Cannabis als Medizin

Neu im Programm!

Wann findet das Seminar statt?

Online | Dienstag, 12. November 2024 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62054-24

An wen richtet sich das Seminar?

Fachnwälte/-innen für Medizinrecht, für Sozialrecht und für Strafrecht

Worum geht es?

Die zum 1. April 2024 in Kraft getretenen neuen Regelungen des Cannabis-Gesetzes strahlen auch auf die Regelungen im SGB V zur Verordnung von medizinischem Cannabis im Rahmen des Leistungsanspruchs nach dem SGB V aus. Zudem dürfte sich die Rechtsprechung der Sozialgerichte auf Basis der neuen gesetzlichen Regelungen, nach denen Cannabis nicht mehr dem BtmG unterfällt, ändern müssen. Die neuen Regelungen des CanG und des darin eingebundenen MedCanG haben außerdem auch Auswirkungen auf die strafrechtliche Bewertung von Patienten/-innen, die Cannabis als Medizin benötigen, es aber nicht zu Lasten der Krankenkassen verschrieben bekommen, und es deswegen selbst anbauen. Sie unterfallen jetzt nicht mehr den strengen und teilweise wenig flexiblen Regelungen des BtmG, sondern den spezielleren strafrechtlichen Vorschriften des CanG.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Wie ist die Rechtslage zur Verschreibung der verschiedenen Formen von medizinischem Cannabis nach den letzten Reformen des § 31 SGB V und nach dem Inkrafttreten des CanG?

  • Worauf müssen Ärzte/-innen und Patienten/-innen bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis achten?

  • Inwiefern werden Cannabisblüten, Dronabinol und Cannabisextrakte unterschiedlich behandelt?

  • Welche Elemente der Rechtsprechung des BSG aus 2022 haben für die Zukunft Bestand, und welche sind durch die Einführung des CanG und des § 31 Abs 7 SGB V überholt?

  • Wie sieht die neue strafrechtliche Situation für Patienten/-innen und Ärzte/-innen aus?

  • Was bedeuten die neuen Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur genehmigungsfreien Verordnung von Cannabis, die 2024 beschlossen und in Kraft treten werden?

  • Was umfassen die Kinder- und Jugendschutzvorschriften des CanG und welche Konsequenzen haben sie für Patienten/-innen?

Wann findet der Vortrag statt?

09:00 Uhr bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr

Wer referiert?

Foto: Prof. Dr. Oliver Tolmein
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Hamburg, Honorarprofessor für Medizinrecht an der Georg-August-Universität Göttingen

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 252 € Mitglieder Anwaltverein
  • 280 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Cannabis als Medizin

Persönliche Beratung
Petra Schrinner