11. Deutscher IT-Rechtstag: IT-Anwaltschaft der Zukunft: KI ohne Ende, Ende der Sicherheit? – Präsenz
Der IT-Rechtstag ist eine Hybrid-Veranstaltung, d. h. er findet sowohl als Präsenz- als auch als Online-Veranstaltung statt. Wenn Sie lieber online teilnehmen möchten, klicken Sie bitte hier.
Berlin | Donnerstag, 25. April 2024, 12:00 Uhr bis Freitag, 26. April 2024, 16:30 Uhr (10 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 52804-24_PRÄ
Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die Deutsche Anwaltakademie bieten mit dem Deutschen IT-Rechtstag ein Forum für den fachlichen Austausch rund um das Informationstechnologierecht. Angesprochen sind Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für IT-Recht, Juristen/-innen aus Unternehmen, Ministerien und Verbänden sowie IT-Verantwortliche.
Studierende und Referendare haben die Möglichkeit, kostenlos am Online-Fachprogramm teilzunehmen. Die Anmeldung dafür erfolgt per E-Mail.
Karsten U. Bartels, LL.M., Rechtsanwalt, Vorsitzender der AG IT-Recht (davit) im DAV, Berlin
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 030 / 26960
begrenztes Zimmerkontingent abrufbar bis 24. März 2024 (und danach nach Verfügbarkeit) unter dem Stichwort "Deutscher IT-Rechtstag" • EZ/ÜF 179,- €. Reservierung bitte entweder per Fax (030 2696 1000) oder über diesen Link: https://book.passkey.com/e/50762513
Was kostet die Teilnahme?
- 498 € Mitglieder Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV /davit
- 554 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie
Die Veranstalter danken für die Unterstützung der Zeitschriften „Computer und Recht“ und „IT-Rechts-Berater“ des Verlags Dr. Otto Schmidt sowie der Zeitschriften „MMR“ und „ZD“ des Verlags C. H. Beck.
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