Sommerintensivkurs Haftungs- und Versicherungsrecht: 4 x 5 Stunden
Kiel | Mittwoch, 23. August 2023, 13:30 Uhr bis Freitag, 25. August 2023, 14:30 Uhr (20 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 52950-23
Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. der Intensivkurs umfasst 20 Vortragsstunden (vier Blöcke à 5 Stunden). Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren die Teilnehmenden allerdings von einem rabattierten Preis.
- Block 1: Versicherungsleistungen bei der Unfallregulierung
Mittwoch, 23. August 2023 • 13:30 - 19:00 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Rechtsanwälte-/innen, Versicherungsjuristen-/innen und Sachbearbeiter-/innen, die mit der Unfallregulierung befasst sind
Worum geht es? Die Systematik des reformierten Versicherungsvertragsrechts wird umfassend und anhand der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung dargestellt.
Was sind die Schwerpunkte? -
Beratungspflichten und Informationspflichten der Versicherer
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Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhung
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Unterversicherung/Überversicherung
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Repräsentantenhaftung
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Agentenhaftung
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Rechtsfolgen bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalles
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Beweis für den Eintritt des Versicherungsfalles
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Wegfall des Befriedigungsanerkenntnisverbots und Abtretungsverbots in der Haftpflichtversicherung
Wer referiert?
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Köln -
- Block 2: Aktuelle Rechtsprechung zur Kraftfahrzeugversicherung/Leistungen
Donnerstag, 24. August 2023 • 08:00 - 13:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, die im Verkehrs- und Versicherungsrecht tätig sind.
Worum geht es? Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zur Kfz-Haftpflichtversicherung sowie zur Kaskoversicherung.
Was sind die Schwerpunkte? -
Kfz-Haftpflichtversicherung: Betrieb und Gebrauch des Kfz, Haftungsfragen bei E-Scooter, Haftungsqouten, Unfallflucht, Schadenregulierung (Erstattungsfähigkeit von Covid-19-Maßnahmen, Vorschadenproblematik), Quotenvorrecht
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Kaskoversicherung: Fahrzeugteile und Zubehör, Entwendung, Unterschlagung und Vandalismus, Entwendung aus Kfz im Rahmen der Hausratversicherung, Vortäuschung des Versicherungsfalls, Obliegenheiten und Leistungskürzung, Ermittlung der Entschädigungsleistung, IQuotenvorrecht
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Diverses
Wer referiert?
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht, Köln -
- Block 3: Leistungen und Leistungsbegrenzungen in der Unfallversicherung
Donnerstag, 24. August 2023 • 14:30 - 20:00 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte-/innen, Versicherungsjuristen-/innen und Sachbearbeiter-/innen, die sich mit Entwicklung und aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshöfe zum Unfallversicherungsrecht vertraut machen, ihr Wissen vertiefen und durch die Rechtsprechungsdarstellung auf den aktuellen Stand bringen möchten.
Worum geht es? Die Systematik des Unfallversicherungsrechts wird umfassend anhand der in den letzten Jahren ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung dargestellt. Das Seminar wird die nachfolgenden Schwerpunkte behandeln.
Was sind die Schwerpunkte? -
Bedingungsgemäßer Unfall: Unfallbegriff; plötzliche Einwirkung von außen; Gelegenheitsursache, Kausalzusammenhang von Unfall und Gesundheitsbeein trächtigung bei Vorschäden
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Fälligkeit der Leistung, Fristenregime: fristgemäße ärztliche Feststellung der Invalidität, Erstfestsetzung der Invalidität und Neufestsetzung
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Bestimmung von Invaliditätsgrad und -leistung: Bedeutung der Gliedertaxe, mitwirkende Ursachen bei Bestimmung des Invaliditätsgrades (kumulative Berücksichtigung von Vorschäden möglich), keine Addition der Invaliditätsgrade bei nachfolgenden Unfällen, keine Addition einzelner Invaliditswerte
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Beweiserhebung und Beweislast
Wer referiert?
Richterin am BGH, IV. Zivilsenat, Karlsruhe -
- Block 4: Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung bei Verkehrsunfällen
Freitag, 25. August 2023 • 09:00 - 14:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, die im Verkehrs- und Versicherungsrecht tätig sind.
Worum geht es? Anhand aktueller Gerichtsentscheidungen und von weiteren Fallbeispielen werden Problemfelder aufgezeigt und erläutert, mit denen Rechtsanwälte/-innen in der Rechtsschutzversicherung bei der Bearbeitung von Verkehrsunfällen konfrontiert werden.
Was sind die Schwerpunkte? -
Inhalt und Umfang des Verkehrsrechtsschutzes (ARB 2010)
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Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung insbesondere bei Verkehrsunfällen
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Obliegenheiten und Leistungsausschlüsse insbesondere wegen vorsätzlich begangener Straftat
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Regress des Rechtsschutzversicherers gegen den Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin des VN
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Anspruch des Rechtsschutzversicherers gegen den Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin des VN auf Herausgabe unverbrauchter Gerichtskosten – Quotenvorrecht – Aufrechnungsmöglichkeit des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin
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Auskunftsanspruch des Rechtsschutzversicherers gegen den Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin – Verschwiegenheitspflicht
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Prozessuale Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsschutzversicherung (richtige Klageart; passive Prozessführungsbefugnis; aktive Prozessführungsbefugnis des Rechtsschutzversicherers)
Wer referiert?
Vorsitzender Richter am OLG, Köln -
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 0431 5115-0
Was kostet die Teilnahme?
- 578 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 866 € Mitglieder Anwaltverein
- 963 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie