Seminarpaket Insolvenzrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Frankfurt a. M. | Mittwoch, 03. Dezember 2025, 13:30 Uhr bis Donnerstag, 04. Dezember 2025, 20:00 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71758-25

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung ist für Anwälte und Anwältinnen interessant, die ihre Fortbildung in einem Rutsch absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (3 Blöcke á 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Aktuelle Entwicklungen im Anfechtungsrecht

    Mittwoch, 03. Dezember 2025 • 13:30 - 19:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Insolvenzverwalter und Insolvenzverwalterinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Fachanwälte und Fachanwältinnen für Insolvenzrecht, Berater und Beraterinnen, Restrukturierungsmanager und -managerinnen sowie Mitarbeitende in Rechtsabteilungen von Unternehmen.

    Worum geht es?

    In diesem Seminar werden Ihnen aktuelle Themen der Insolvenzanfechtung vermittelt. Das betrifft sowohl die aktuelle Rechtsprechung als auch die in der Literatur diskutierten Fragen. Dabei wird ein besonderer Wert auf die praktisch relevanten Fallgestaltungen gelegt. Sie werden in einem Guss über die neuesten Entwicklungen in Kenntnis gesetzt. Auch die Bezugspunkte zu den Nachbargebieten wie dem Bereich der Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung werden erörtert. Das Gesellschafterdarlehensrecht wird ebenfalls einbezogen.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Neueste Rechtsprechung des BGH zur Insolvenzanfechtung

    • Entwicklungstendenzen

    • Vorsatzanfechtung und Bargeschäfte

    • Drei-Personen-Verhältnisse in der Insolvenzanfechtung, insbesondere auch Konzernstrukturen

    • Anfechtung bei Gesellschafterdarlehen

    • Auswirkungen auf die Haftung von Beratern und Beraterinnen, Geschäftsführern und Geschäftsführerinnen sowie Gesellschaftern und Gesellschafterinnen

    Wer referiert?

    Foto: Prof. Dr. Christoph Thole
    Dipl.-Kfm., Institut für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht, Universität zu Köln
  • Block 2: Die Geschäftsführerhaftung in der GmbH-Insolvenz

    Donnerstag, 04. Dezember 2025 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an unternehmensberatende Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sowie Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen.

    Worum geht es?

    Unternehmerische Tätigkeit ist gefahrgeneigte Tätigkeit. Im Vorfeld der Insolvenz einer GmbH, ab Eintritt der sogenannten Insolvenzreife, aber auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über deren Vermögen, sind Besonderheiten zu berücksichtigen, die außerhalb einer Unternehmenskrise in der Regel keine Rolle spielen, deren Nichtbeachtung aber erhebliche finanzielle und persönliche Konsequenzen für Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen bis zu deren eigener Insolvenz nach sich ziehen kann. Das Seminar zeigt diese möglichen Konsequenzen sowie die Wege für GmbH-Geschäftsführer und -Geschäftsführerinnen und deren anwaltlichen Berater und Beraterinnen, diese zu vermeiden bzw. zu mildern, auf.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Zivilrechtliche Haftung, insb. für verbotene Zahlungen (§ 15b InsO/§ 64 GmbHG a. F.)

    • Sozialversicherungsrechtliche Haftung für Arbeitnehmeranteile

    • Steuerrechtliche Haftung gem. § 69 AO

    • Notwendiges Verhalten in der Insolvenz des/der Geschäftsführers/-in

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Dresden
  • Block 3: Steuerrecht in der Insolvenz

    Donnerstag, 04. Dezember 2025 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Insolvenzrecht, Steuerberater und Steuerberaterinnen sowie Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen, die als Insolvenzverwalter bzw. Insolvenzverwalterinnen tätig sind.

    Worum geht es?

    Das Seminar beinhaltet die besondere Behandlung steuerlicher Rechte und Pflichten im Rahmen der Insolvenz, insbesondere in Bereichen, in denen die Abgabenordnung und die Einzelsteuergesetze mit den Vorschriften der Insolvenzordnung kollidieren. Hierbei werden die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung (StaRUG und Wachstumschancengesetz), Finanzverwaltung (Schreiben zu § 55 Abs. 4 InsO n. F.) und Rechtsprechung (Sanierungsgewinn, Auswirkung der Insolvenz auf die USt., wachsende Bedeutung des Europarechts) berücksichtigt.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Allgemeines zum Verhältnis Steuerrecht/Insolvenzrecht

    • Verfahrensrecht: Handlungspflichten des Verwalters bei Verfahrenseröffnung

    • Verfahrensrecht: Abgrenzung der Pflichten des Insolvenzverwalters/der Insolvenzverwalterin von denen des Zwangsverwalters/der Zwangsverwalterin, Schuldners/Schuldnerin, anderen Beteiligten

    • Vermeidung persönliche Steuerhaftungsgefahr des Insolvenzverwalters/der Insolvenzverwalterin

    • Umsatzsteuer: Grundkonzept des Gesetzes, Abwandlungen durch den BFH bei Soll-Versteuerung: doppelte Berichtigung, BMF-Schreiben vom 11.01.2022 zu § 55 Abs. 4 InsO n. F.

    • Umsatzsteuer: Auswirkung der Insolvenz auf Organschaft und Sicherheitsverwertung

    • Umsatzsteuer: Reemtsma-Anspruch

    • Einkommensteuer: Grundkonzept des BFH, Aufteilung der Steuerschuld, Rechtsfolgen der Insolvenzanfechtung und Freigabe

    • Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer: Grundkonzept des BFH, körperschaftsteuerliche/gewerbesteuerliche Organschaft

    • Verlustnutzung: § 10d EStG, §§ 8c, 8d KStG, § 10a GewStG

    • Steuerfreiheit des Sanierungsertrages: §§ 3a, 3c Abs. 4 EStG, § 7b GewStG

    • Steuerfolgen von Sanierungsmaßnahmen

    • Persönliche Besteuerung des Insolvenzverwalters/der Insolvenzverwalterin, Gefahren der Gewerbesteuer

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Berlin
    Rechtsanwalt und Steuerberater, Köln

Wer referiert?

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Berlin
Rechtsanwalt und Steuerberater, Köln
Foto: Prof. Dr. Christoph Thole
Dipl.-Kfm., Institut für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht, Universität zu Köln
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Dresden

Wo findet das Seminar statt?

Leonardo Royal Hotel, Mailänder Straße 1, 60598 Frankfurt a. M.
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Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 5. November 2025 • EZ/ÜF 119,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 480 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 720 € Mitglieder Anwaltverein
  • 800 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Seminarpaket Insolvenzrecht: 3 x 5 Stunden

Persönliche Beratung
Stephanie Hackbarth