Einsatz von Fremdpersonal nach AÜG
Online | Dienstag, 27. Oktober 2026 • 13:00 - 18:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71063-26_2
Das Seminar richtet sich an arbeitsrechtliche Praktiker und Praktikerinnen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht. Es ist ebenso geeignet für Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen.
Der Personaleinsatz durch externe Mitarbeitende muss rechtssicher geregelt sein. Die Berechnung der Höchstdauer der Arbeitnehmerüberlassung und der Zeitpunkt bis zum Erreichen des Equal Pay Anspruches sind dabei die wichtigsten Punkte. Die Abgrenzung von Werk- und Arbeitsverträgen und damit auch zu Überlassungsverträgen bleibt weiterhin fehleranfällig.
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Abgrenzung zu anderen Formen des (Fremd-)Personaleinsatzes: freie Mitarbeit – Abgrenzung Arbeitsvertrag, Dienst-/Werkvertrag
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Rechtsbeziehungen zwischen Entleiherbetrieb und Leiharbeitnehmern bzw. Leiharbeitnehmerinnen, insbesondere Ansprüche und Rechte der Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen im Entleiherbetrieb
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Rechtsbeziehungen zwischen Verleiherunternehmen und Leiharbeitnehmern bzw. Leiharbeitnehmerinnen: Anforderungen an den Arbeitsvertrag, Equal Treatment und Equal Pay
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Branchentarifverträge, Bedeutung und Auswirkungen
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Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte
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Folgen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung (Arbeits-, Steuer-, Sozialversicherungs- und Strafrecht)
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 188 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 282 € Mitglied DAV
- 313 € Nichtmitglied
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Einsatz von Fremdpersonal nach AÜG
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Aktuelles Arbeitszeitrecht
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Einsatz von Fremdpersonal nach AÜGAktuell ausgewählt
Online | Dienstag, 27. Oktober 2026 • 13:00 - 18:30 Uhr
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Weiterbeschäftigungsansprüche im Prozess
Online | Mittwoch, 28. Oktober 2026 • 13:00 - 18:30 Uhr
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Seminarpaket Arbeitsrecht: 3 x 5 Stunden
Online | Montag, 26. Oktober 2026, 13:00 Uhr bis Mittwoch, 28. Oktober 2026, 18:30 Uhr


