Seminarpaket Strafrecht: 2 x 7,5 Stunden
Hinweis: Bitte beachten Sie die Verlegung des Seminarortes, ursprünglich war das DAV-Haus in Berlin-Mitte geplant.
Berlin | Donnerstag, 05. Dezember 2024, 09:00 Uhr bis Freitag, 06. Dezember 2024, 18:00 Uhr (7,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72263-24
Die Veranstaltung ist für Anwältinnen und Anwälte interessant, die ihre Fortbildung in einem Rutsch absolvieren möchten. Unsere Komplett-Seminare umfassen 15 Vortragsstunden (zwei Blöcke á 7,5 Stunden bzw. drei Blöcke á 5 Stunden), und finden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen - beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer allerdings von einem rabattierten Preis.
- Block 1: Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik
Donnerstag, 05. Dezember 2024 • 09:00 - 18:00 Uhr
Hinweis: Bitte beachten Sie die Verlegung des Seminarortes, ursprünglich war das DAV-Haus in Berlin-Mitte geplant.
An wen richtet sich das Seminar? Wenn Sie als Anwältin/Anwalt forensisch tätig sind und immer wieder mit Befragungen sowie Vernehmungen zu tun haben, ob im Straf-, Verkehrs- oder im allgemeinen Zivilrecht, sollten Sie dieses Seminar nicht verpassen. Der BGH schreibt zu diesem Seminar betreffend der Anerkennung gem. § 15 FAO: "Ein Rechtsanwalt, der die Grundlagen der Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik beherrscht, wird den auf diesem Gebiet nicht besonders geschulten Rechtsanwälten regelmäßig überlegen sein." (BGH, AnwZ (Brfg) 46/13 vom 18. Juli 2016)
Worum geht es? In den meisten Gerichtsverfahren werden die Grundlagen für die Überzeugungsbildung durch die Aussagen der Beteiligten (Angeklagte, Parteien, Zeugen/-innen) gewonnen. Anhand von konkreten Beispielen zeigt der Referent: Wer fragt, erhält Antworten – wer richtig fragt, die richtigen!
Was sind die Schwerpunkte? -
Technik (Wie fragt man richtig?) und Taktik (Wie fragt man nach dem Richtigen?)
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Vernehmungs-TAKTIK: Orientierung am (Erkenntnis-)Ziel der Mandanten/-innen
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Filmbeispiele aus echten Verfahren zeigen ungeschickte Fragen und deren weitreichende Auswirkungen auf das Aussageverhalten und den Aussageninhalt
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Kommunizieren Sie künftig besser – ausgerichtet an Ihrem jeweiligen (Erkenntnis-)Ziel
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Aktives Nutzen der gewandelten höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Bewertung von Aussagen, zur Überzeugungsbildung und Beweiswürdigung
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- Block 2: Übungs-/Trainings-Seminar: Befragungs- bzw. Vernehmungstechnik und -taktik für Fortgeschrittene
Freitag, 06. Dezember 2024 • 09:00 - 18:00 Uhr
Hinweis: Bitte beachten Sie die Verlegung des Seminarortes, ursprünglich war das DAV-Haus in Berlin-Mitte geplant.
An wen richtet sich das Seminar? Die Veranstaltung richtet sich an alle Kollegen/-innen, die forensisch im Zivil-, Verkehrs- oder Strafrecht tätig sind. Der BGH schreibt zu diesem Seminarthema betreffend der Anerkennung gem. § 15 FAO: "Ein Rechtsanwalt, der die Grundlagen der Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik beherrscht, wird den auf diesem Gebiet nicht besonders geschulten Rechtsanwälten regelmäßig überlegen sein." (BGH, AnwZ (Brfg) 46/13 vom 18. Juli 2016)
Worum geht es? Vernehmungs-Technik ist immer zugleich auch Vernehmungs-TAKTIK. Je nachdem, wen Sie vertreten, wollen Sie von Zeugen/-innen, Angeklagten, der Partei oder von Verhandlungsgegnern/-innen etwas anderes hören. Und dementsprechend sollten Sie bei der Befragung unterschiedlich vorgehen. Ähnliches gilt im Umgang mit den oft sehr unterschiedlichen Mandanten/-innen.
Was sind die Schwerpunkte? -
Gespräche mit Mandanten/-innen in Ihrer Kanzlei
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Gerichtliche Vernehmungen unter Einbeziehung kommunikativ unterschiedlicher Typen
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Verhandlungs- und Streitgespräch mit der Gegenpartei oder der Richterin/dem Richter
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Befragungen von Polizeibeamten/-innen
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In kleinen Übungen (ohne richtig und falsch!) suchen Sie nach in Ihrer alltäglichen Praxis anwendbaren Strategien und Möglichkeiten für eine bessere Kommunikation
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Videoaufzeichnungen sind möglich
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Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 030 / 374405000
Bitte buchen Sie Ihre Übernachtung im Hotel zum Tagespreis.
Was kostet die Teilnahme?
- 457 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 673 € Mitglieder Anwaltverein
- 745 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie