Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht – Präsenz
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Dieses Seminar ist eine Hybrid-Veranstaltung, d. h. es kann sowohl vor Ort als auch als online besucht werden. Wenn Sie lieber die Online-Variante buchen möchten, klicken Sie bitte hier.
Dortmund | Freitag, 24. November 2023 • 09:00 - 14:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 12365-23_PRÄ
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, die Mandanten/-innen in (Verkehrs-)Ordnungswidrigkeiten regelmäßig oder zumindest gelegentlich betreuen.
Die anwaltliche Tätigkeit im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht unter besonderer Berücksichtigung der Sichtweise des Tatrichters/der Tatrichterin
- Die Verteidigung im Verwaltungsverfahren: Verjährung, Messverfahren, Rechtsfolgen, Fahrverbot, Punktesystem etc.
- Handlungsmöglichkeiten bis zur mündlichen Verhandlung
- Die Anwältin/der Anwalt aus Sicht des Richters/der Richterin: Konfrontation versus Kooperation
- Die Verteidigung in der Hauptverhandlung: Fehler des Gerichts erkennen (besonders im Hinblick auf die Rechtsbeschwerde), Fehler der Verteidigung vermeiden, nachhaltige Zusammenarbeit wenn möglich, "Konfliktverteidigung" wenn nötig
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Wer referiert?
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Dresden
Richter am AG, Landstuhl
Wo findet das Seminar statt?
Mercure Hotel Dortmund Messe & Kongress, Strobelallee 41, 44139 Dortmund
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Telefon: 0231 / 1204245
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begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 3. Novembr 2023 • EZ/ÜF 129,- €
Was kostet die Teilnahme?
- 181 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 272 € Mitglieder Anwaltverein
- 302 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie