Beweisrecht, Beweisaufnahme, Zeugenvernehmung im arbeitsgerichtlichen Verfahren
Hamburg | Freitag, 11. September 2026 • 08:00 - 13:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71052-26_3
Das Seminar richtet sich an im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht.
Gerade im arbeitsgerichtlichen Verfahren spielen Tatsachenfragen eine große Rolle. Diese klären sich oft über Substantiierungspflichten und ggf. im Beweisverfahren. Was muss also vorgetragen werden und welche Beweismittel können/müssen benannt werden? Was genau ist für die Überzeugungsbildung des Gerichts im Rahmen einer Beweisaufnahme erforderlich? Das Risiko des in der Praxis extrem wichtigen Zeugenbeweises wird häufig nicht zutreffend eingeschätzt. Das Seminar geht intensiv auf die Fragen ein, was können Zeugen und Zeuginnen wahrnehmen, erinnern und wiedergeben und wann muss das Gericht dem Zeugen/der Zeugin glauben.
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Wann sind Tatsachenbehauptungen im Prozess schlüssig?
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Wann liegt ein Ausforschungsbeweis vor?
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Wann ist ein Vortrag ordnungsgemäß bestritten?
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Welche Risiken birgt der Zeugenbeweis?
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Wann ist ein Vortrag mittels Zeugen bzw. Zeuginnen bewiesen?
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Welche Auswirkungen haben die Erkenntnisse auf die Durchführung der Beweisaufnahme?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 040 / 6000140
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 29. Juli 2026 • EZ/ÜF 149,- €
Bitte buchen Sie per E-Mail unter dem Stichwort "DAA": reservations.hamburg-dammtor@intercityhotel.com
Was kostet die Teilnahme?
- 217 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 325 € Mitglied DAV
- 361 € Nichtmitglied
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
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Seminarpaket Dieses Seminar ist Teil eines Seminarpaketes. Buchen Sie das gesamte Paket und profitieren Sie von einer vergünstigten Teilnahmegebühr.
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