Seminarpaket Bau- und Architektenrecht: 3 x 5 Stunden

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Wann findet das Seminar statt?

Düsseldorf | Donnerstag, 28. September 2023, 08:00 Uhr bis Freitag, 29. September 2023, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71154-23

An wen richtet sich das Seminar?
Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre Fortbildung in einem Rutsch absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke á 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.
Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Verjährung am Bau: anwaltliche Strategien und Haftungsfallen

    Donnerstag, 28. September 2023 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Bau- und Architektenrecht, die sich gezielt mit der Verjährungsproblematik beschäftigen möchten
    Worum geht es?
    In diesem Seminar werden gezielt die aktuellen Fragen und Schwierigkeiten mit der Verjährung anhand der einzelnen Tatbestände erläutert. Strategien zur Sicherung der Ansprüche und zur Vermeidung von Haftungsfallen werden dargestellt.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Grundlagen des Verjährungsrechts, insbesondere zur werkvertraglichen Verjährung gem. § 634a BGB und zur regelmäßigen Verjährungsfrist gem. §§ 195, 199 BGB, Vereinbarungen zur Verjährung unter Berücksichtigung des AGB-Rechts, Ausgestaltungen von Verjährungsverzichtserklärungen
    • Hemmung und Neubeginn der Verjährung, insbesondere Hemmung durch Verhandlungen, Hemmung durch Rechtsverfolgung (u. a. Klage, Mahnbescheid, Streitverkündung), Hemmung durch selbständiges Beweisverfahren
    • Zur Verjährung besonderer Ansprüche, insbesondere Ansprüche aus Bürgschaft, Vergütungsansprüche nach BGB und VOB/B, Honoraransprüche Architekten/-innen/Sonderfachleute, Verjährung in Bauträgerverträgen, Verjährung im Gesamtschuldnerausgleich
    • Prozessuales, insbesondere Darlegungs- und Beweislast

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Walter Klein
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Köln
    Foto: Prof. Dr. Oliver Moufang
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Frankfurt a. M.
  • Block 2: Aktuelle Rechtsprechungsübersicht im Baurecht

    Donnerstag, 28. September 2023 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Bau- und Architektenrecht, die einen Mandatsschwerpunkt im zivilen Baurecht haben oder in größerem Umfang mit baurechtlichen Fragen befasst sind
    Worum geht es?
    Die neuesten Entwicklungen des Baurechts werden anhand wesentlicher Entscheidungen (vor allem des Bundesgerichtshofs) der letzten 12 bis 24 Monate dargestellt, insbesondere Grundsatzentscheidungen, praxisrelevante typische Probleme und in der Fachliteratur noch nicht verarbeitete Entscheidungen. Die Erläuterungen stellen den Zusammenhang mit der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung her und geben Ausblicke und Denkanstöße zu noch offenen Fragen.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Bauhandwerkersicherheit für Nachträge
    • Freie Kündigung des mit Kündigungsrecht „belasteten“ Vertrags
    • Auslegung von AGB
    • Fiktiver Schaden und Mangelfolgeschaden
    • Bindungswirkung der Aufrechnung mit Schadensersatzanspruch
    • Bemessung von Vorschuss
    • Mangel wegen fehlender Verwendbarkeit von Baustoffen
    • Fehlende Haltbarkeit als Mangel
      Die Themen sind abhängig von der aktuellen Rechtsprechung zum Seminarzeitpunkt.

    Wer referiert?

    Richter am OLG, Düsseldorf
  • Block 3: Gestaltungsmöglichkeiten des Bauvertrages

    Freitag, 29. September 2023 • 09:00 - 14:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Rechtsanwälte/-innen sowie Unternehmensjuristen/-innen, die in der Beratungspraxis mit der Gestaltung von Bauverträgen befasst sind
    Worum geht es?
    Aufgrund der Bauvertragsrechtsreform 2018 und fehlender Angleichung der VOB/B (2016) ist davon auszugehen, dass zentrale Schaltstellen der VOB/B, wie z. B. das unmittelbare Anordnungsrecht wegen § 307 BGB infolge grundlegend anderer Regelung im BGB (§ 650b, c BGB) unwirksam sind. Es stellt sich daher angesichts der in aller Regel erfolgenden Einbeziehung der VOB/B neben anderen Klauselwerken die Frage, welche Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen eines Bauvertrages möglich und zulässig sind.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Wesentliche Unterschiede: BGB vs. Bauvertrag-VOB/B
    • Die Privilegierung der VOB/B
    • Die VOB/B "als Ganzes"
    • BGB-Bauvertrag
    • "Klassische Vertragsgestaltung" (mehrere Klauselwerke, u. a. VOB/B)
    • Vertragsklauseln zu §§ 650b, 650c BGB

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Düsseldorf
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Düsseldorf

Wer referiert?

Foto: Dr. Walter Klein
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Köln
Foto: Prof. Dr. Oliver Moufang
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Frankfurt a. M.
Richter am OLG, Düsseldorf
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Düsseldorf
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Düsseldorf

Wo findet das Seminar statt?

Holiday Inn Düsseldorf City, Toulouser Allee 5, 40211 Düsseldorf
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Telefon: 0211 / 20541891
Exklusiv für Teilnehmende
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 30. August 2023 • EZ/ÜF ab 129,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 648 € Mitglieder Anwaltverein
  • 720 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie
Persönliche Beratung
Beate Straubel