Typische Fallfragen in der Mieterinsolvenz
Online | Dienstag, 02. Dezember 2025 • 10:00 - 16:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61959-25
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Miet- und WEG-Recht.
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Mieter/eine Mieterin wirkt sich in vielfältiger Hinsicht auf die weitere Durchführung des Mietverhältnisses aus. Übliche Vorgehensweisen sind plötzlich rechtlich eingeschränkt oder gänzlich ausgeschlossen. Für den Vermieter/die Vermieterin ergeben sich damit viele Fragestellungen, welche sich nicht nur auf die Forderungsanmeldung beziehen, sondern nahezu alle Aspekte des Mietverhältnisses betreffen. Das Seminar gewährt einen Überblick über den Ablauf des Insolvenzverfahrens sowie die verbleibenden Rechte und Möglichkeiten des Vermieters/der Vermieterin im Insolvenzverfahren des Mieters/der Mieterin. Darüber hinaus werden die umfangreiche Rechtsprechung des BGH und die zuletzt eingetretenen Rechtsänderungen erörtert.
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Regelinsolvenzverfahren und Verbraucherinsolvenzverfahren
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Forderungsanmeldung als Aufgabe des Vermieters/der Vermieterin
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Insolvenzforderungen, Masseverbindlichkeiten und Neuforderungen
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Restschuldbefreiung
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Auswirkungen der Insolvenz des Mieters/der Mieterin auf das Mietverhältnis
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Einordnung und Geltendmachung von Mietforderungen
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Kündigungen: richtiger Adressat/richtige Adressatin und verbleibende Möglichkeiten für Vermieter und Vermieterinnen; Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung
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Mietsicherheiten (Kaution) in der Insolvenz
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Aufrechnungen durch den Vermieter/die Vermieterin: Betriebskostenabrechnungen – Nachzahlungen, Forderungsberechtigung für Guthaben
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Schadenersatzansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen
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Auswirkungen der Insolvenz auf laufende gerichtliche Verfahren
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Rückforderung von Mietzahlungen durch den Insolvenzverwalter/die Insolvenzverwalterin
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Überblick StaRUG
10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 273 € Mitglieder Anwaltverein
- 303 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie