Seminarpaket Strafrecht: 3 x 5 Stunden
Berlin | Mittwoch, 24. April 2024, 13:00 Uhr bis Donnerstag, 25. April 2024, 20:00 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72202-24
Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.
- Block 1: Aktuelle Entwicklungen im modernisierten Beweisantragsrecht
Mittwoch, 24. April 2024 • 13:00 - 18:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an Strafverteidiger/-innen bzw. im Strafrecht tätige Rechts- und Fachanwälte/-innen.
Worum geht es? Der Gesetzgeber hat in der jüngeren Vergangenheit teilweise substantiell in das Beweisantragsrecht eingegriffen, um der Justiz die Ablehnung vermeintlich „missbräuchlicher“ Beweisanträge zu erleichtern. Inzwischen liegen erste grundlegende Entscheidungen des BGH hierzu vor. Das Seminar gibt einen Überblick, erläutert die Reformen und ihre Auswirkungen im Strafprozess (Hauptverhandlung und Revision). Im Fokus der Veranstaltung stehen diejenigen rechtlichen und forensischen Aspekte, die den Beweisantrag als das zentrale Instrument effektiver Strafverteidigung erhalten.
Was sind die Schwerpunkte? -
Anforderungen an den Beweisantrag, § 244 Abs. 3 S. 1 StPO
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Konnexität und Beweisanträge „aufs Geratewohl/ins Blaue hinein“
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Neufassung von Prozessverschleppungsabsicht – Voraussetzungen, Verfahren und Verteidigung, § 244 Abs. 6 S. 2 StPO
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Gesetzliche Beweisantragsfrist – Anlässe, Angemessenheit und Rechtsfolgen, § 244 Abs. 6 S. 3 StPO
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Entschuldigung „verspäteter“ Beweisanträge – Voraussetzungen und Verfahren, § 244 Abs. 6 S. 4 – 5 StPO
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Verteidigung gegen „kombinierte“ Beweisantragsfristen – Fristenmodell der Rechtsprechung
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Beweisanträge auf Sachverständigenbeweis – Anforderungen und aktuelle Entscheidungen, § 244 Abs. 4 StPO
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Beweisanträge auf Auslandszeugen – aktuelle Tendenzen der Rechtsprechung, § 244 Abs. 5 S. 2 StPO
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- Block 2: Das fehlerhafte Strafverfahren
Donnerstag, 25. April 2024 • 08:00 - 13:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Fachanwälte/-innen für Strafrecht und Rechtsanwälte/-innen mit Strafrechtsmandat
Worum geht es? Fehlerhafte Strafverfahren sind in der vergangenen Zeit zunehmend in den Blick der Öffentlichkeit geraten. In der Veranstaltung werden die typischen Fehlerquellen des gesamten Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren bis zum Hauptverfahren sowie dem sich anschließenden Maßregel- und Strafvollzug beleuchtet.
Was sind die Schwerpunkte? -
Empirische Erkenntnisse
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Fehlerquellen bei Staatsanwaltschaft und Polizei
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Fehlerquellen bei der Forensik
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Fehlerquellen bei Gericht
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Fehlerquellen beim Beschuldigten und seiner Verteidigung
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Besonderheiten im JGG und BtMG
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Besonderheiten Maßregelrecht
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Im Rahmen der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs
Wer referiert?
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, Dresden -
- Block 3: Anwaltliche Opfervertretung: Nebenklage & Opferentschädigung für Gewaltopfer
Donnerstag, 25. April 2024 • 14:30 - 20:00 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen sowie Beschäftigte von Beratungsstellen, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Strafrecht sowie für Sozialrecht.
Worum geht es? Das Seminar vermittelt anhand der Chronologie einer Gewaltopfervertretung das hierfür erforderliche materielle und prozessuale Wissen einschließlich des korrespondierenden Gebührenrechts.
Was sind die Schwerpunkte? -
Zeugenbeistand, Nebenklage & Adhäsionsverfahren
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Altes und neues Opferentschädigungsrecht (SGB XIV in Kraft größtenteils ab 1.1.2024)
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Weitere Hilfen für Opfer von Straftaten
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Sozialrechtliche Einzelfragen (z. B. Belästigung als Arbeitsunfall, Anrechnungen)
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Umgang mit psychischen Besonderheiten und den diversen Verfahrensbeteiligten (u. a. Medien, Weißer Ring, polizeilicher Opferschutz)
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(Europäische) Entwicklungen im Opferrecht
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Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 030 / 88910-0
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 27. März 2024 • EZ/ÜF 109,- €
Was kostet die Teilnahme?
- 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 648 € Mitglieder Anwaltverein
- 720 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie