Steuerliche Nachteile bei erbrechtlichen Gestaltungen vermeiden

Wann findet das Seminar statt?

Online | Donnerstag, 10. Oktober 2024 • 10:00 - 16:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61354-24

An wen richtet sich das Seminar?

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Erbrecht und sonstige Erbrechtspraktiker/-innen. Steuerliche Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt, wobei Grundkenntnisse im Erbschaftsteuerrecht von Vorteil sind.

Worum geht es?

Inzwischen ist es „amtlich“: Auch wer zu Steuerfragen nicht berät, macht sich nach dem Urteil des BGH vom 09.01.2020 schadenersatzpflichtig, wenn er/sie auf typische steuerliche Risiken nicht hinweist, die bei sachgerechter Bearbeitung des Mandats erkennbar waren. Das Seminar zeigt diese typischen Steuerrisiken in erbrechtlichen Beratungssituationen auf, in denen zumindest an eine(n) steuerlichen Berater/-in verwiesen werden muss. Aber auch für die Mandanten/-innen lohnt ein Blick über den zivilrechtlichen Tellerrand, da sich vor und nach dem Erbfall Erbschaftsteuerbelastungen durch kluge Gesaltungen reduzieren oder vermeiden lassen. Das Seminar vermittelt anhand aktueller BFH-Rechtsprechung, aber praxisnah, die Steuerrisiken in alltäglichen Beratungssituationen (z. B. vorweggenommene Erbfolge, Berliner Testament, Pflichtteilsstreit, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft) und wie sie vor und nach dem Erbfall vermieden werden können.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Erbschaftsteuerliche Gestaltungsrisiken bei der Beratung vor dem Erbfall

  • Handwerkszeug zur Erbschaftssteuervermeidung nach dem Erbfall

  • Typische Sachverhaltskonstellationen (vor und nach dem Erbfall), in denen erbrechtliche Gestaltungen einkommensteuerlich geprüft werden müssen

  • Fallgruppen, in denen ausnahmsweise bei erbrechtlichen Gestaltungen Grunderwerbsteuer anfallen kann und wie man diese vermeiden kann

  • Auswirkungen des MoPeG auf die Besteuerung in typischen Erbrechtskonstellationen

  • Risiken im Besteuerungsverfahren: Fehlerhafte Anfechtung von Bescheiden und fehlerhafte Akzeptanz von scheinbar bestandskräftigen Bescheiden

Wann finden die Vorträge statt?

10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr

Wer referiert?

Foto: Sebastian Höhmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht, Berlin

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 252 € Mitglieder Anwaltverein
  • 280 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Steuerliche Nachteile bei erbrechtlichen Gestaltungen vermeiden

Persönliche Beratung
Petra Schrinner