Seminarpaket Verkehrsrecht: 3 x 5 Stunden

Dieses Seminarpaket ist eine Hybrid-Veranstaltung, kann also sowohl vor Ort als auch als online besucht werden. Wenn Sie lieber die Online-Veranstaltung buchen möchten, klicken Sie bitte hier.

Wann findet das Seminar statt?

Frankfurt a. M. | Donnerstag, 22. Februar 2024, 08:00 Uhr bis Freitag, 23. Februar 2024, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72302-24_PRÄ

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten.

Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Fehler bei der Bearbeitung von Personenschäden

    Donnerstag, 22. Februar 2024 • 08:00 - 13:30 Uhr

    Dieses Seminar ist eine Hybrid-Veranstaltung, kann also sowohl vor Ort als auch als online besucht werden. Wenn Sie lieber die Online-Veranstaltung buchen möchten, klicken Sie bitte hier.

    An wen richtet sich das Seminar?

    Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen, Sachbearbeiter/-innen bei Haftpflichtversicherern, die Erfahrung in der Bearbeitung von Personenschäden (Arzthaftungsfälle, Verkehrsunfälle, sonstige Haftpflichtschäden) haben

    Worum geht es?

    Nach dem Besuch dieses Seminars werden Sie die typischen Fehler vermeiden, die bei der Abwicklung größerer Personenschäden vorkommen. Solche Fehler können in jeder Phase der Mandatsbearbeitung unterlaufen. Besprochen und diskutiert werden fehlerträchtige Probleme, wobei die Darstellung dem Lauf der Fallbearbeitung folgt.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Ausgewählte fehlerträchtige Probleme bei einzelnen Ansprüchen (Unterhaltsschäden, vermehrte Bedürfnisse, Drittschäden, Schadenminderungspflicht)

    • Prüfung der Aktivlegitimation

    • Taktisches Vorgehen im Rahmen der außergerichtlichen Regulierung (titelersetzendes Anerkenntnis, Beauftragung von Sachverständigen)

    • Fehler bei der Prozessführung (Feststellungsklage, unbezifferter Klageantrag)

    • Fehler beim Abfindungsvergleich, insbesondere Fehler beim Kapitalisieren laufender Ansprüche

    • Ausgewählte Verjährungsprobleme

    Wer referiert?

    Foto: Dietrich Freyberger
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bonn
  • Block 2: Aktuelles zum Schadenrecht

    Donnerstag, 22. Februar 2024 • 14:30 - 20:00 Uhr

    Dieses Seminar ist eine Hybrid-Veranstaltung, kann also sowohl vor Ort als auch als online besucht werden. Wenn Sie lieber die Online-Veranstaltung buchen möchten, klicken Sie bitte hier.

    An wen richtet sich das Seminar?

    Rechtsanwälte/-innen mit verkehrsrechtlichem Mandat, insbesondere Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht

    Worum geht es?

    Das Seminar stellt die aktuellen Entwicklungen in der neueren höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung zum Verkehrszivilrecht dar, wobei der Schwerpunkt des Berichtszeitraums auf den letzten 12 Monaten liegt. Es wird der gesamte Bereich des Schadenrechts abgedeckt: von der Haftung dem Grunde nach über Haftungsausschlüsse und -übergang bis zur Schadenhöhe. Die jeweiligen Entscheidungen werden dabei – soweit geboten – mit einem Überblick zu ihrem systematischen Kontext vorgestellt. Im Einzelfall werden weiterführende Gedanken angeregt und Hinweise zur praktischen Umsetzung gegeben.

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Jens Rogler
    Vorsitzender Richter am LG, Nürnberg-Fürth
  • Block 3: Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Verkehrsstrafrecht und zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Freitag, 23. Februar 2024 • 09:00 - 14:30 Uhr

    Dieses Seminar ist eine Hybrid-Veranstaltung, kann also sowohl vor Ort als auch als online besucht werden. Wenn Sie lieber die Online-Veranstaltung buchen möchten, klicken Sie bitte hier.

    An wen richtet sich das Seminar?

    Strafverteidiger/-innen, Rechtsanwälte/-innen mit Erfahrung im Strafrecht, insbesondere Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht oder Strafrecht

    Worum geht es?

    Es wird der aktuelle Stand der Rechtsprechung zum Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht dargestellt. Praktisch wichtige Fragestellungen aus Sicht der Verteidigung werden vertieft und Ansätze für eine aktive Verteidigung besprochen. Praktisch bedeutsame Schnittstellen zum Recht der Ordnungswidrigkeiten und zum Verfahrensrecht werden dabei ebenfalls behandelt.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Aktuelle Entscheidungen des BGH sowie der Oberlandesgerichte

    • Aktuelle Fälle zum "Kernbereich": §§ 69, 142, 315b, 315c, 315d, 315f, 316 StGB

    • Vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung im Straßenverkehr (u. a. "Raserfälle"; Einziehung von Kfz)

    • Einzelfragen, z. B. Einführung von Messunterlagen in die Hauptverhandlung (Einsichtsrecht) und Rechtsmittel, insb. Rechtsbeschwerde

    • Weitere interessante Fallkonstellationen aus Sicht der Verteidigung

    Wer referiert?

    Foto: Prof. Dr. Holger Niehaus
    Richter am LG, Düsseldorf

Wer referiert?

Foto: Dietrich Freyberger
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bonn
Foto: Prof. Dr. Holger Niehaus
Richter am LG, Düsseldorf
Foto: Dr. Jens Rogler
Vorsitzender Richter am LG, Nürnberg-Fürth

Wo findet das Seminar statt?

Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe, Voltastraße 29, 60486 Frankfurt a. M.
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Telefon: 069 / 79260
Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 25. Januar 2024 • EZ/ÜF 113,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assesoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 648 € Mitglieder Anwaltverein
  • 720 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie

Persönliche Beratung
Ronja Lange