Seminarpaket Steuerrecht: 3 x 5 Stunden

Achtung: Es sind nur noch wenig Plätze frei. Sichern Sie sich jetzt Ihre Teilnahme!
Wann findet das Seminar statt?

Frankfurt a. M. | Donnerstag, 05. Dezember 2024, 08:00 Uhr bis Freitag, 06. Dezember 2024, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72164-24

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Update für das steuerstrafrechtliche Mandat– aktuelle Rechtsprechung für die Steuerstrafverteidigung

    Donnerstag, 05. Dezember 2024 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Dieses Seminar richtet sich nicht nur an Strafverteidiger/-innen, sondern auch an steuerliche Berater/-innen.

    Worum geht es?

    Das Steuerstrafrecht ist eine Rechtsmaterie, die durch die höchstrichterliche Rechtsprechung sehr intensiv beeinflusst und geprägt wird. Für eine effektive Bearbeitung des steuerstrafrechtlichen Mandates ist es unerlässlich, die Wechselwirkungen zwischen Straf- und Besteuerungsverfahren richtig einschätzen zu können. Die sich aus diesen Wechselwirkungen ergebenden Gefahrenpotenziale kann nur richtig einschätzen, wer über die für das steuerstrafrechtliche Mandat relevante strafrechtliche und steuerrechtliche Rechtsprechung informiert ist.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Aktuelle Rechtsprechung für die Steuerstrafverteidigung

    • Das Besteuerungsverfahren

    • Eventuelle berufsrechtliche Nebenfolgen

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt, Fachanwalt für Steuerrecht, Bochum
  • Block 2: Erbschaftssteuerrecht für Steuerrechtler

    Donnerstag, 05. Dezember 2024 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich primär an Fachanwälte/-innen für Steuerrecht und Steuerrechtler/-innen sowie an Fachanwälte/-innen für Erbrecht und Erbrechtler/-innen, die bereits über steuerrechtliche Kenntnisse verfügen und diese vertiefen wollen. Daneben ist das Seminar auch für Fachanwälte/-innen für Handels- und Gesellschaftsrecht geeignet, die im Bereich der Unternehmensnachfolge tätig sind.

    Worum geht es?

    Nach einem Überblick über Steuerpflicht unter Berücksichtigung von Auslandssachverhalten und Steuertatbeständen sowie -befreiungen liegt der Hauptschwerpunkt des Seminars in der Unternehmensnachfolge. Es wird dargestellt, zu welchen praktischen Umsetzungen die steuerrechtlichen Vorgaben zwingen. Dies bedeutet, Erwerbe von Todes wegen zu vermeiden und Übertragungen unter Lebenden auf den gewählten Stichtag zu optimieren.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Auslandssachverhalte

    • Steuertatbestände, nicht steuerbare Übertragungen

    • Unternehmensnachfolge, Gestaltung, Bewertung, Optimierung

    • Vermeidung der Wegzugsbesteuerung

    • Reduzierungen der Bemessungsgrundlage insbesondere Nießbrauch

    • Praxisrelevante ertragsteuerliche Probleme

    • Aktuelle Entwicklungen

    • Tipps für die Beratungspraxis

    Wer referiert?

    Foto: Prof. Dr. Ralph Landsittel
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht, Honorarprofessor Universität Mannheim
  • Block 3: Jahressteuergesetz 2024 – Update Umsatzsteuerrecht zum Jahreswechsel 2024/2025

    Freitag, 06. Dezember 2024 • 09:00 - 14:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Steuerrecht, Steuerberater/-innen in Steuer- und Rechtsabteilungen

    Worum geht es?

    Jedes Jahressteuergesetz enthält wichtige Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer. Im Jahr 2024 stehen ebenfalls Neuerungen in der Umsatzsteuer an. Hier sind einerseits die unionsrechtlichen Verpflichtungen zur MwSt-Reform VAT in the digital Age (ViDA) zu nennen. Aber auch das Jahressteuergesetz 2024 wird vorauss. wieder erhebliche Änderungen des Umsatzsteuergesetzes enthalten. Zudem wird die Umsetzung der obligatorischen E-Rechnung im B2B-Bereich der Besprechung bedürfen. Und die Anwendung des § 2b UStG wird ab 01.01.2025 endgültig umgesetzt. Andererseits gibt es auch vielfältige neue Rechtsprechung des EuGH, BFH aber auch des BGH mit Einfluss auf die Umsatzsteuerpraxis. Der EuGH hat die Organschaft in Deutschland verändert, die Fragen zum Steuersatz und zu besonderen Leistungen stehen beim EuGH an. Zudem stehen die Änderungen in der Verwaltungsauffassung im Blick der Veranstaltung. Zu erwarten ist ebenfalls, dass ein Jahressteuergesetz 2024 weiteren umsatzsteuerrechtlichen Handlungsbedarf enthält. Die Veranstaltung gibt Ihnen einen Überblick über ausgewählte Fragen und Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Änderungen aufgrund des Jahresssteuergesetzes 2024

    • Neue Entwicklungen bei der Organschaft nach EuGH

    • Herausforderungen der öffentlichen Hand bei § 2b UStG ab 01.01.2025

    • Praxistest der obligatorischen elektronischen B2B-Rechnung

    • Neuerungen beim Vorsteuerabzug und den unentgeltlichen Wertabgaben

    • Neuerungen in der Verwaltungsauffassung/aktuelle BMF-Schreiben

    • Weitere Änderungen zum 01.01.2025

    • Entwicklungen in der Rechtsprechung des EuGH, BFH sowie wesentliche Entscheidungen der Finanzgerichte

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt und Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH), Münster

Wer referiert?

Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt, Fachanwalt für Steuerrecht, Bochum
Rechtsanwalt und Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH), Münster
Foto: Prof. Dr. Ralph Landsittel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht, Honorarprofessor Universität Mannheim

Wo findet das Seminar statt?

relexa Hotel, Lurgiallee 2, 60439 Frankfurt a. M.
Route bei Google Maps planen
Telefon: 069 / 957780
Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 6. November 2024 • EZ/ÜF 120,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 648 € Mitglieder Anwaltverein
  • 720 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Seminarpaket Steuerrecht: 3 x 5 Stunden

Achtung: Es sind nur noch wenig Plätze frei.

Persönliche Beratung
Beate Straubel