Seminarpaket Arbeitsrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Frankfurt a. M. | Donnerstag, 10. Juni 2027, 08:00 Uhr bis Freitag, 11. Juni 2027, 13:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71017-27

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung im Arbeitsrecht ist für Anwälte und Anwältinnen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Aktuelles zu Arbeitsunfähigkeit und Krankheit

    Donnerstag, 10. Juni 2027 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die beratend für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen tätig sind, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht. Es ist auch geeignet für Mitarbeitende in Personal- und Rechtsabteilungen sowie für Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen.

    Worum geht es?

    Die durchschnittliche Anzahl krankheitsbedingter Fehltage pro Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin in Deutschland hat in den letzten Jahren einen neuen Höchststand erreicht. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen reagieren vor diesem Hintergrund vermehrt mit der Zurückbehaltung der Entgeltfortzahlung oder einer krankheitsbedingten Kündigung. Zur Bearbeitung dieser Mandate ist es unerlässlich die neuen Entwicklungen der Rechtsprechung und Gesetzgebung im Blick zu behalten. Nach einem mehrfach verzögerten Start ist zum 1. Januar 2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte eingeführt worden. Viele Details sind noch unklar bzw. nicht hinreichend durchdacht, wie etwa die wenig praxistaugliche Ausnahme für privat Versicherte oder die noch völlig unbefriedigend geregelte Handhabung im Falle von Übermittlungsfehlern. Besonders zu berücksichtigen ist die neue Rechtsprechung zum Beweiswert einer AU-Bescheinigung, sei es im Rahmen strittiger Entgeltfortzahlungskosten, oder einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit. Die Rechtssprechung des BAG zur Kündigung wegen Krankheit wird unter Berücksichtigung der Fallstricke des BEM gem. § 167 Abs. 2 SGB IX und der aktuellen Rechtssprechung des BAG zum Präventionsverfahren gem. § 167 Abs. 1 SGB IX dargestellt. Europarechtliche Bezüge werden ebenso beleuchtet, wie sozialrechtliche Änderungen beim Krankengeld.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Einführung der eAU am 1. Januar 2023: Übersicht über die gesetzliche Neuregelung; Ausnahmen von der elektronischen AU-Bescheinigung; gesetzliche Grundlagen für die Erteilung einer AU-Bescheinigung im Wege der Fernbehandlung, insbesondere Neuregelung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie unter Berücksichtigung der telefonischen Krankschreibung

    • Beweiswert der AU-Bescheinigung: Grundsatz des BAG – hoher Beweiswert einer AU-Bescheinigung sowie dogmatische Herleitungsfragen; Erschütterung des Beweiswertes einer AU-Bescheinigung unter Berücksichtigung der jüngsten Entscheidungen des BAG

    • Der Entgeltfortzahlungsanspruch: Fortsetzungserkrankung oder Ersterkrankung; Darlegungs- und Beweislast

    • Die Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit: Auswirkungen für die Praxis; Rückzahlungsanspruch aus § 812 BGB?

    • Kündigung wegen Krankheit: Voraussetzungen – 3 Schritte-Prüfung; Prävention § 167 SGB IX; Kündigung als mittelbare Diskriminierung; aktuelle Entscheidungen des EuGH

    • Auswirkungen im Sozialrecht: Krankengeld; die Meldeobliegenheiten

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Anja Katharina Euler
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Ludwigsburg
  • Block 2: 10 Senate – 10 Entscheidungen

    Donnerstag, 10. Juni 2027 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht sowie Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen, die die aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht in ihrer gesamten Breite nachvollziehen wollen.

    Worum geht es?

    Das Seminar bietet einen Überblick über einen einjährigen Berichtszeitraum. Hierbei werden die aktuellen Themen der 10 Fachsenate am BAG behandelt, so dass jedes Gebiet im Arbeitsrecht Erwähnung findet – je nach Bedeutung der Entscheidung im Berichtszeitraum werden aktuelle Schwerpunkte gebildet. Zu den jeweiligen Themen wird die LAG Rechtsprechung und die Rechtsprechung des BVerfG – soweit im Berichtszeitraum relevant – einbezogen.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Kündigungsschutz (2. Senat)

    • Betriebsverfassungsrecht (1.Senat)

    • Vergütung (10. Senat)

    • Befristung (7. Senat)

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Knut Müller
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, München
  • Block 3: Betriebsverhandlungen, Betriebsvereinbarungen und Beschlussverfahren – Betriebsverfassung aus anwaltlicher und richterlicher Perspektive

    Freitag, 11. Juni 2027 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an arbeitsrechtliche Praktiker und Praktikerinnen, die sich für das Kollektivrecht interessieren, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht. Es ist auch geeignet für Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen.

    Worum geht es?

    Im Mittelpunkt des Seminars stehen alle Fragen rund um das kollektive Arbeitsrecht. Hierbei geht es um verschiedene Verhandlungssituationen zwischen Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen und Betriebsrat, sei es innerbetrieblich, in der Einigungsstelle oder gerichtlich. Die jeweiligen Verhandlungssituationen werden aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet, wobei gerade auch taktische Überlegungen mit einbezogen werden. Zudem wird ein kurzer Überblick über die wesentlichen Mitbestimmungstatbestände und die prozessualen Besonderheiten des Beschlussverfahrens geboten, der durch aktuelle Rechtsprechung punktuell angereichert ist.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Außergerichtliche Verhandlungen zwischen Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen und Betriebsrat

    • Gerichtliche Beschlussverfahren, insbesondere auch Eilverfahren

    • Prozessuale Besonderheiten von Beschlussverfahren

    • Gütliche Gestaltungsmöglichkeiten

    • Taktische Fragen und Strategie bei der Interessenvertretung

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Frauke Denecke
    Einigungsstellenvorsitzende, Richterin am ArbG (2006 – 2018), Mediatorin, Frankfurt a. M.
    Foto: Dr. Philipp Wiesenecker
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt a. M.

Wer referiert?

Foto: Dr. Frauke Denecke
Einigungsstellenvorsitzende, Richterin am ArbG (2006 – 2018), Mediatorin, Frankfurt a. M.
Foto: Dr. Anja Katharina Euler
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Ludwigsburg
Foto: Dr. Knut Müller
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, München
Foto: Dr. Philipp Wiesenecker
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt a. M.

Wo findet das Seminar statt?

Leonardo Royal Hotel, Mailänder Straße 1, 60598 Frankfurt a. M.
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Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 12. Mai 2027 • EZ/ÜF 109,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 533 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 800 € Mitglied DAV
  • 889 € Nichtmitglied

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Seminarpaket Arbeitsrecht: 3 x 5 Stunden

Persönliche Beratung
André Szibele