44. Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz – Präsenz-Bausteine: 1, 2 / Online-Bausteine: 3, 4, 5, 6
Düsseldorf | Donnerstag, 12. September 2024, 09:00 Uhr bis Samstag, 08. Februar 2025, 16:00 Uhr (120 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 41544-24
Der Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz umfasst 120 Vortragsstunden und 15 Kausurstunden.
Er gliedert sich in 2 Präsenz- und 4 Online-Bausteine sowie 3 Klausuren à 5 Stunden, die in Präsenz geschrieben werden. Versäumte Stunden bzw. Klausuren können in einem anderen Lehrgang nachgeholt werden.
- 13.11.2024 · 14:15 - 18:45 Uhr
Deutsches und EU-Markenrecht - Teil 1 von 2
Dr. Volker Schoene, Rechtsanwalt, Köln - 14.11.2024 · 09:00 - 13:15 Uhr
Deutsches und EU-Markenrecht - Teil 2 von 2
Dr. Volker Schoene, Rechtsanwalt, Köln - 14.11.2024 · 14:15 - 18:45 Uhr
Deutsche und Europäisches Markenrecht - Verfahrensrecht - Teil 1 von 2
Andreas Böhm, Rechtsanwalt, Dipl.-Kaufmann, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Steuerrecht sowie Urheber- und Medienrecht, Berlin - 15.11.2024 · 09:00 - 13:15 Uhr
Deutsches und Europäisches Markenrecht - Verfahrensrecht - Teil 2 von 2
Andreas Böhm, Rechtsanwalt, Dipl.-Kaufmann, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Steuerrecht sowie Urheber- und Medienrecht, Berlin - 15.11.2024 · 14:15 - 18:45 Uhr
Sonstige Kennzeichen. Firma, Geschäftsbezeichnung, Domain, Internationale Verträge - Teil 1 von 2
Prof. Dr. Michael Loschelder, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Köln - 16.11.2024 · 09:00 - 13:45 Uhr
Sonstige Kennzeichen. Firma, Geschäftsbezeichnung, Domain, Internationale Verträge - Teil 2 von 2
Prof. Dr. Michael Loschelder, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Köln
Ausführliche Inhalte
Deutsches und EU-Markenrecht; sonst. Kennzeichen: Firma, Geschäftsbezeichnung; internationale Verträge
Deutsches und EU-Markenrecht: Abgrenzung zu sonstigen Kennzeichnungsrechten, internationale Bestimmungen, Markenformen, absolute und relative Schutzhindernisse, Benutzungsmarken, Benutzungszwang, Erschöpfung und Verwirkung, Markenverletzungstatbestände, Unterlassungsanspruch, Schadenersatz und Annexansprüche
Deutsches und europäisches Markenrecht – Verfahrensrecht: Verfahrensrecht zum deutschen Markenrecht: Stellung des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts; allgemeine Verfahrensgrundsätze; Die wichtigsten Verfahren: Anmeldeverfahren, Widerspruchsverfahren, Eintragungsbewilligungsklage; Bedeutung des Markenregisters; Rechtsbehelfe: Erinnerung, Beschwerde, Rechtsbeschwerde; Besondere Verfahren: Wiedereinsetzung, Weiterbehandlung; Verfahrensrecht für die Gemeinschaftsmarke: Die wichtigsten Verfahren: Prüfungsverfahren; Widerspruchsverfahren vor der Eintragung; Änderungen der Anmeldung; Änderungen der Eintragung; Nichtigkeitsverfahren
Der Rechtsweg: Beschwerdeverfahren; Klage zum europäischen Gericht der ersten Instanz; weitere Klage zum EuGH (Revisionsverfahren); Verlängerung der eingetragenen Marke; Erlangung einer international registrierten Marke (IR-Marke)
Sonstige Kennzeichen: Firma, Geschäftsbezeichnung; internationale Verträge: Die Themen „internationale Verträge“ und „sonstige Kennzeichen: Firma, Geschäftsbezeichnung“ behandeln das System der internationalen Verträge um die Pariser Verbandsübereinkunft und das Berner Übereinkommen herum, insbesondere das Madrider Markenabkommen und das Protokoll hierzu sowie das TRIPS-Abkommen. Dargestellt werden die dort enthaltenen Grundsätze und ihre Bedeutung für das nationale und europäische Recht.
Bei den sonstigen Kennzeichen werden neben den geschäftlichen Bezeichnungen (§ 5 MarkenG) Domains sowie geographische Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen und deren Schutz nach nationalem und europäischen Recht behandelt.
Wer referiert?
Wo findet der Lehrgang statt?
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Was kostet die Teilnahme?
- 2.435 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 2.650 € Mitglied DAV
- 2.650 € Mitglied GRUR / VPP / epi / AIPP / Patentanwaltskammer
- 3.185 € Nichtmitglied
- zzgl. 220 € Gebühr schriftliche Klausuren
von der Umsatzsteuer befreit
Pausenerfrischungen bei Präsenzbausteinen • Arbeitsunterlagen (Skript oder Präsentation) digital • Ratenzahlung möglich
In Kooperation mit der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)


