Mitbestimmung des Betriebsrates bei IT-Anwendungen und KI
Düsseldorf | Donnerstag, 25. September 2025 • 14:30 - 20:00 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71055-25_2
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Arbeitsrecht tätig sind, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht. Es ist ebenso geeignet für Syndikusrechtsanwälte und Syndikusrechtsanwältinnen sowie Mitarbeitende in Rechtsabteilungen, in der Unternehmensleitung und im Personalbereich, ebenso für Mitglieder in Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen.
Die Mitbestimmung von Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen bei Einführung und Anwendung von IT-Systemen erscheint nahezu uferlos: Neben dem Klassiker „§ 87 I Nr. 6 BetrVG“ legen die Bereitstellung der IT aus der Cloud mit kontinuierlichen Updates und die um sich greifende Integration von KI auch viele andere Mitwirkungstatbestände bis hin zur Betriebsänderung i. S. v. § 111 Nr. 4, Nr. 5 BetrVG nahe. Schließlich verwischen die Grenzen zwischen Pflichterfüllung in Datenschutz und Informationssicherheit sowie Mitbestimmung der Kollektivorgane bei der praktischen Umsetzung zusehends. Das stellt Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen vor ein Dilemma: Wie einerseits mit der enormen Dynamik in der technischen Entwicklung umgehen, andererseits aber zugleich die Rechte der Kollektivorgane wahren und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen erfüllen? Ein Lösungsansatz sind dabei Rahmenvereinbarungen, die aber nach herrschender Lesart nicht erzwingbar sein sollen mit der Folge, dass Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen entweder aus ihrer Sicht „strangulierende“ Forderungen der Kollektivorgane akzeptieren oder aber doch wieder über jedes IT-System einzeln verhandeln müssen. Ob und welche Antworten das Betriebsverfassungsrecht auf diese Herausforderungen bietet – und wann es überhaupt bei KI in welcher Form anwendbar ist – wird Gegenstand des Seminars sein.
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IT-Systeme aus der Cloud und KI: Was passiert technisch und was ist relevant für das BetrVG?
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Mitbestimmungstatbestände und Arbeitgeberpflichten: Was ist im BetrVG zu beachten?
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Beschäftigtendatenschutz (1): Pauschales Mitbestimmungsrecht bei allen Datenverarbeitungen?
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Beschäftigtendatenschutz (2): Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlage für Datenverarbeitungen?
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Exkurs KI: Wenn aus einem Chatbot ein Hochrisiko-KI-System im Arbeitsverhältnis wird.
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Rahmen-IT-Betriebsvereinbarungen: Erzwingbar vor der Einigungsstelle oder freiwillig?
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Umgang mit (täglichen) Updates: Vorabmitbestimmung möglich oder verboten?
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Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vs. zwingender Kontrollen durch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen: Widersprüche auflösbar?
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Informationssicherheit durchsetzen: Wo setzt die Mitbestimmung Grenzen?
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 0211 / 95160
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 27. August 2025 • EZ/ÜF 139,- €
Was kostet die Teilnahme?
- 202 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 303 € Mitglieder Anwaltverein
- 337 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Mitbestimmung des Betriebsrates bei IT-Anwendungen und KI
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