Sommerintensivkurs Haftungs- und Versicherungsrecht: 4 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Kiel | Mittwoch, 23. August 2023, 13:30 Uhr bis Freitag, 25. August 2023, 14:30 Uhr (20 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 52950-23

An wen richtet sich das Seminar?
Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Der Intensivkurs umfasst 20 Vortragsstunden (vier Blöcke à 5 Stunden). Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren die Teilnehmenden allerdings von einem rabattierten Preis.
   
Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Versicherungsleistungen bei der Unfallregulierung

    Mittwoch, 23. August 2023 • 13:30 - 19:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Rechtsanwälte-/innen, Versicherungsjuristen-/innen und Sachbearbeiter-/innen, die mit der Unfallregulierung befasst sind
    Worum geht es?
    Die Systematik des reformierten Versicherungsvertragsrechts wird umfassend und anhand der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung dargestellt.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Beratungspflichten und Informationspflichten der Versicherer
    • Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhung
    • Unterversicherung/Überversicherung
    • Repräsentantenhaftung
    • Agentenhaftung
    • Rechtsfolgen bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalles
    • Beweis für den Eintritt des Versicherungsfalles
    • Wegfall des Befriedigungsanerkenntnisverbots und Abtretungsverbots in der Haftpflichtversicherung

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Köln
  • Block 2: Aktuelle Rechtsprechung zur Kraftfahrzeugversicherung/Leistungen

    Donnerstag, 24. August 2023 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, die im Verkehrs- und Versicherungsrecht tätig sind.
    Worum geht es?
    Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zur Kfz-Haftpflichtversicherung sowie zur Kaskoversicherung.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Kfz-Haftpflichtversicherung: Betrieb und Gebrauch des Kfz, Haftungsfragen bei E-Scooter, Haftungsqouten, Unfallflucht, Schadenregulierung (Erstattungsfähigkeit von Covid-19-Maßnahmen, Vorschadenproblematik), Quotenvorrecht
    • Kaskoversicherung: Fahrzeugteile und Zubehör, Entwendung, Unterschlagung und Vandalismus, Entwendung aus Kfz im Rahmen der Hausratversicherung, Vortäuschung des Versicherungsfalls, Obliegenheiten und Leistungskürzung, Ermittlung der Entschädigungsleistung, IQuotenvorrecht
    • Diverses

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht, Köln
  • Block 3: Leistungen und Leistungsbegrenzungen in der Unfallversicherung

    Donnerstag, 24. August 2023 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte-/innen, Versicherungsjuristen-/innen und Sachbearbeiter-/innen, die sich mit Entwicklung und aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshöfe zum Unfallversicherungsrecht vertraut machen, ihr Wissen vertiefen und durch die Rechtsprechungsdarstellung auf den aktuellen Stand bringen möchten.
    Worum geht es?
    Die Systematik des Unfallversicherungsrechts wird umfassend anhand der in den letzten Jahren ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung dargestellt. Das Seminar wird die nachfolgenden Schwerpunkte behandeln.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Bedingungsgemäßer Unfall: Unfallbegriff; plötzliche Einwirkung von außen; Gelegenheitsursache, Kausalzusammenhang von Unfall und Gesundheitsbeein trächtigung bei Vorschäden
    • Fälligkeit der Leistung, Fristenregime: fristgemäße ärztliche Feststellung der Invalidität, Erstfestsetzung der Invalidität und Neufestsetzung
    • Bestimmung von Invaliditätsgrad und -leistung: Bedeutung der Gliedertaxe, mitwirkende Ursachen bei Bestimmung des Invaliditätsgrades (kumulative Berücksichtigung von Vorschäden möglich), keine Addition der Invaliditätsgrade bei nachfolgenden Unfällen, keine Addition einzelner Invaliditswerte
    • Beweiserhebung und Beweislast

    Wer referiert?

    Richterin am BGH, IV. Zivilsenat, Karlsruhe
  • Block 4: Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung bei Verkehrsunfällen

    Freitag, 25. August 2023 • 09:00 - 14:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, die im Verkehrs- und Versicherungsrecht tätig sind.
    Worum geht es?
    Anhand aktueller Gerichtsentscheidungen und von weiteren Fallbeispielen werden Problemfelder aufgezeigt und erläutert, mit denen Rechtsanwälte/-innen in der Rechtsschutzversicherung bei der Bearbeitung von Verkehrsunfällen konfrontiert werden.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Inhalt und Umfang des Verkehrsrechtsschutzes (ARB 2010)
    • Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung insbesondere bei Verkehrsunfällen
    • Obliegenheiten und Leistungsausschlüsse insbesondere wegen vorsätzlich begangener Straftat
    • Regress des Rechtsschutzversicherers gegen den Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin des VN
    • Anspruch des Rechtsschutzversicherers gegen den Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin des VN auf Herausgabe unverbrauchter Gerichtskosten – Quotenvorrecht – Aufrechnungsmöglichkeit des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin
    • Auskunftsanspruch des Rechtsschutzversicherers gegen den Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin – Verschwiegenheitspflicht
    • Prozessuale Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsschutzversicherung (richtige Klageart; passive Prozessführungsbefugnis; aktive Prozessführungsbefugnis des Rechtsschutzversicherers)

    Wer referiert?

    Vorsitzender Richter am OLG, Köln

Wer referiert?

Richterin am BGH, IV. Zivilsenat, Karlsruhe
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht, Köln
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Köln
Vorsitzender Richter am OLG, Köln

Wo findet das Seminar statt?

Steigenberger Conti Hansa, Schloßgarten 7, 24103 Kiel
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Telefon: 0431 5115-0
Exklusiv für Teilnehmende
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 23. Juli 2023 • EZ/ÜF 135,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 578 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 866 € Mitglieder Anwaltverein
  • 963 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie
Persönliche Beratung
Jenny Steger