Seminarpaket Verkehrsrecht: 3 x 5 Stunden
Online | Montag, 08. September 2025, 09:00 Uhr bis Freitag, 12. September 2025, 15:45 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72352-25_ONL
Die Veranstaltung im Verkehrsrecht ist für Anwälte und Anwältinnen interessant, die ihre Fortbildung in einem Rutsch absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke á 5 Stunden) und findet an drei Tagen, jeweils von 9:00 Uhr bis 15:45 Uhr statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.
- Block 1: Nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer – Haftungsverteilung bei Verkehrsunfällen
(inkl. E-Scooter)
Montag, 08. September 2025 • 09:00 - 15:45 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an alle Praktiker und Praktikerinnen, die im Straßenverkehrsrecht arbeiten, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen im Verkehrsrecht oder Versicherungsrecht.
Worum geht es? Die „Nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen“ – also (Lasten-)Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen, Fußgänger und Fußgängerinnen, Roller-, Rollstuhl- und Rollschuhfahrer und -fahrerinnen etc. – gewinnen im Straßenverkehr zunehmend an Bedeutung. Daraus folgt eine zunehmende Zahl von Unfällen, Schadenabwicklungen und Rechtsstreitigkeiten. Hierbei stellen sich zunächst spezielle Rechtsfragen zum Haftungsgrund, bevor über den Schaden der Höhe nach gestritten werden darf. Im Seminar werden die haftungsrechtlichen Besonderheiten dieser Verkehrsmittel anhand praktischer Fälle und aktueller Urteile systematisch vorgestellt und besprochen. Der Vortrag wird durch eine umfassende Arbeitsunterlage abgerundet.
Was sind die Schwerpunkte? -
Einführung (Abgrenzung/Unterschied zu Unfällen von zwei motorisierten Verkehrsteilnehmenden)
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Anspruchsgrundlagen: § 9 StVG/§ 823 BGB (auch im Unterschied zu § 7 StVG), Tatbestandsvoraussetzungen, Darlegungs- und Beweislastfragen (einschl. Anscheinsbeweis)
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Fälle PKW gegen nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmende: Fußgänger und Fußgängerinnen, Radfahrer und Radfahrerinnen (einschl. „Türöffnerfälle“, Helmpflicht), Sonstige (Pedelec, Segway, Inliner etc.), Tiere (insbesondere Pferde), Insassen und Insassinnen (Beifahrer und Beifahrerinnen, Bus, Bahn)
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Fälle ganz ohne Beteiligung eines Kfz: Radfahrer/Radfahrerin gegen Radfahrer/Radfahrerin, Radfahrer/Radfahrerin gegen Fußgänger/Fußgängerin, Fußgänger/Fußgängerin gegen Fußgänger/Fußgängerin, Sonstige
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Kinder und Jugendliche: bis 7 Jahre, 7 bis 10 Jahre, ab 10 Jahren, ab 14 Jahren
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Verkehrssicherungspflichten: insbesondere gegenüber Fahrradfahrern bzw. Fahrradfahrerinnen
Wann findet der Vortrag statt? 09:00 bis 11:45 Uhr 13:00 bis 15:45 Uhr
Wer referiert?
Vorsitzender Richter am OLG , Celle -
- Block 2: Der Abfindungsvergleich beim Personenschaden
Mittwoch, 10. September 2025 • 09:00 - 15:45 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die auf dem Gebiet des Haftungsrechts tätig sind, insbesondere im Zusammenhang mit Mandaten aus den Bereichen der Arzthaftung und des Verkehrsrechts.
Worum geht es? Abfindungsvergleiche sind für die Regulierung von Personenschäden von besonderer Bedeutung. Gerade beim Abfindungsvergleich werden besonders viele Fehler gemacht. Der Referent beschäftigt sich zielgerichtet und ausschließlich aus der Sicht des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin mit den Chancen, Möglichkeiten und Risiken von Abfindungsvergleichen. Die praxisnahe Darstellung orientiert sich am Gang der Regulierung. Anhand von Beispielfällen mit zahlreichen Diagrammen wird die Problematik der Kapitalisierung von Schadenersatzrenten verdeutlicht. Alle Teilnehmenden erhalten ein sehr ausführliches Skript.
Was sind die Schwerpunkte? -
Zusammenstellung der in Betracht kommenden Dauerschäden
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Berücksichtigung von Drittleistungen
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Kapitalisierung laufender Renten
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Formalien und Inhalte eines Abfindungsvergleichs
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Bestandskraft des Abfindungsvergleichs
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Viele weitere Themen
Wann findet der Vortrag statt? 09:00 bis 11:45 Uhr 13:00 bis 15:45 Uhr
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- Block 3: Update Verteidigung im Verkehrsstrafrecht – Strategien/Rechtsprechung/Aktuelles
Freitag, 12. September 2025 • 09:00 - 15:45 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Verkehrsrecht und Strafrecht, die im Verkehrsstrafrecht aktiv verteidigen und ihre Kenntnisse vertiefen und aktualisieren wollen.
Worum geht es? Es wird der aktuelle Stand der Rechtsprechung zum Verkehrsstrafrecht mit dem notwendigen strafprozessualen Hintergrund dargestellt. Dazu werden strategisch wichtige Fragestellungen, auch anhand von praktischen Beispielen, aus Sicht der Verteidigung vertieft sowie Ansätze für eine aktive Verteidigung, insbesondere in Bezug auf Führerscheinmaßnahmen, besprochen. Bezüge sowie praktisch bedeutsame Schnittstellen zum Führerscheinverwaltungsrecht und zu möglichen Rechtsbehelfen werden dabei ebenfalls als Exkurs behandelt.
Was sind die Schwerpunkte? -
Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
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Illegales Autorennen/Straßenverkehrsgefährdung/Unfallflucht/Nichtkatalogtaten
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Entziehung der Fahrerlaubnis – Vermeidung/Ausnahmen/Sperrfristverkürzung
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Aktive Gestaltung des Strafverfahrens – Anträge/Widerspruch/Beanstandung/eigene Beweismittel
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Exkurs: Rechtsmittel und Rechtsbehelfe
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Exkurs: führerscheinverwaltungsrechtliche Konsequenzen
Wann findet der Vortrag statt? 09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
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Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 439 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 659 € Mitglieder Anwaltverein
- 732 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie