Seminarpaket Arbeitsrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Online | Montag, 26. Oktober 2026, 13:00 Uhr bis Mittwoch, 28. Oktober 2026, 18:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71063-26_ONL

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung im Arbeitsrecht ist für Anwälte und Anwältinnen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und findet an drei aufeinanderfolgenden Tagen statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Aktuelles Arbeitszeitrecht

    Montag, 26. Oktober 2026 • 13:00 - 18:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht. Angesprochen sind auch Mitarbeitende in Rechts- und Personalabteilungen, auch im Anwendungsbereich des TVÖD.

    Worum geht es?

    Arbeitszeitrecht hat in der Praxis weit mehr Bedeutung, als auf den ersten Blick zu vermuten steht. Vor allem bei Auseinandersetzungen mit Betriebsräten über die Aufstellung von Dienstplänen zählt praktisch jede Sekunde“. Das Besondere dabei ist die ausgeprägte Abhängigkeit des deutschen Gesetzgebers und der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit von den Vorgaben der EU und des EuGH. Das europäische Arbeitsrecht „überformt“ das deutsche Arbeitszeitrecht. Das Seminar beschäftigt sich mit den Grundlagen, stellt aber auch die aktuellen Entscheidungend des EuGH und des BAG zur „Arbeitszeit“ vor.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Grundlegend: die 4 Arbeitszeitbegriffe

    • Die Regeln: RL 2003/88, ArbZG, Rechtsprechung des EuGH und des BAG

    • Der Tag

    • Tägliche und wöchentliche Ruhezeit; „12 Tage am Stück“

    • Pausen

    • Arbeitszeiterfassung

    • Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft

    • Überstunden

    • Wegezeit und Reisezeit

    • Fortbildung

    • Mehrere Arbeitsverhältnisse

    • Neuer LASI Bußgeldkatalog zum Arbeitszeitrecht

    • Mitbestimmung

    • Einigungsstelle

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Michael Meyer
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Neu-Isenburg
  • Block 2: Einsatz von Fremdpersonal nach AÜG

    Dienstag, 27. Oktober 2026 • 13:00 - 18:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an arbeitsrechtliche Praktiker und Praktikerinnen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht. Es ist ebenso geeignet für Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen.

    Worum geht es?

    Der Personaleinsatz durch externe Mitarbeitende muss rechtssicher geregelt sein. Die Berechnung der Höchstdauer der Arbeitnehmerüberlassung und der Zeitpunkt bis zum Erreichen des Equal Pay Anspruches sind dabei die wichtigsten Punkte. Die Abgrenzung von Werk- und Arbeitsverträgen und damit auch zu Überlassungsverträgen bleibt weiterhin fehleranfällig.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Abgrenzung zu anderen Formen des (Fremd-)Personaleinsatzes: freie Mitarbeit – Abgrenzung Arbeitsvertrag, Dienst-/Werkvertrag

    • Rechtsbeziehungen zwischen Entleiherbetrieb und Leiharbeitnehmern bzw. Leiharbeitnehmerinnen, insbesondere Ansprüche und Rechte der Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen im Entleiherbetrieb

    • Rechtsbeziehungen zwischen Verleiherunternehmen und Leiharbeitnehmern bzw. Leiharbeitnehmerinnen: Anforderungen an den Arbeitsvertrag, Equal Treatment und Equal Pay

    • Branchentarifverträge, Bedeutung und Auswirkungen

    • Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte

    • Folgen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung (Arbeits-, Steuer-, Sozialversicherungs- und Strafrecht)

    Wer referiert?

    Foto: Ulrich Spieker
    Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht, Bielefeld
  • Block 3: Weiterbeschäftigungsansprüche im Prozess

    Mittwoch, 28. Oktober 2026 • 13:00 - 18:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an im Arbeitsrecht tätige Anwältinnen und Anwälte, insbesondere an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht.

    Worum geht es?

    Das Seminar behandelt neben den materiellen Voraussetzungen von Weiterbeschäftigungsansprüchen intensiv die prozesstaktischen Wege zur erfolgreichen Erlangung eines Weiterbeschäftigungstitels.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Anspruchsvoraussetzungen des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs

    • Anspruchsvoraussetzungen des besonderen Weiterbeschäftigungsanspruchs nach § 102 Abs. 5 BetrVG

    • Die Geltendmachung im Kündigungsschutzprozess, insbesondere Antragstellung

    • Einstweiliger Rechtsschutz

    • Rechtsfolgen eines Weiterbeschäftigungstitels, für Vergütung, Urlaub, Krankheit etc.

    • Die tatsächliche Beschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses

    • Beschäftigung zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung

    • Vereinbarung eines Prozessbeschäftigungsverhältnisses, Rechtsnatur, Anwendbarkeit des TzBfG etc.

    • Freistellungsvereinbarungen

    • Zwangsvollstreckung und Abwendung der Zwangsvollstreckung

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Jennifer Rasche
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Hannover
    Foto: Dr. Gunnar Straube
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hannover
Wann finden die Vorträge statt?

jeweils von 13:00 bis 18:30 Uhr

Wer referiert?

Foto: Dr. Michael Meyer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Neu-Isenburg
Foto: Dr. Jennifer Rasche
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Hannover
Foto: Ulrich Spieker
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht, Bielefeld
Foto: Dr. Gunnar Straube
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hannover

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 454 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 680 € Mitglied DAV
  • 756 € Nichtmitglied

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Seminarpaket Arbeitsrecht: 3 x 5 Stunden

Persönliche Beratung
André Szibele