Mitbestimmung des Betriebsrates bei IT-Anwendungen und KI

Neu im Programm!

Wann findet das Seminar statt?

Berlin | Donnerstag, 22. Mai 2025 • 14:30 - 20:00 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71012-25_2

An wen richtet sich das Seminar?

Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht sowie Syndikusrechtsanwälte/-innen, Mitarbeitende in Rechtsabteilungen, in der Unternehmensleitung und im Personalbereich, Mitglieder in Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen

Worum geht es?

Die Mitbestimmung von Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen bei Einführung und Anwendung von IT-Systemen erscheint nahezu uferlos: Neben dem Klassiker „§ 87 I Nr. 6 BetrVG“ legen die Bereitstellung der IT aus der Cloud mit kontinuierlichen Updates und die um sich greifende Integration von KI auch viele andere Mitwirkungstatbestände bis hin zur Betriebsänderung i. S. v. § 111 Nr. 4, Nr. 5 BetrVG nahe. Schließlich verwischen die Grenzen zwischen Pflichterfüllung in Datenschutz und Informationssicherheit sowie Mitbestimmung der Kollektivorgane bei der praktischen Umsetzung zusehends. Das stellt Arbeitgeber/-innen vor ein Dilemma: Wie einerseits mit der enormen Dynamik in der technischen Entwicklung umgehen, andererseits aber zugleich die Rechte der Kollektivorgane wahren und Pflichten von Arbeitgeber/-innen erfüllen? Ein Lösungsansatz sind dabei Rahmenvereinbarungen, die aber nach herrschender Lesart nicht erzwingbar sein sollen mit der Folge, dass Arbeitgeber/-innen entweder aus ihrer Sicht „strangulierende“ Forderungen der Kollektivorgane akzeptieren oder aber doch wieder über jedes IT-System einzeln verhandeln müssen. Ob und welche Antworten das Betriebsverfassungsrecht auf diese Herausforderungen bietet – und wann es überhaupt bei KI in welcher Form anwendbar ist – wird Gegenstand des Seminars sein.

Was sind die Schwerpunkte?
  • IT-Systeme aus der Cloud und KI: Was passiert technisch und was ist relevant für das BetrVG?

  • Mitbestimmungstatbestände und Arbeitgeberpflichten: Was ist im BetrVG zu beachten?

  • Beschäftigtendatenschutz (1): Pauschales Mitbestimmungsrecht bei allen Datenverarbeitungen?

  • Beschäftigtendatenschutz (2): Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlage für Datenverarbeitungen?

  • Exkurs KI: Wenn aus einem Chatbot ein Hochrisiko-KI-System im Arbeitsverhältnis wird.

  • Rahmen-IT-Betriebsvereinbarungen: Erzwingbar vor der Einigungsstelle oder freiwillig?

  • Umgang mit (täglichen) Updates: Vorabmitbestimmung möglich oder verboten?

  • Schutz der Arbeitnehmer/-innen vs. zwingender Kontrollen durch Arbeitgeber/-innen: Widersprüche auflösbar?

  • Informationssicherheit durchsetzen: Wo setzt die Mitbestimmung Grenzen?

Wer referiert?

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Köln

Wo findet das Seminar statt?

DAV-Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin
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Telefon: 030 / 7261530
Übernachtungsmöglichkeiten

B&B Hotel Berlin-Alexanderplatz • Fon: 030 2345675910

Motel One Berlin-Alexanderplatz • Fon: 030 20969780

Was kostet die Teilnahme?

  • 194 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 292 € Mitglieder Anwaltverein
  • 324 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Mitbestimmung des Betriebsrates bei IT-Anwendungen und KI

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Persönliche Beratung
André Szibele