Streitpunkt Modernisierungsumlage im laufenden Mietverhältnis
Online | Dienstag, 11. November 2025 • 10:00 - 16:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61954-25
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Miet- und WEG-Recht sowie WEG-Verwalter und WEG-Verwalterinnen.
Der Vermieter/die Vermieterin ist berechtigt, die Mietsache baulich zu verändern und damit den zwischen den Parteien vereinbarten Zustand neu zu bestimmen. Dies geht in den meisten Fällen einher mit einer Erhöhung der Miete. Im Modernisierungsverfahren muss auf die speziell hierzu erlassenen Vorschriften geachtet werden, um zu einem späteren Zeitpunkt keine Nachteile hinnehmen zu müssen. Neue Rechtsprechung insbesondere vom Bundesgerichtshof erfordern eine Neubewertung der Möglichkeiten des Vermieters/der Vermieterin bei der Durchführung von baulichen Änderungen und der Durchführung einer Modernisierungsmieterhöhung. Das Vorhaben der aktuellen Regierungskoalition, die Modernisierungsumlage in der energetischen Modernisierung aufgehen zu lassen und eine Teilbruttowarmmiete einführen zu wollen, wird zu einem Umdenken der Kostenverteilung für Modernisierungsmaßnahmen führen. Das Seminar behandelt das gesamte Recht der Modernisierung der Mietsache.
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Einordnung von beabsichtigten baulichen Maßnahmen – Modernisierung oder Instandsetzung
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Ankündigung von Erhaltungsmaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen
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Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles und Rückgriff auf Pauschalangaben
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Durchführung der baulichen Maßnahmen, Pflichten und Ansprüche des Mieters/der Mieterin
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Neuer vertragsgemäßer Zustand der Mietsache und Mängel
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Modernisierungsmieterhöhung/Einwendungen des Mieters/der Mieterin
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Beschränkung der Möglichkeit der Mieterhöhung durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung
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Teilbruttowarmmiete
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Prozessuale Erwägungen zur Modernisierung
10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 273 € Mitglieder Anwaltverein
- 303 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie