum Arbeitszeitrecht
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Mitbestimmung
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Einigungsstelle
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- Block 2: Einsatz von Fremdpersonal nach AÜG
Dienstag, 27. Oktober 2026 • 13:00 - 18:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an arbeitsrechtliche Praktiker und Praktikerinnen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht. Es ist ebenso geeignet für Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen.
Worum geht es? Der Personaleinsatz durch externe Mitarbeitende muss rechtssicher geregelt sein. Die Berechnung der Höchstdauer der Arbeitnehmerüberlassung und der Zeitpunkt bis zum Erreichen des Equal Pay Anspruches sind dabei die wichtigsten Punkte. Die Abgrenzung von Werk- und Arbeitsverträgen und damit auch zu Überlassungsverträgen bleibt weiterhin fehleranfällig.
Was sind die Schwerpunkte? -
Abgrenzung zu anderen Formen des (Fremd-)Personaleinsatzes: freie Mitarbeit – Abgrenzung Arbeitsvertrag, Dienst-/Werkvertrag
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Rechtsbeziehungen zwischen Entleiherbetrieb und Leiharbeitnehmern bzw. Leiharbeitnehmerinnen, insbesondere Ansprüche und Rechte der Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen im Entleiherbetrieb
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Rechtsbeziehungen zwischen Verleiherunternehmen und Leiharbeitnehmern bzw. Leiharbeitnehmerinnen: Anforderungen an den Arbeitsvertrag, Equal Treatment und Equal Pay
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Branchentarifverträge, Bedeutung und Auswirkungen
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Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte
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Folgen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung (Arbeits-, Steuer-, Sozialversicherungs- und Strafrecht)
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- Block 3: Weiterbeschäftigungsansprüche im Prozess
Mittwoch, 28. Oktober 2026 • 13:00 - 18:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an im Arbeitsrecht tätige Anwältinnen und Anwälte, insbesondere an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Worum geht es? Das Seminar behandelt neben den materiellen Voraussetzungen von Weiterbeschäftigungsansprüchen intensiv die prozesstaktischen Wege zur erfolgreichen Erlangung eines Weiterbeschäftigungstitels.
Was sind die Schwerpunkte? -
Anspruchsvoraussetzungen des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs
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Anspruchsvoraussetzungen des besonderen Weiterbeschäftigungsanspruchs nach § 102 Abs. 5 BetrVG
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Die Geltendmachung im Kündigungsschutzprozess, insbesondere Antragstellung
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Einstweiliger Rechtsschutz
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Rechtsfolgen eines Weiterbeschäftigungstitels, für Vergütung, Urlaub, Krankheit etc.
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Die tatsächliche Beschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses
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Beschäftigung zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung
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Vereinbarung eines Prozessbeschäftigungsverhältnisses, Rechtsnatur, Anwendbarkeit des TzBfG etc.
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Freistellungsvereinbarungen
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Zwangsvollstreckung und Abwendung der Zwangsvollstreckung
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jeweils von 13:00 bis 18:30 Uhr
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 454 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 680 € Mitglied DAV
- 756 € Nichtmitglied
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie


