Mitbestimmung des Betriebsrates bei IT-Anwendungen und KI
Neu im Programm!
Berlin | Donnerstag, 22. Mai 2025 • 14:30 - 20:00 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71012-25_2
Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht sowie Syndikusrechtsanwälte/-innen, Mitarbeitende in Rechtsabteilungen, in der Unternehmensleitung und im Personalbereich, Mitglieder in Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen
Die Mitbestimmung von Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen bei Einführung und Anwendung von IT-Systemen erscheint nahezu uferlos: Neben dem Klassiker „§ 87 I Nr. 6 BetrVG“ legen die Bereitstellung der IT aus der Cloud mit kontinuierlichen Updates und die um sich greifende Integration von KI auch viele andere Mitwirkungstatbestände bis hin zur Betriebsänderung i. S. v. § 111 Nr. 4, Nr. 5 BetrVG nahe. Schließlich verwischen die Grenzen zwischen Pflichterfüllung in Datenschutz und Informationssicherheit sowie Mitbestimmung der Kollektivorgane bei der praktischen Umsetzung zusehends. Das stellt Arbeitgeber/-innen vor ein Dilemma: Wie einerseits mit der enormen Dynamik in der technischen Entwicklung umgehen, andererseits aber zugleich die Rechte der Kollektivorgane wahren und Pflichten von Arbeitgeber/-innen erfüllen? Ein Lösungsansatz sind dabei Rahmenvereinbarungen, die aber nach herrschender Lesart nicht erzwingbar sein sollen mit der Folge, dass Arbeitgeber/-innen entweder aus ihrer Sicht „strangulierende“ Forderungen der Kollektivorgane akzeptieren oder aber doch wieder über jedes IT-System einzeln verhandeln müssen. Ob und welche Antworten das Betriebsverfassungsrecht auf diese Herausforderungen bietet – und wann es überhaupt bei KI in welcher Form anwendbar ist – wird Gegenstand des Seminars sein.
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IT-Systeme aus der Cloud und KI: Was passiert technisch und was ist relevant für das BetrVG?
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Mitbestimmungstatbestände und Arbeitgeberpflichten: Was ist im BetrVG zu beachten?
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Beschäftigtendatenschutz (1): Pauschales Mitbestimmungsrecht bei allen Datenverarbeitungen?
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Beschäftigtendatenschutz (2): Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlage für Datenverarbeitungen?
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Exkurs KI: Wenn aus einem Chatbot ein Hochrisiko-KI-System im Arbeitsverhältnis wird.
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Rahmen-IT-Betriebsvereinbarungen: Erzwingbar vor der Einigungsstelle oder freiwillig?
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Umgang mit (täglichen) Updates: Vorabmitbestimmung möglich oder verboten?
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Schutz der Arbeitnehmer/-innen vs. zwingender Kontrollen durch Arbeitgeber/-innen: Widersprüche auflösbar?
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Informationssicherheit durchsetzen: Wo setzt die Mitbestimmung Grenzen?
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
B&B Hotel Berlin-Alexanderplatz • Fon: 030 2345675910
Motel One Berlin-Alexanderplatz • Fon: 030 20969780
Was kostet die Teilnahme?
- 194 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 292 € Mitglieder Anwaltverein
- 324 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Mitbestimmung des Betriebsrates bei IT-Anwendungen und KI
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Rechtsfragen in der Personalabteilung
Berlin | Donnerstag, 22. Mai 2025 • 08:00 - 13:30 Uhr
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Mitbestimmung des Betriebsrates bei IT-Anwendungen und KIAktuell ausgewählt
Berlin | Donnerstag, 22. Mai 2025 • 14:30 - 20:00 Uhr
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Dauerbrenner fristlose Kündigung, insbesondere Fallstricke im Datenschutz
Berlin | Freitag, 23. Mai 2025 • 08:00 - 13:30 Uhr
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Seminarpaket Arbeitsrecht: 3 x 5 Stunden
Berlin | Donnerstag, 22. Mai 2025, 08:00 Uhr bis Freitag, 23. Mai 2025, 13:30 Uhr