Aktuelle Fragen der Lebendorganspende
Neu im Programm!
Online | Dienstag, 29. September 2026 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63062-26
Das Seminar richtet sich gleichermaßen an Arzthaftungsrechtler und Arzthaftungsrechtlerinnen, Berater und Beraterinnen von Leistungserbringern sowie an im Leistungsrecht auf Seiten Versicherter oder Krankenkassen tätige Personen.
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes wurden insbesondere Voraussetzungen und Anforderungen an Lebendorganspenden geschaffen. Das betrifft Lebendspenden einer Niere, des Teils einer Leber oder anderer nicht regenerierungsfähiger Organe. Die Regelungen sind bereits zum 01.06.2026 in Kraft getreten.
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Einführung in die wesentlichen Grundlagen des Transplantationsrechts
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Schwerpunkt Lebendorganspende einschließlich der (nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen zulässigen) Überkreuzlebendnierenspende
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Darstellung der Problematik aus Sichtweise von (Lebend-) Spendern und -Spenderinnen, Empfängern und Empfängerinnen sowie der beteiligten Ärzte und Ärztinnen und Einrichtungen
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Besondere Bedeutung spezifischer Anforderungen an Aufklärung, Einwilligung und Dokumentation
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 188 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 282 € Mitglied DAV
- 313 € Nichtmitglied
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie


