Eigene Versicherungen des Mandanten und Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall
Neu im Programm
Düsseldorf | Freitag, 26. April 2024 • 09:00 - 14:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72907-24_3
Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für Versicherungs- und für Verkehrsrecht
Während das Verhältnis von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen und Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung (insbesondere unter Berücksichtigung des Forderungsüberganges gemäß § 116 SGB X) noch verhältnismäßig einfach zu erfassen ist, erweisen sich die Wechselwirkungen bei Ansprüchen aus privaten Versicherungsverträgen (z. B. Unfallversicherung, Fahrerschutzversicherung, private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) des/der Geschädigten als weit komplexer.
Das Seminar erläutert die wesentlichen Grundlagen und erklärt, warum eine ordnungsgemäße anwaltliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Personenschäden die genaue Kenntnis erfordert, welche privaten Versicherungsverträge der/die Mandant/-in hat und inwieweit diese aufgrund des Unfalles in Anspruch genommen werden können. Dabei wird auch vertieft auf die Fahrerschutzversicherung eingegangen, die zwar bereits seit vielen Jahren existiert, aber nach den bisher vorliegenden Umfragen vielen Rechtsanwälten/-innen noch unbekannt ist.
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Bei welchen Leistungen aus privaten Versicherungen tritt ein Forderungsübergang – insbesondere gemäß § 86 VVG – ein?
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Müssen Mandanten/-innen auf Verlangen des Versicherers ihre Schadenersatzansprüche ganz oder teilweise abtreten?
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Zu welchem Zeitpunkt tritt der Forderungsübergang ein und welche Abweichungen ergeben sich hieraus im Vergleich zu § 116 SGB X?
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Darf der/die Mandant/-in sich aufgrund der Kombination von Schadenersatzansprüchen gegen den/die Schädiger/-in und Ansprüchen aus Versicherungsverträgen bereichern?
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Was sind Subsidiaritätsklauseln und welche Konsequenzen haben diese für die Schadenregulierung?
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Welche Haftungsfallen ergeben sich in Hinblick auf Ansprüche aus privaten Versicherungsverträgen beim Abschluss von Vergleichen über Ansprüche wegen Personenschäden?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 0211 / 95160
Was kostet die Teilnahme?
- 194 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/ Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 292 € Mitglieder Anwaltverein
- 324 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie
Seminarpaket
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