Seminarpaket Familienrecht: 3 x 5 Stunden

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Wann findet das Seminar statt?

Hamburg | Donnerstag, 07. Dezember 2023, 08:00 Uhr bis Freitag, 08. Dezember 2023, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71263-23

An wen richtet sich das Seminar?
Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Unsere Seminarpakete umfassen 15 Vortragsstunden (zwei Blöcke à 7,5 Stunden bzw. drei Blöcke à 5 Stunden) und finden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren die Teilnehmenden allerdings von einem rabattierten Preis.
Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Versorgungsausgleich: Was der Anwalt/die Anwältin wissen muss!

    Donnerstag, 07. Dezember 2023 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Im Familienrecht tätige Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Familienrecht
    Worum geht es?
    Der in den meisten Scheidungsverfahren von Amts wegen durchzuführende Versorgungsausgleich hat für die Eheleute oft erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen. Entsprechend hoch sind die Haftungsrisiken der beteiligten Rechtsanwälte/-innen bei der Beratung und der Vertretung im familiengerichtlichen Verfahren. Das Seminar soll die Grundlagen des Versorgungsausgleichsrechts praxisnah vermitteln, Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen und dabei helfen, typische Fehler zu vermeiden.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Von den Grundlagen zur praktischen Falllösung
    • Haftungsfallen bei der internen und externen Teilung – Fehler erkennen und bekämpfen
    • Gestaltungsmöglichkeiten und typische Fehler
    • Abänderung und Anpassung des VA
    • Aktuelle Rechtsprechung – Arbeitshilfen

    Wer referiert?

    Foto: Christian Breuers
    Richter am AG als weiterer Aufsicht führender Richter, Langenfeld
  • Block 2: Unterhaltsrecht: Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt

    Donnerstag, 07. Dezember 2023 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Im Familienrecht tätige Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Familienrecht
    Worum geht es?
    Neue Entscheidungen zum Unterhaltsrecht werden in Form von kurzen Fallbesprechungen aufbereitet, besprochen und insbesondere in die Systematik des Unterhaltsrechts eingeordnet. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, eigene Fallskizzen einzubringen. Zusammen mit einem Skript haben Sie anschließend Wissen und Strategien an der Hand, um Unterhaltsverfahren schneller und effektiver bearbeiten zu können.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Aktuelle Fragen des Unterhaltes minderjähriger Kinder (Wohnvorteil, Ersatzhaftung)
    • Unterhaltsrechtliche Fragestellungen in Patchworkfamilien
    • Kindesunterhalt bei höheren Einkünften der Eltern
    • Mehrbedarf und Sonderbedarf
    • Kindesunterhalt im Wechselmodell
    • Materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Fragen beim Volljährigenunterhalt
    • Wohnwert (Wohnvorteil), Schuldenbelastungen
    • Fiktive Einkünfte im Unterhaltsrecht
    • Berechnung des Ehegattenunterhalts unter Einberechnung des Fehlbetrags für die Kinder
    • Ehegattenunterhalt bei höheren Einkommensverhältnissen (“konkreter Bedarf“)
    • Die Karriere im Unterhaltsrecht
    • Haftungsfalle Begrenzung und Befristung des Geschiedenenunterhalts nach § 1578b BGB
    • Vermögenseinsatz im Unterhaltsrecht
    • Die Präklusionsfalle im Unterhaltsrecht
    • Weitere aktuelle Entscheidungen bis zum Seminartag

    Wer referiert?

    Richterin am AG, Oberhausen
  • Block 3: Stalking und häusliche Gewalt aus familiengerichtlicher Sicht, Auswirkungen von häuslicher Gewalt auf Kindschaftsverfahren

    Freitag, 08. Dezember 2023 • 09:00 - 14:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Im Familienrecht tätige Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Familienrecht
    Worum geht es?
    Die Istanbul-Konvention beinhaltet geltende Vorgaben für familiengerichtliche Verfahren im Kontext von häuslicher Gewalt. Vor dem Hintergrund dieser Vorgaben sollen die besonderen Anforderungen an Gewaltschutzverfahren und Kindschaftssachen erörtert werden. Notwendige Schutzmaßnahmen für gewaltbetroffene Elternteile bei Wohnungszuweisung, Verfahren der elterlichen Sorge und Umgangsverfahren werden anhand von Fallbeispielen dargestellt und Strategien für einen kindeswohlorientierten effektiven Schutz aufgezeigt.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Familienrechtliche und strafrechtliche Aspekte bei Gewalt in der Familie
    • Strategien der anwaltlichen Beratung unter Einschluss verfahrensrechtliche und materieller Regelungen
    • Vorgaben der Istanbul-Konvention für das deutsche Familienrecht
    • Gewaltschutzgesetz
    • Regelungen zur (Ehe-)Wohnungszuweisung
    • Kindschaftsrechtliche Regelungen (Sorgerecht und Umgang)

    Wer referiert?

    Richterin am AG, Oberhausen

Wer referiert?

Foto: Christian Breuers
Richter am AG als weiterer Aufsicht führender Richter, Langenfeld
Richterin am AG, Oberhausen

Wo findet das Seminar statt?

InterCity Hotel Hamburg Hauptbahnhof, Glockengießerwall 14/15, 20095 Hamburg
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Telefon: 040 / 248700
Exklusiv für Teilnehmende
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 4. Oktober 2023 • EZ/ÜF 139,- EUR

Was kostet die Teilnahme?

  • 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 648 € Mitglieder Anwaltverein
  • 720 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie
Persönliche Beratung
Ronja Lange