Ursache und Wirkung – Kausalität von Unfallverletzungen aus medizinischer und rechtlicher Sicht

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Wann findet das Seminar statt?

Frankfurt a. M. | Donnerstag, 23. November 2023 • 14:30 - 20:00 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72958-23_2

An wen richtet sich das Seminar?
Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Medizinrecht und Sozialrecht
Worum geht es?
Der/die mit der Regulierung von Unfallverletzungen beauftragte Anwalt/Anwältin steht immer wieder vor der Problematik, dass die Kausalität zwischen Unfallverletzungen und deren Folgen streitig sind. Dabei muss beachtet werden, dass das Kausalitätserfordernis im Haftpflichtrecht sich grundlegend von dem der gesetzlichen Unfallversicherung und dem privaten Versicherungsrecht unterscheidet. Das Seminar beleuchtet aus juristischer und medizinischer Sicht, wann und unter welchen Voraussetzungen Folgen einem Unfallereignis zugeordnet werden können – je nachdem, ob es sich um die Folgen im Haftpflicht-, gesetzlichen Sozialversicherungs- und privaten Versicherungsrecht handelt. Dabei werden auch aus juristischer und medizinischer Sicht Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sachverständigengutachten bewertet und ggf. angegriffen werden können.
Was sind die Schwerpunkte?
  • Unfallschäden und Begutachtung aus Sicht des Mediziners/der Medizinerin
  • Kausalität in drei Sparten: Haftpflicht-, Sozial- und Versicherungsrecht
  • Unfallfolgen und Zukunftsschäden: psychische Folgen, PTBS, Schulter, Wirbelsäule etc.
  • Prozessuale Besonderheiten und Haftungsfragen bei Personenschäden
  • Medizinische und juristische Beurteilung konkreter Fälle
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Kausalität

Wer referiert?

Chefarzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Median Hohenfeld Klinik, Bad Camberg
Foto: Andreas Krämer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Frankfurt a. M.

Wo findet das Seminar statt?

Leonardo Royal Hotel, Mailänder Straße 1, 60598 Frankfurt a. M.
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Exklusiv für Teilnehmende
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 24. Oktober 2023 • EZ/ÜF 99,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 181 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 272 € Mitglieder Anwaltverein
  • 302 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie

Seminarpaket Dieses Seminar ist Teil eines Seminarpakets: Besuchen Sie auch die anderen Blöcke des Pakets und profitieren Sie von einer rabattierten Teilnahmegebühr!

Persönliche Beratung
Jenny Steger