Seminarpaket Insolvenzrecht: 3 x 5 Stunden
Frankfurt a. M. | Donnerstag, 28. November 2024, 08:00 Uhr bis Freitag, 29. November 2024, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71757-24
Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre Fortbildung in einem Rutsch absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (3 Blöcke á 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis
- Block 1: Haftungsstrukturen in der Unternehmenskrise
Donnerstag, 28. November 2024 • 08:00 - 13:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Führungskräfte von Wirtschaftsunternehmen, leitende Mitarbeitende der Assekuranz (Schaden- und Vertragsabteilung), Wirtschaftsprüfer/-innen, Rechtsanwälte/-innen mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Wirtschaftsstrafrecht, Fachanwälte/-innen für Insolvenzrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht
Worum geht es? Über einen Zeitraum von nunmehr knapp 25 Jahren ist die Managerhaftung in Deutschland stetig verschärft worden. Es gibt eine Vielzahl von Urteilen und aktuellen gesetzlichen Vorschriften. Detaillierte Kenntnisse der zivil- und strafrechtlichen Haftungsstrukturen sind deshalb für alle von Bedeutung, die in der Praxis als Berater/-in oder in leitender Tätigkeit für ein Wirtschaftsunternehmen tätig sind.
Was sind die Schwerpunkte? -
Aktuelle Rechtsprechung zum Organhaftungsrecht
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Die Haftung der Unternehmensleitung innerhalb des Konzernverbundes
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Kapitalerhaltung und Cash Pooling in der Krise
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Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
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Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife, gesetzliche Neuregelungen durch das SanInsFoG/StaRUG
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D&O Versicherung: aktuelle Rechtsprechung und Hinweise zur Ausgestaltung
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- Block 2: Die Vorsatz- und Schenkungsanfechtung im Insolvenzverfahren
Donnerstag, 28. November 2024 • 14:30 - 20:00 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Insolvenzverwalter/-innen, Rechtsanwälte/-innen als Gläubiger- und Schuldnervertreter, Fachanwälte/-innen für Insolvenzrecht
Worum geht es? Die Prüfung, Geltendmachung sowie Abwehr von Ansprüchen aus Vorsatz- und Schenkungsanfechtung wird anhand praktischer Fälle behandelt. Eingehend behandelt werden insbesondere die Auswirkungen der sich in der Entscheidung vom 06.05.2021 andeutenden neuen Tendenzen der BGH-Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung. Ferner werden mögliche Angriffs- und Verteidigungsansätze aufgezeigt.
Was sind die Schwerpunkte? -
Tatbestandsmerkmale der Vorsatzanfechtung
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Die aktuelle Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung
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Darlegung der Zahlungsunfähigkeit im Anfechtungsprozess
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Die Rechtsprechung zur Schenkungsanfechtung
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Anfechtung im Dreiecksverhältnis (Cash Pool, etc.)
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Angriffs- und Verteidigungsansätze im Anfechtungsprozess
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Auswirkungen durch COVInsAG und SanInsFoG
Wer referiert?
Rechtsanwalt, Bonn -
- Block 3: Gesellschafterdarlehen in Krise und Insolvenz
Freitag, 29. November 2024 • 09:00 - 14:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Rechtsanwälte/-innen in der gesellschafts- und insolvenznahen Beratung, insbesondere von Gesellschaftern-/innen
Worum geht es? Thema ist die Behandlung von Gesellschafterdarlehen in Krise und Insolvenz. Die gesetzlichen Regelungen (insb. § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 135 InsO) werden anhand aktueller Rechtsprechung sowie praktischer Beispielfälle detailliert besprochen und es wird aufgezeigt, welche Haftungsrisiken hierdurch für Gesellschafter/-innen bestehen und wie diese vermieden werden können.
Was sind die Schwerpunkte? -
Grundlagen (sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich)
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Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO)
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Anfechtungsrisiken für Gesellschafter/-innen (§ 135 InsO): Rückführung, gesellschafterbesicherte Drittkredite, Doppelbesicherung, Nutzungsüberlassung
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Behandlung in der Krise: richtiges Verhalten, Maßnahmen zur Vermeidung von Insolvenztatbeständen
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Besonderheiten in COVInsAG und StaRUG
Wer referiert?
Rechtsanwalt, Bonn -
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 069 / 29906-0
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 16. Oktober 2024 • EZ/ÜF 136,- €
Was kostet die Teilnahme?
- 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 648 € Mitglieder Anwaltverein
- 720 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie