Wenn der letzte Wille wankt – die Anfechtung im Erbrecht

Wann findet das Seminar statt?

Online | Mittwoch, 30. September 2026 • 10:00 - 16:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71354-26_2

An wen richtet sich das Seminar?

Das Online-Seminar richtet sich an alle im Erbrecht tätigen Praktiker und Praktikerinnen sowie Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit erbrechtlichem Schwerpunkt. Es ist insbesondere geeignet für Fachanwälte und Fachanwältinnen für Erbrecht.

Worum geht es?

Im Streit um den letzten Willen geht es häufig um Anfechtung von Testament, Erbvertrag aber auch um Erbschaftsanfall oder Ausschlagung. Die Veranstaltung bietet eine systematische, praxisorientierte und zugleich wissenschaftlich fundierte Darstellung der Anfechtungstatbestände im Erbrecht – vom fehlerhaften Testament bis hin zu Fehlvorstellungen des Erben bei Annahme oder Ausschlagung. Im Mittelpunkt stehen die dogmatischen Grundlagen (§§ 2078–2085, 119 ff., 1954 BGB), die aktuelle Rechtsprechung insbesondere des BGH, typische Mandatskonstellationen sowie strategische Überlegungen im praktischen Umgang mit Anfechtungssituationen und Fristen. Gleichzeitig wird die Abgrenzung zu Widerruf und Auslegung letztwilliger Verfügungen sowie Folgen und Risiken verschiedener Vorgehensweisen vertieft. Ein besonderer Fokus liegt auf der Anfechtungsmöglichkeit nach § 2079 BGB bei Hinzutreten neuer Pflichtteilsberechtigter.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen

  • Anfechtungsgründe nach §§ 2078 ff. BGB: Inhalts- und Erklärungsirrtum; Motiv- und Eigenschaftsirrtum; Übergehung von Pflichtteilsberechtigten; Drohung und widerrechtliche Einflussnahme

  • Überblick zu Fristen, Formanforderungen und Anfechtungsberechtigung

  • Anfechtung– Besonderheiten und Rechtsfolgen

  • Anfechtungsberechtigung und Schutzwürdigkeit

  • Darlegungs- und Beweislast bzw. Feststellungslast

  • Taktische Erwägungen im Erbstreit

  • Vermeidung von Anfechtungen durch sorgfältige und vorausschauende Testamentsgestaltung

  • Abgrenzung: Anfechtung – Widerruf – Auslegung

  • Verhältnis zu Widerruf, Auslegung und ergänzender Auslegung

  • Unterschiede zwischen Willensmängeln und Gestaltungsrechten zu Lebzeiten

  • Vorrang und Nachrang von Auslegung und Anfechtung

  • Wann ist eine ergänzende Auslegung statt einer Anfechtung sinnvoll oder notwendig?

  • Strategische Überlegungen bei unklaren oder widersprüchlichen Verfügungen

  • Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft (§ 1954 BGB)

  • Voraussetzungen, Fristen und Zugang der Anfechtungserklärung

  • Typische Irrtumsfälle: Überschuldung, Fehlvorstellungen über Nachlasswerte, Unkenntnis vom Erbenstatus

  • Abgrenzung zwischen Anfechtung und Wiedereinsetzung

Wann finden die Vorträge statt?

10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr

Wer referiert?

Foto: Dr. Eva Kreienberg
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Kaiserslautern

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 188 € Referendare/-innen; RAe/-innen, Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung / 2. Saatsexamen
  • 282 € Mitglied DAV
  • 313 € Nichtmitglied

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Wenn der letzte Wille wankt – die Anfechtung im Erbrecht

Seminarpaket Dieses Seminar ist Teil eines Seminarpakets: Besuchen Sie auch die anderen Blöcke des Pakets und profitieren Sie von einer rabattierten Teilnahmegebühr!

Persönliche Beratung
Petra Schrinner