Seminarpaket Insolvenzrecht: 3 x 5 Stunden
Düsseldorf | Donnerstag, 21. November 2024, 08:00 Uhr bis Freitag, 22. November 2024, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71755-24
Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre Fortbildung in einem Rutsch absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (3 Blöcke á 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis
- Block 1: Haftung des Verwalters und anderer Beteiligter in Insolvenz- und Restrukturierung
Donnerstag, 21. November 2024 • 08:00 - 13:30 Uhr
Neu im Programm
An wen richtet sich das Seminar? Insolvenzverwalter/-innen, Rechtsanwälte/-innen, Sanierungsgeschäftsführer/-innen, Restrukturierungsberater/-innen
Worum geht es? Im Vordergrund geht es um die Haftung von Insolvenz- und Sachwalter/-innen, aber auch von Eigenverwalter/-innen und der beratenden Anwälte/-innen und sonstigen Beteiligten im Verfahren. Zudem wird auch maßgeblich die Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung besprochen. Dabei wird sowohl die InsO als auch das StaRUG beleuchtet.
Was sind die Schwerpunkte? -
Verwalterhaftung
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Beraterhaftung
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Haftung des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin
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- Block 2: Steuerrecht in der Insolvenz
Donnerstag, 21. November 2024 • 14:30 - 20:00 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/-innen und Wirtschaftsprüfer/-innen, die als Insolvenzverwalter/-innen tätig sind
Worum geht es? Das Seminar beinhaltet die besondere Behandlung steuerlicher Rechte und Pflichten im Rahmen der Insolvenz, insbesondere in Bereichen, in denen die Abgabenordnung und die Einzelsteuergesetze mit den Vorschriften der Insolvenzordnung kollidieren. Hierbei werden die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung (SanInsFoG), Finanzverwaltung (Schreiben zu § 55 Abs. 4 InsO n. F.) und Rechtsprechung (Mehrwertsteuergruppe) berücksichtigt.
Was sind die Schwerpunkte? -
Allgemeines zum Verhältnis Steuerrecht/Insolvenzrecht
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Umsatzsteuer: Grundkonzept des BFH, BMF-Schreiben vom 11.01.2022 zu § 55 Abs. 4 InsO n. F., Umsatzsteuerliche Organschaft, auch Entwicklungen zur Mehrwertsteuergruppe
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Einkommensteuer: Grundkonzept des BFH, Aufteilung der Steuerschuld, Insolvenzanfechtung
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Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer: Grundkonzept des BFH, Körperschaftsteuerliche/Gewerbesteuerliche Organschaft
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Verlustnutzung: § 10d EStG, §§ 8c, 8d KStG, § 10a GewStG
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Steuerfreiheit des Sanierungsertrages: §§ 3a, 3c Abs. 4 EStG, § 7b GewStG, Besonderheiten im Körperschaftsteuerrecht
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Steuerliche Aufrechnung: Grundkonzept des BFH, einzelne Steuerarten, umsatzsteuerliche Organschaft
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Steuerhaftung: §§ 69, 34, 35 AO i. V. m. § 15b Abs. 8 InsO, § 73 AO, § 74 AO, § 76 AO
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Forderungsanmeldung
Wer referiert?
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Berlin -
- Block 3: Die Geschäftsführung in der GmbH-Insolvenz
Freitag, 22. November 2024 • 09:00 - 14:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Unternehmensberatende Rechtsanwälte/-innen, Geschäftsführer/-innen
Worum geht es? Unternehmerische Tätigkeit ist gefahrgeneigte Tätigkeit. Im Vorfeld der Insolvenz einer GmbH, ab Eintritt der sog. Insolvenzreife, aber auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über deren Vermögen, sind Besonderheiten zu berücksichtigen, die außerhalb einer Unternehmenskrise in der Regel keine Rolle spielen, deren Nichtbeachtung aber erhebliche finanzielle und persönliche Konsequenzen für Geschäftsführer/-innen bis zu deren eigener Insolvenz nach sich ziehen kann. Das Seminar zeigt diese möglichen Konsequenzen sowie die Wege für GmbH-Geschäftsführer/-inen und deren anwaltlichen Berater/-innen, diese zu vermeiden bzw. zu mildern, auf.
Was sind die Schwerpunkte? -
Zivilrechtliche Haftung, insb. für verbotene Zahlungen (§ 15b InsO/§ 64 GmbHG a. F.)
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Sozialversicherungsrechtliche Haftung für Arbeitnehmeranteile
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Steuerrechtliche Haftung gem. § 69 AO
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Notwendiges Verhalten in der Insolvenz des/der Geschäftsführers/-in
Wer referiert?
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Dresden -
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 0211 / 388380
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 22. Oktober 2024 • EZ/ÜF 93,- €
Was kostet die Teilnahme?
- 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 648 € Mitglieder Anwaltverein
- 720 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie