Seminarpaket Arbeitsrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Leipzig | Donnerstag, 13. November 2025, 08:00 Uhr bis Freitag, 14. November 2025, 13:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71065-25

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung im Arbeitsrecht ist für Anwälte und Anwältinnen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Prozesstaktik im Arbeitsrecht

    Donnerstag, 13. November 2025 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Mitglieder der Geschäftsführung, Mitarbeitende in Rechtsabteilungen, Verbandsvertreter und -vertreterinnen und Personalleiter und Personalleiterinnen, die arbeitsrechtlich tätig sind und vor den Arbeitsgerichten auftreten.

    Worum geht es?

    Diskutiert werden typische Konstellationen in arbeitsgerichtlichen Verfahren, in denen prozesstaktisches Verhalten entscheidend für den Erfolg ist. Der Referent wird anhand von Fallbeispielen typische arbeitsrechtliche Verfahrenskomplexe aus Sicht aller Verfahrensbeteiligten unter Diskussion verschiedener Lösungsansätze behandeln.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Kündigungsschutzverfahren: Darlegungs- und Beweislast, Bedeutung und Möglichkeiten der Güteverhandlung, Verhalten im Kammertermin, Beweisaufnahme

    • Beschäftigungsansprüche, Zwangsvollstreckung, Einstellung der Zwangsvollstreckung

    • Entgeltansprüche: Bezifferung, Sonderprobleme, Provisionen und Zielvereinbarungen

    • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote

    • Prozesstaktik bei Betriebsübergängen

    • Prozesstaktik in Diskriminierungsfällen (Täter-Opfer-Unternehmen)

    • Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren

    • Prozesstaktische Möglichkeiten beim Vergleich

    • Arbeitsgerichtliches Verfahren und Sozialversicherungsrecht, insbesondere Sperrzeiten

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Internationales Wirtschaftsrecht, Köln
  • Block 2: Arbeitsrechtliche Brennpunkte im bestehenden Arbeitsverhältnis

    Donnerstag, 13. November 2025 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht.

    Worum geht es?

    Dieses Seminar behandelt die wichtigsten, aktuellen Entscheidungen und Themen der BAG- und EuGH-Rechtsprechung sowie deren praktische Auswirkungen für die arbeitsrechtliche Beratungspraxis.

    Was sind die Schwerpunkte?

    Die Schwerpunkte richten sich vorrangig nach den Gegenständen der jeweiligen Rechtsprechung der vorgenannten Gerichte, die aktuell und „tagfrisch“ aufgearbeitet und im Skript zur Veranstaltung dokumentiert wird. Das beinhaltet voraussichtlich insbesondere folgende Themenbereiche:

    • Entgelt

    • Urlaubsrecht

    • Anti-Diskriminierungsrecht

    • Arbeitszeitrecht

    • Arbeitnehmerüberlassungsrecht

    • Ausgewählte Fragen des Tarifrechts (z. B. Ausschlussfrist, Nachtzuschläge, Verweisungsklausel)

    • Betriebsübergang

    • Hinweisgeberschutzgesetz

    • Verfahrensrecht

     

    Die Aktualisierung nach Maßgabe der ergehenden Rechtsprechung bleibt vorbehalten.

    Wer referiert?

    Foto: Malte Creutzfeldt
    Richter am BAG a. D., Erfurt
  • Block 3: Rund um die Kündigung – alles was vor, bei und nach Vertragsbeendigungen wichtig ist

    Freitag, 14. November 2025 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an (Syndikus-)Anwälte und -Anwältinnen, Personaler und Personalerinnen und Führungskräfte, die mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen befasst sind, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht.

    Worum geht es?

    Bei Seminaren zum Thema Kündigung liegt der Schwerpunkt meist im materiellen Kündigungsschutzrecht. Dieses Seminar hingegen befasst sich mit all den Fragen, die sich vor, bei und nach Ausspruch einer Kündigung stellen und nicht die Begründetheit der Kündigung nach § 1 KSchG betreffen. So gilt es im Rahmen der Vorbereitung der Kündigung bereits eine Reihe formeller Fragen beispielsweise zur Vertretung/Bevollmächtigung, zum Zugang oder zur Schriftform zu klären. Außerdem ist die Anwendbarkeit des KSchG zu prüfen. Das Seminar vermittelt Ihnen das dafür notwendige Rüstzeug und behandelt außerdem z. B. die Grenzen von „Kündigungen außerhalb des KSchG“ einschließlich der Anforderungen an Betriebsratsanhörungen in diesen Fällen sowie die Gewährung von Urlaub bei Kündigungsausspruch. Gegenstand des Seminars sind darüber hinaus die Zurückweisung von einseitig empfangsbedürftigen Willenserklärungen nach § 174 BGB, die Klagefristen einschließlich nachträglicher Klagezulassung und die Themen Arbeitsunfähigkeit, Weiterbeschäftigungsantrag und insbesondere Annahmeverzugslohn (Stichwort: böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs). Auch der Abschluss von Vergleichen oder – vor Ausspruch einer Kündigung – von Aufhebungsverträgen sind wichtige Themen „rund um die Kündigung“, die in diesem Seminar angesprochen werden.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Formfragen vor/bei Kündigungsausspruch (Schriftform, Zugang, Vertretung und Zurückweisung nach § 174 BGB)

    • Anwendbarkeit des KSchG (Kleinbetrieb und Wartezeit), Betriebsratsanhörung und materiellrechtliche Voraussetzungen von Kündigungen außerhalb des KSchG, einschließlich EuGH-Rechtsprechung

    • Urlaubsgewährung bei Kündigungsausspruch

    • Arbeitsunfähigkeit bei Kündigung

    • Klageverzicht (Voraussetzung: Kompensation)

    • Klagefristen und nachträgliche Klagezulassung

    • Weiterbeschäftigungsantrag: Chancen, Risiken, Abwehrmöglichkeiten sowie Vollstreckung, Urlaub, Krankheit und Zeugnis bei Weiterbeschäftigung

    • Annahmeverzugslohn, böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    • Gebot des fairen Verhandelns bei Aufhebungsverträgen

    • Formelles zum Vergleichsschluss

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Kathrin Schulze Zumkley
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Gütersloh

Wer referiert?

Foto: Malte Creutzfeldt
Richter am BAG a. D., Erfurt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Internationales Wirtschaftsrecht, Köln
Foto: Dr. Kathrin Schulze Zumkley
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Gütersloh

Wo findet das Seminar statt?

nH Hotel Leipzig Zentrum, Burgplatz, 04109 Leipzig
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Telefon: 0341 / 450800
Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 13. Oktober 2025 • EZ/ÜF 135,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 480 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 720 € Mitglieder Anwaltverein
  • 800 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Seminarpaket Arbeitsrecht: 3 x 5 Stunden

Persönliche Beratung
André Szibele