Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0
Essen | Donnerstag, 21. November 2024 • 09:00 - 18:00 Uhr (7,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 74152-24_1
Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für Migrationsrecht
Das neue Gesetz und die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sowie weitere umfassende Änderungen im Bereich Arbeitsmigration sind inzwischen in Kraft getreten. Durch die neuen Vorschriften wurde das Arbeitsmigrationsrecht modernisiert und breiter aufgestellt. Die Einwanderung zum Zweck der Beschäftigung fußt jetzt auf drei Säulen: Die Vorschriften der Fachkräftesäule richten sich an ausländische Fachkräfte mit deutschen oder in Deutschland anerkannten Berufsabschlüssen. In diesem Bereich wurde u. a. die neue EU Hochqualifiziertenrichtlinie (Blue Card-Richtlinie) in das AufenthG umgesetzt. Die Vorschriften der Erfahrungssäule richten sich vorwiegend an Drittstaatsangehörige mit einem in ihrem Herkunftsland staatlich anerkannten mindestens zweijährigen Berufsabschluss und vorhandener Berufserfahrung. Die Normen der Potenzialsäule bieten über die neue Chancenkarte Drittstaatsangehörigen, die noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland haben, neue Möglichkeiten. Das Potenzial zur Arbeitsaufnahme wird anhand eines neuartigen Punktesystems ermittelt. Das Seminar soll einen praxisnahmen Überblick über sämtliche Neuerungen im Bereich der Arbeitsmigration geben und über die bisherigen praktischen Erfahrungen mit den neuen Normen berichten.
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Die neue Blaue Karte EU und weitere Neuerungen im Bereich der Fachkräfteeinwanderung
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Einwanderung nach Deutschland ohne formale Anerkennung der Berufsausbildung
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Einwanderung mit einer Chancenkarte auf Grundlage eines Punktesystems
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Einführung neuer Aufenthaltstitel, z. B. die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung als Pflegehilfskraft
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Neuerungen im Bereich der Westbalkanregelung
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 23. Oktober 2024 • EZ/ÜF 99,- €.
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Was kostet die Teilnahme?
- 240 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 360 € Mitglieder Anwaltverein
- 400 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0
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