Seminarpaket Arbeitsrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Frankfurt a. M. | Donnerstag, 06. November 2025, 08:00 Uhr bis Freitag, 07. November 2025, 13:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71062-25

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung im Arbeitsrecht ist für Anwälte und Anwältinnen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: HR zwischen Arbeitsrecht und Datenschutz

    Donnerstag, 06. November 2025 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht sowie Juristen und Juristinnen aus Rechts- und Personalabteilungen.

    Worum geht es?

    Der Datenschutz hat theoretisch seit Jahrzehnten die Abläufe in den Personalabteilungen geprägt – praktisch wurde der Datenschutz im HR stiefmütterlich behandelt. Das kann sich heutzutage kein Unternehmen mehr leisten. Nicht nur, weil die DSGVO vor über 5 Jahren Geltung erlangt hat und mit erheblichen Bußgeldern droht, sondern auch, weil nahezu alle Prozesse digitalisiert sind und die Vernachlässigung der Datensicherheit zu einem IT-Super-GAU im Unternehmen führen kann. 2024 hat dazu die KI-Verordnung die Bühne betreten und erhebliche Auswirkungen auf moderne, digitale Recruiting- und Personalmanagementverfahren mit sich gebracht. Zeit, sich näher mit diesen spannenden Themen zu befassen!

    Was sind die Schwerpunkte?
    • DSGVO-Basics

    • Aktuelle Rechtsprechung des EuGH mit datenschutz- und arbeitsrechtlichen Bezügen

    • Betriebsvereinbarungen unter der DSGVO

    • Die KI-Verordnung und ihre Auswirkungen auf HR-Prozesse

    • Recruitingprozesse

    • Das Beschäftigtenverhältnis

    • Auskunftsanspruch als Angriffsmittel

    • Datenübermittlung im Konzern

    • Datenübermittlung in Drittstaaten

    Wer referiert?

    Rechtsanwältin, Hamburg
  • Block 2: GmbH-Geschäftsführende im Arbeitsrecht

    Donnerstag, 06. November 2025 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an anwaltliche GmbH-Berater und -Beraterinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht sowie Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen einer GmbH.

    Worum geht es?

    Die Schnittstellen zwischen Arbeits-, Gesellschafts-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht werden angesprochen. Den Schwerpunkt bilden arbeits- und kündigungsrechtliche Themen, die anhand eines Mustervertrags besprochen werden.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Allgemeine Grundlagen: Unterscheidung zwischen An- und Bestellung, zwischen Fremd- und Gesellschaftergeschäftsführenden, Voraussetzungen der Bestellung

    • Geschäftsführende: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen oder freie Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen?

    • Arbeitnehmerschutz für GmbH-Geschäftsführende – Rechtsprechung des EuGH

    • Welche Schutznormen gelten? Von der AGB-Kontrolle über den (Schwerbehinderten-)Kündigungsschutz zum AGG

    • Neues zur Rechtswegzuständigkeit

    • Sozialversicherungspflicht der GmbH-Geschäftsführerenden

    • Vergütung von Geschäftsführerenden: Regelungen zu Tantiemen etc./Problem der verdeckten Gewinnausschüttung bei Gesellschaftergeschäftsführenden

    • Beendigung der Bestellung: Widerrufskompetenz, Beschlussfassung, der wichtige Grund, Folgen und Rechtsschutzmöglichkeiten bei Abberufung

    • Beendigung der Anstellung: formelle und materielle Kündigungsvoraussetzungen

    • Das (nachvertragliche) Wettbewerbsverbot von GmbH-Geschäftsführerenden

    • Die betriebliche Altersversorgung von GmbH-Geschäftsführerenden

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg
  • Block 3: Erwerbsstatus: Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit

    Freitag, 07. November 2025 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich insbesondere an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die arbeitsrechtlich und sozialversicherungsrechtlich tätig sind sowie an Mitarbeitende in Rechts- und Personalabteilungen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht.

    Worum geht es?

    Für die Frage der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung ist die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit von grundlegender Bedeutung. Im Rahmen des Seminars sollen die zentralen Fragen der Abgrenzung unter Heranziehung der aktuellen Rechtsprechung des BSG behandelt werden. In Ergänzung zu der Abgrenzung wird auf das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV eingegangen.

    Was sind die Schwerpunkte?

    Bezogen auf die Abgrenzung von Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit wird zunächst neben darzustellenden Grundlagen auf die abstrakt-inhaltliche Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit sowie die Maßgaben für die Statusbeurteilung eingegangen. Sodann wird die aktuelle Rechtsprechung des BSG zur Statusbeurteilung verschiedener Tätigkeiten näher behandelt. Hinsichtlich des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV werden wesentlich die zum 1. April 2023 eingeführten Neuerungen und damit verbundenen Fragen vorgestellt.

    Wer referiert?

    Foto: Prof. Dr. Winfried Boecken
    Ordinarius i. R. für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Konstanz

Wer referiert?

Foto: Prof. Dr. Winfried Boecken
Ordinarius i. R. für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Konstanz
Rechtsanwältin, Hamburg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg

Wo findet das Seminar statt?

Leonardo Royal Hotel, Mailänder Straße 1, 60598 Frankfurt a. M.
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Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 8. Oktober 2025 per Mail: reservations.frankfurt@leonardo-hotels.com • EZ/ÜF 109,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 480 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 720 € Mitglieder Anwaltverein
  • 800 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Seminarpaket Arbeitsrecht: 3 x 5 Stunden

Persönliche Beratung
André Szibele