Ausschreibungsfehler und Bieterirrtümer
Neu im Programm!
Online | Dienstag, 10. Dezember 2024 • 10:00 - 16:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61163-24
Rechtsanwälte-/innen, deren Mandanten-/innen als Auftraggeber/-in dem Vergaberecht unterliegen oder als Unternehmen sich um öffentliche Bau-, Lieferungs- oder Dienstleistungsaufträge bewerben
Das Vergaberecht ist eine sperrige Materie, in dem sich sowohl für Auftraggeber/-innen als auch für Bieter/-innen eine Vielzahl von Fallstricken versteckt. Aber viele Fehler, die Auftraggeber/-innen vor die Vergabekammer führen und schlimmstenfalls zur Aufhebung sowie Neubeginn des Vergabeverfahrens zwingen, lassen sich einfach vermeiden. Das gleiche gilt für Bieter/-innen, deren Angebot überraschend ausgeschlossen wird. Fehlerquellen kennen heißt, diese zukünftig zu vermeiden. Dazu muss man nicht einmal ein/e „Vergaberechtsspezialist/-in“ sein.
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Wann ist es ein Bau- und wann ein Dienstleistungsvertrag? VOB/A oder VgV anwenden?
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Muss man wirklich immer produktneutral ausschreiben?
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Was, wenn es wirklich eilig ist? Direktvergabe, Verhandlungsverfahren, Interimsvergabe
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Eignungsnachweise und Zuschlagskriterien richtig anwenden
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Reicht die Präqualifikation immer?
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Typische Patzer bei der Angebotsabgabe
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Wann darf und wann muss der Auftraggber/die Auftraggeberin fehlende Unterlagen nachfordern?
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Fliegt ein zu billiges Angebot immer raus?
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Kann ich als Bieter/-in von meinem Angebot „zurücktreten“?
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Muss man sich als Bieter/-in alles gefallen lassen? Bieterfragen, Rügen, Nachprüfungsverfahren
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Das war wohl nichts! Aufhebung des Vergabeverfahrens
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Schadenersatz für nichtberücksichtigte Bieter/-innen?
10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 252 € Mitglieder Anwaltverein
- 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie