Seminarpaket Verkehrsrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Online | Dienstag, 13. April 2027, 09:00 Uhr bis Donnerstag, 15. April 2027, 14:45 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72304-27_ONL

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung im Verkehrsrecht ist für Anwälte und Anwältinnen interessant, die ihre Fortbildung in einem Rutsch absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke á 5 Stunden) und findet an drei Tagen, jeweils von 9:00 Uhr bis 15:45 bzw. am letzten Tag von 9:00 Uhr bis 14:45 Uhr statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Schwerpunkte?
  • Block 1: Aktuelle Probleme des Erwerbsschadens

    Dienstag, 13. April 2027 • 09:00 - 15:45 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Online-Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Fachanwälte und Fachanwältinnen für Verkehrsrecht und für Medizinrecht sowie an Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen bei Haftpflichtversicherern, die Personenschäden bearbeiten (Arzthaftungsfälle, Verkehrsunfälle, sonstige Haftpflichtschäden). Kenntnisse in der Abwicklung von Erwerbsschäden werden vorausgesetzt.

    Worum geht es?

    Ziel des Seminars ist es, Sie auf den neuesten Stand der Rechtsprechung zu bringen. In erster Linie werden aktuelle (vorwiegend BGH-) Entscheidungen aus den letzten Jahren besprochen und diskutiert (z. B. Sonderprobleme des Erwerbsschadens, Abfindungsvergleich), aber auch aktuelle Gesetzesänderungen. Nach dem Besuch des Seminars werden Sie noch besser als ohnehin in der Lage sein, den Erwerbsschaden Ihrer Mandanten und Mandantinnen geltend zu machen.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Beweislast des Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin bei der Verletzung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen

    • Abgrenzung § 286 ZPO zu § 287 ZPO bei zwei unterschiedlichen Verletzungen durch ein Unfallereignis

    • Kopfschmerzen nach Unfall als Körperverletzung ohne Rücksicht auf mögliche HWS-Verletzung

    • Vertrauen auf Krankschreibung

    • Schadenminderungspflicht der Geschädigten, die vom Arbeitsamt für nicht vermittelbar gehalten werden

    • Neue BGH-Entscheidungen zum Schockschaden (z. B. Schockschaden bei Arzthaftung, Schockschaden bei Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen)

    • Rentenverkürzungsschaden

    • Neue Rechtsprechung des BGH zum Haushaltsführungsschaden

    • Berechnung des Verdienstausfalls bei verspätetem Eintritt in das Berufslaben

    • Steuer auf Verdienstausfall

    • Forderungsübergang

    • Regress des Arbeitgebers

    • Haftung des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin bei ungünstigem Abfindungsvergleich

    • Weitere aktuelle Rechtsprechung, die bis zum Seminartermin noch ergeht

    Wann findet der Vortrag statt?

    09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr

    Wer referiert?

    Foto: Dietrich Freyberger
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bonn
  • Block 2: Verteidigung bei Alkoholtaten

    Mittwoch, 14. April 2027 • 09:00 - 15:45 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Online-Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die mit der Verteidigung von Alkoholdelikten im Straßenverkehr beauftragt werden. Es ist geeignet zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO für Fachanwälte und Fachanwältinnen für Verkehrsrecht bzw. Strafrecht.

    Worum geht es?

    Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der Vermittlung von Verteidigungsansätzen im Ermittlungsverfahren und gerichtlichen Verfahren sowie den Anforderungen an das Urteil und bei drohendem Fahrverbot. Es werden Ansätze zur Verteidigung von alkoholauffälligen Mandanten und Mandantinnen gegenüber Behörden und die Trunkenheitsfahrt mit einschlägigen Verkehrsstraftaten besprochen. Hierbei werden das Aussageverhalten von Mandanten und Mandantinnen einbezogen und Verteidigungsstrategien vor Gericht angesprochen.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Grundlagen zu Alkoholberechnungen, Bestimmungsmethoden und Tatzeitberechnungen mit medizinischen Grundlagen und rechtsmedizinischen Hintergründen

    • Rückrechnungsproblematik, Nachtrunk und Restalkohol

    • Aussageverhalten und erste Vernehmung, auch am Beispiel des „Torkelbogens“

    • Fahrverbot und Verteidigungsansätze im behördlichen Verfahren sowie Situationsanalyse bei Sicherstellung und Beschlagnahme des Führerscheins

    • Schuldunfähigkeit (§§ 20, 21 StGB)

    • Beweisverwertungsverbote

    • Verteidigungsstrategien, insbesondere zur Vermeidung oder Kürzung bei Fahrerlaubnismaßnahmen

    • Anforderungen an das Urteil im Hinblick auf Berufung und Revision

    • Alkoholstraftaten und Verkehrsstraftaten mit Alkoholbezug (u. a. Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr)

    • Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperre und Fahrverbot

    Wann findet der Vortrag statt?

    09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr

    Wer referiert?

    Foto: Gerhard Hillebrand
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster
  • Block 3: Der Unfall als Problem im Strafrecht und Bußgeldrecht

    Donnerstag, 15. April 2027 • 09:00 - 14:45 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Online-Seminar richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker aus Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung, die im Straßenverkehrsrecht und/oder im Strafrecht tätig sind. Es ist geeignet zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO für Fachanwälte und Fachanwältinnen für Verkehrsrecht und Strafrecht.

    Worum geht es?

    "Der Unfall als Problem im Strafrecht und Bußgeldrecht" wird als Querschnittsthema klassische Delikte nach dem StGB, die mit Unfällen zusammenhängen, aufgreifen, darunter Mord, Totschlag, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht oder auch den Versicherungsbetrug. An passender Stelle werden zudem verfahrensrechtliche und versicherungsrechtliche Hinweise gegeben. Hinzu kommen bußgeldrechtlich verschiedene Normen der StVO mitsamt möglicher Verfahrensfragen bzw. Rechtsfolgen.

    Was sind die Schwerpunkte?

    StGB/StPO (Berg)

    • Mord/Totschlag

    • Körperverletzung

    • Straßenverkehrsgefährdung

    • Unfallflucht

    jeweils mit verfahrensrechtlichen Aspekten

    StGB/OWiG/StVO (Dr. Krenberger)

    • Versicherungsrechtliche Aspekte der Unfallflucht

    • Versicherungsbetrug

    • Verstöße gegen die StVO mit Unfallbezug

    • Verfahrensrechtliche Fragen mit Unfallbezug

    Wann finden die Vorträge statt?

    9:00 bis 14:45 Uhr, zwischendurch gibt es drei Pausen à 15 Minuten

    Wer referiert?

    Foto: Johannes Berg
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, 1. Vorsitzender des Präventionsprojektes Rennleitung 110 e. V., Kaiserslautern
    Foto: Dr. Benjamin Krenberger
    Vorsitzender Richter bei dem Landgericht Zweibrücken

Wer referiert?

Foto: Johannes Berg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, 1. Vorsitzender des Präventionsprojektes Rennleitung 110 e. V., Kaiserslautern
Foto: Dietrich Freyberger
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bonn
Foto: Gerhard Hillebrand
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster
Foto: Dr. Benjamin Krenberger
Vorsitzender Richter bei dem Landgericht Zweibrücken

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 475 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 713 € Mitglied DAV
  • 792 € Nichtmitglied

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Seminarpaket Verkehrsrecht: 3 x 5 Stunden

Persönliche Beratung
Sophie Zschieschang