Seminarpaket Bau- und Architektenrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Hamburg | Donnerstag, 19. November 2026, 08:00 Uhr bis Freitag, 20. November 2026, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71159-26

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung im Baurecht ist für Anwälte und Anwältinnen interessant, die ihre Fortbildung in einem Rutsch absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (3 Blöcke á 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Kaufrecht am Bau

    Donnerstag, 19. November 2026 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Bau- und Architektenrecht. Es ist ebenso geeignet für Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen, die sich mit baukaufrechtlichen Fragestellungen befassen.

    Worum geht es?

    Ziel des Seminars ist es, aufzuzeigen, wann – in Abgrenzung zum Werkvertragsrecht – die kaufrechtlichen Regelungen am Bau Anwendung finden und welche (teils massiven) rechtlichen Auswirkungen dies zur Folge hat. Darüber hinaus werden Möglichkeiten der (interessengerechten) Vertragsgestaltung beim Einkauf von Bauteilen und Bauprodukten gegeben. Das Seminar behandelt selbstverständlich die Auswirkungen der seit 01.01.2018 geänderten Gesetzeslage.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Die Abgrenzung von Kauf- und Werkvertragsrecht nach § 651 BGB

    • Unterschiede beim Kauf- und Werkvertragsrecht

    • Recht des Handelskaufs (Untersuchungs- und Rügepflichten)

    • Rechte der Käuferin/des Käufers bei Sachmängeln/Bedeutung von Herstellervorschriften

    • Besonderheiten bei Streckengeschäften (Lieferketten-Problematik)

    • Vertragsgestaltung beim Kauf von Bauteilen und Bauprodukten

    Wer referiert?

    Foto: Daniel Hürter
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Bonn
  • Block 2: Leistungsverweigerungsrecht bei Nachträgen

    Donnerstag, 19. November 2026 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an im Bau- und Architektenrecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sowie Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen, die mit der Abwicklung von Bauverträgen und Nachtragsforderungen betraut sind.

    Worum geht es?

    Ein Leistungsverweigerungsrecht bei der Abwicklung eines Bauvertrages durchzusetzen, kann erhebliche Risiken mit sich bringen – für beide Vertragsparteien. Denn häufig ist der Grund für die verweigerte Abschlagszahlung oder die eingestellten Leistungen zwischen den Parteien streitig und die jeweilige Leistungsverweigerung führt nicht selten zu einer weiteren Eskalation der Situation und im Worst Case zu einer Kündigung. Das vorliegende Seminar befasst sich mit den Voraussetzungen von Leistungsverweigerungsrechten, dem Kooperationsgebot und zeigt mögliche Reaktionsmöglichkeiten auf. Behandelt werden unter anderem folgende Fragen: Ist eine Fristsetzung im Rahmen eines VOB/B-Vertrags zwingend notwendig? Wie reagiert man rechtssicher auf eine „bedingte Anordnung“? Unter welchen Bedingungen ist eine Abrechnung nach der 80 %-Regelung gem. § 650c Abs. 3 BGB zulässig?

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Voraussetzungen von Leistungsverweigerungsrechten im Bauvertrag

    • Unberechtigte Leistungsverweigerungen und deren Folgen

    • Typische Fallgestaltungen bei Nachtragsforderungen

    • Taktische Vorgehensweisen für Auftraggeber und Auftraggeberinnen sowie Auftragnehmer und Auftragnehmerinnen

    • Aktuelle Rechtsprechung

    Wer referiert?

    Foto: Christina Hamacher
    Rechtsanwältin, Lehrbeauftragte an der HSPV NRW, Köln
  • Block 3: Die Bauinsolvenz und die Kunst des Teilens

    Freitag, 20. November 2026 • 09:00 - 14:30 Uhr

    Neu im Programm

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Juristinnen und Juristen bzw. Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter mit einem Interessenschwerpunkt im Insolvenz- und/oder Baurecht. Schön, aber nicht Bedingung, sind vorhandene Grundkenntnisse im Insolvenzrecht.

    Worum geht es?

    Wenn Bauprojekte ins Stocken geraten und es zur Insolvenz kommt, stellen sich zahlreiche komplexe Rechtsfragen. Das Seminar gibt einen kompakten, praxisbezogenen Überblick über die insolvenzrechtliche Abwicklung von Bauverträgen, die neueste Rechtsprechung des BGH – insbesondere zur Vertragsspaltung und Vergütungsfälligkeit – sowie die aktuellen Herausforderungen der Insolvenzanfechtung im Baubereich. Ziel ist es, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Einordnung des Bauvertrags in das insolvenrechtliche Rechtssystem

    • BGH-Entscheidung vom 17.07.2025, IX ZR 70/24, Fälligkeit der Vergütung für vorinsolvenzliche Leistungen

    • Vergütungsansprüche und Schlussrechnung in der Insolvenz

    • Insolvenzanfechtung im Baubereich

    Wer referiert?

    Foto: Katja Alexander
    Rechtsanwältin, Berlin

Wer referiert?

Foto: Katja Alexander
Rechtsanwältin, Berlin
Foto: Christina Hamacher
Rechtsanwältin, Lehrbeauftragte an der HSPV NRW, Köln
Foto: Daniel Hürter
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Bonn

Wo findet das Seminar statt?

Park-Hotel Hagenbeck, Hagenbeckstraße 150, 22527 Hamburg
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Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 8. Oktober 2026 • EZ/ÜF 159 €

Was kostet die Teilnahme?

  • 515 € Referendare/-innen; RAe/-innen, Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung / 2. Saatsexamen
  • 772 € Mitglied DAV
  • 858 € Nichtmitglied

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Seminarpaket Bau- und Architektenrecht: 3 x 5 Stunden

Persönliche Beratung
Beate Straubel