Krankhauswesen auf den Kopf gestellt
Neu im Programm!
Online | Samstag, 25. Januar 2025 • 09:00 - 18:00 Uhr (7,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63010-25
Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Medizinrecht
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist beschlossene Sache. Was bedeutet das im Einzelnen für die Krankenhäuser und die ärztliche Versorgung der Bevölkerung?
-
Krankenhausstandort bei Zusammenschluss mehrerer Häuser zu einem Krankenhaus – was bedeutet das für die Zukunft, was bedeutet das für erfolgte Zusammenschlüsse, die den Anforderungen nicht (mehr) entsprechen?
-
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen – ein ganz neuer „Player“ im Gesundheitsrecht, zu errichten von Krankenhäusern, genehmigungspflichtig durch die Krankenhausplanungsbehörde: Was sind die Errichtungsvoraussetzungen? Ab wann sind sie am Start, welche Leistungen sind ein „Muss“, welche Leistungen ein „Kann“? Neue Konkurrenz zu niedergelassenen Ärzt/-innen, Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten? Wie erfolgt die Bezahlung? Ist das der Schlüssel für die Existenzsicherung kleiner Krankenhäuser? …
-
Krankenhausplanung: alles neu – die Planung und (in großen Teilen) auch die Krankenhausfinanzierung erfolgt künftig primär nach 65 verschiedenen Leistungsgruppen. Leistungen aus der Gruppe dürfen nur erbracht werden, wenn streng(st)e Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Wer Qualitätsmerkmale oder Mindestmengen („Mindestvorhaltezahlen“) nicht einhält oder erreicht, kann „rausfliegen“ …
-
Einstufung aller Krankenhäuser in Levels läuft – wie sieht der Rechtsschutz aus?
-
Einführung bestimmter Mindest-Qualitätskriterien – Vorgaben über die technische und personelle Ausstattung, Bereitschaftszeiten etc.; Nachweis der Einhaltung aller Kriterien vor Erhalt eines Versorgungsauftrags
-
Übergangspflege – geänderte Anspruchsvoraussetzungen für Patient/-innen; Erbringung künftig vorgesehen in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen …
-
"Hebammenbetriebene" Kreißsäle sind angedacht …
-
Einbeziehung der Bundeswehrkrankenhäuser und der BG-Kliniken ins GKV-System
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 235 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 352 € Mitglieder Anwaltverein
- 392 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie