Seminarpaket Arbeitsrecht: 2 x 7,5 Stunden

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Wann findet das Seminar statt?

Berlin | Donnerstag, 18. April 2024, 09:00 Uhr bis Freitag, 19. April 2024, 18:00 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71008-24

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (zwei Blöcke à 7,5 Stunden) und finden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Kündigung und Aufhebungsvertrag – arbeits-, sozial-, sowie steuerrechtliche Optimierung und Fehlvermeidung

    Donnerstag, 18. April 2024 • 09:00 - 18:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht, sowie Mitarbetende in privaten und kommunalen Rechts- und Personalabteilungen

    Worum geht es?

    Nach diesem Seminar können Sie die Gestaltung von Beendigungsvereinbarungen optimieren. Es werden Ihnen für die unterschiedlichsten Fallgestaltungen konkrete Formulierungsvorschläge an die Hand gegeben. Gerade die sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Nachteile bei der Gestaltung von Beendigungsvereinbarungen werden häufig übersehen und nicht genügend gewürdigt. Das Seminar vermittelt, wie Fehler vermieden werden können. Der praktische Gewinn des Seminars besteht darin, dass nicht nur rechtstheoretisches, sondern praktisch umsetzbares Wissen vermittelt wird und Handlungsempfehlungen auf Basis der aktuellen Rechtsprechung gegeben werden.

    Was sind die Schwerpunkte
    • Differenzierung der Beendigungsvereinbarung: Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, gerichtlicher Vergleich

    • Sozialversicherungsrechtliche Nachteile bei der Gestaltung von Beendigungsvereinbarungen und Gestaltungsmöglichkeiten

    • Steuerrechtliche Optimierung im Zusammenhang mit Beendigungsvereinbarungen

    • Beseitigung von Beendigungsvereinbarungen: Anfechtung, Widerruf, Wegfall der Geschäftsgrundlage etc.

    • Umfangreiche Klauseln einer Beendigungsvereinbarung: rentenrechtliche Überlegungen, Freistellungen, Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung etc.

    Wer referiert?

    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Hannover
    Foto: Prof. Dr. Peter Schrader
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Honorarprofessor an der Leibniz Universität Hannover
  • Block 2: Flexible Arbeit

    Freitag, 19. April 2024 • 09:00 - 18:00 Uhr

    Neu im Programm!

    An wen richtet sich das Seminar?

    Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für das Arbeitsrecht, Mitarbeitende in Rechts- und Personalabteilungen, auch im Anwendungsbereich des TVöD

    Worum geht es?

    Jenseits verstetigter Vergütung, fester Arbeitszeiten und unbegrenzter Arbeitsverhältnisse haben Beschäftigte und Arbeitgeber/-innen ein Interesse daran, die Arbeitsbedingungen zu flexibilisieren. Beschäftigte können auf ihre privaten Belange reagieren; Arbeitgeber/-innen können Anreize für eine Einstellungs- oder Bleibeentscheidung setzen, was in Zeiten akuter Personalknappheit einen Wettbewerbsvorsprung darstellen kann. Zudem wird Arbeit dann bezahlt, wenn sie gebraucht wird. Gerade weil der starke Kündigungsschutz Flexibilität beim Personaleinsatz kaum oder nur schwer kalkulierbar ermöglicht, haben Praktiker/-innen ein Interesse daran, sich bei der flexiblen Gestaltung der einzelnen Arbeitsbedingungen und des Arbeitsverhältnisses selbst auf den neuesten Stand zu bringen und alltägliche Probleme rund um das Thema Flexibilisierung von Arbeit zu erörtern.

    Was sind die Schwerpunkte
    • Aktuelles zum Befristungsrecht

    • Die gesetzlichen Teilzeitansprüche

    • Flexible Arbeitszeit und die Pflicht zur Zeiterfassung

    • Variable Vergütung, leistungsbezogen, stichtagsbezogen und als freiwillige Sonderzahlung

    • Aktuelles zur Arbeitnehmerüberlassung

    • Vermeidung von „Scheinselbständigkeit“ durch „echte“ Selbständigkeit und Statusfeststellung

    • Mitbestimmung bei der Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen

    • Flexible Arbeit im öffentlichen Dienst

    Wer referiert?

    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Stuttgart

Wer referiert?

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Stuttgart
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Hannover
Foto: Prof. Dr. Peter Schrader
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Honorarprofessor an der Leibniz Universität Hannover

Wo findet das Seminar statt?

InterCity Hotel Berlin-Ostbahnhof, Am Ostbahnhof 5, 10243 Berlin
Route bei Google Maps planen
Telefon: 030 / 293680
Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 20. März 2024 • EZ/ÜF 99,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 648 € Mitglieder Anwaltverein
  • 720 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie

Persönliche Beratung
André Szibele