Steuerliche Nachteile bei erbrechtlichen Gestaltungen vermeiden
Online | Donnerstag, 10. Oktober 2024 • 10:00 - 16:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61354-24
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Erbrecht und sonstige Erbrechtspraktiker/-innen. Steuerliche Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt, wobei Grundkenntnisse im Erbschaftsteuerrecht von Vorteil sind.
Inzwischen ist es „amtlich“: Auch wer zu Steuerfragen nicht berät, macht sich nach dem Urteil des BGH vom 09.01.2020 schadenersatzpflichtig, wenn er/sie auf typische steuerliche Risiken nicht hinweist, die bei sachgerechter Bearbeitung des Mandats erkennbar waren. Das Seminar zeigt diese typischen Steuerrisiken in erbrechtlichen Beratungssituationen auf, in denen zumindest an eine(n) steuerlichen Berater/-in verwiesen werden muss. Aber auch für die Mandanten/-innen lohnt ein Blick über den zivilrechtlichen Tellerrand, da sich vor und nach dem Erbfall Erbschaftsteuerbelastungen durch kluge Gesaltungen reduzieren oder vermeiden lassen. Das Seminar vermittelt anhand aktueller BFH-Rechtsprechung, aber praxisnah, die Steuerrisiken in alltäglichen Beratungssituationen (z. B. vorweggenommene Erbfolge, Berliner Testament, Pflichtteilsstreit, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft) und wie sie vor und nach dem Erbfall vermieden werden können.
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Erbschaftsteuerliche Gestaltungsrisiken bei der Beratung vor dem Erbfall
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Handwerkszeug zur Erbschaftssteuervermeidung nach dem Erbfall
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Typische Sachverhaltskonstellationen (vor und nach dem Erbfall), in denen erbrechtliche Gestaltungen einkommensteuerlich geprüft werden müssen
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Fallgruppen, in denen ausnahmsweise bei erbrechtlichen Gestaltungen Grunderwerbsteuer anfallen kann und wie man diese vermeiden kann
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Auswirkungen des MoPeG auf die Besteuerung in typischen Erbrechtskonstellationen
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Risiken im Besteuerungsverfahren: Fehlerhafte Anfechtung von Bescheiden und fehlerhafte Akzeptanz von scheinbar bestandskräftigen Bescheiden
10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 252 € Mitglieder Anwaltverein
- 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie