Beweisrecht, Beweisaufnahme, Zeugenvernehmung im arbeitsgerichtlichen Verfahren
Leipzig | Freitag, 15. November 2024 • 08:00 - 13:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71061-24_3
Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht
Gerade im arbeitsgerichtlichen Verfahren spielen Tatsachenfragen eine große Rolle. Diese klären sich oft über Substantiierungspflichten und ggf. im Beweisverfahren. Was muss also vorgetragen werden und welche Beweismittel können/müssen benannt werden? Was genau ist für die Überzeugungsbildung des Gerichts im Rahmen einer Beweisaufnahme erforderlich? Das Risiko des in der Praxis extrem wichtigen Zeugenbeweises wird häufig nicht zutreffend eingeschätzt. Das Seminar geht intensiv auf die Fragen ein, was können Zeugen wahrnehmen, erinnern und wiedergeben sowie wann muss das Gericht dem Zeugen glauben.
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Wann sind Tatsachenbehauptungen im Prozess schlüssig?
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Wann liegt ein Ausforschungsbeweis vor?
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Wann ist ein Vortrag ordnungsgemäß bestritten?
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Welche Risiken birgt der Zeugenbeweis?
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Wann ist ein Vortrag mittels Zeugen/-innen bewiesen?
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Welche Auswirkungen haben die Erkenntnisse auf die Durchführung der Beweisaufnahme?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 0341 / 68660
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 16. Oktober 2024 • EZ/ÜF 135,50- €
Was kostet die Teilnahme?
- 181 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 272 € Mitglieder Anwaltverein
- 302 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Beweisrecht, Beweisaufnahme, Zeugenvernehmung im arbeitsgerichtlichen Verfahren
Seminarpaket Dieses Seminar ist Teil eines Seminarpaketes. Buchen Sie das gesamte Paket und profitieren Sie von einer vergünstigten Teilnahmegebühr.
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Leipzig | Donnerstag, 14. November 2024, 08:00 Uhr bis Freitag, 15. November 2024, 13:30 Uhr