Der psychische Schaden
Frankfurt a. M. | Donnerstag, 28. November 2024 • 08:00 - 13:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72366-24_1
Rechtsanwälte/-innen und Mitarbeitende von Versicherungen, die in ihrer beruflichen Praxis (Personen)Schäden geltend machen bzw. regulieren müssen
Nach Verkehrsunfällen treten gelegentlich psychische Störungen mit oft unklarer Kausalität, langwieriger Behandlungsdauer und erheblichen Folgekosten auf. Auf medizinischem Gebiet werden in diesem Seminar mögliche Gesundheitsschäden anhand ihrer Symptomatik, Häufigkeit und prognostischen Entwicklung vorgestellt. Medizinische Probleme bei der Diagnosesicherung sowie Abgrenzungen werden dargestellt. Zudem werden die Anforderungen an eine korrekte medizinische Begutachtung und Befundinterpretation sowie deren juristische Bedeutung im Zivilprozess an Fallbeispielen besprochen.
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Medizinischer Teil: Schmerzen als Ausdruck einer Somatoformen Störung/Somatisierungsstörung, posttraumatische Belastungsstörung/posttraumatische Belastungsreaktion, Anpassungsstörungen (Sonderform: posttraumatische Verbitterungsstörung), dissoziative Störung/Konversionsstörung, Depression
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Juristischer Teil: Verletzung und Verletzungsnachweise, psychische Primärverletzung, psychischer Folgeschaden, HWS und psychischer Schaden, Erwerbs- und Haushaltsführungsschaden bei unfallbedingter psychischer Erkrankung/Mitverschulden, insbesondere bei unterlassener Behandlung
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 069 / 17415260
Übernachtungsmöglichkeit im Motel One Frankfurt-Römer
Was kostet die Teilnahme?
- 181 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 272 € Mitglieder Anwaltverein
- 302 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
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