Seminarpaket Bank- und Kapitalmarktrecht: 3 x 5 Stunden
Frankfurt a. M. | Donnerstag, 26. November 2026, 08:00 Uhr bis Freitag, 27. November 2026, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 73755-26
Die Veranstaltung im Bank- und Kapitalmarktrecht ist für Anwälte und Anwältinnen interessant, die ihre Fortbildung in einem Rutsch absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke á 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.
- Block 1: Aktuelle Rechtsprechung zum Bank- und Kapitalmarktrecht
Donnerstag, 26. November 2026 • 08:00 - 13:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Worum geht es? Die anwaltliche und richterliche Tätigkeit im Bank- und Kapitalmarktrecht ist naturgemäß geprägt durch die obergerichtliche Rechtsprechung. Das Seminar soll die aktuellen Schwerpunkte und Tendenzen dieser Rechtsprechung im Zusammenhang darstellen, wobei ein Fokus auf dem Bereich der Online-Überweisungen bzw. der missbräuchlichen Nutzung von Zahlungsdiensten liegen wird. Widerrufsfälle, insbesondere hinsichtlich der PKW-Finanzierungen und der Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung, werden ebenfalls erörtert.
Was sind die Schwerpunkte? -
Haftungsgrundlagen im Bereich Anlageberatung und Prospekthaftung
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Darstellung der wesentlichen Beratungs-/Prospektfehler, Kausalität
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Haftungsumfang (Schadenberechnung)
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Prozessuale Durchsetzung
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Aktuelle Aspekte zum allgemeinen Bankrecht (z. B. AGB der Banken, Darlehensrecht)
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Widerruf von Darlehensverträgen
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- Block 2: Marktmissbrauch und Kapitalmarktinformation – Pflichten, Verbote, Strafen und Schadenersatz
Donnerstag, 26. November 2026 • 14:30 - 20:00 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwältinnen und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Angesprochen sind auch Mitarbeitende in Rechtsabteilungen von Unternehmen oder Aufsichtsbehörden sowie Compliance-Verantwortliche.
Worum geht es? Die kapitalmarktrechtlichen Pflichten und Verbote werden zunehmend komplexer und bezüglich ihrer Sanktionen immer gravierender. Hieraus folgen ständig wachsende Anforderungen an Rechtsanwender jeder Art. Marktmissbrauch, also Insiderverstöße und Marktmanipulation, sowie Kapitalmarkttransparenz, wie z. B. Ad-hoc Mitteilungen und Stimmrechtsmitteilungen, werden zunehmend zu Problemfeldern für börsennotierte Unternehmen sowie für Anleger und Anlegerinnen. Der EU-Gesetzgeber versucht, diese Komplexität durch den EU Listing Act, der die EU-Marktmissbrauchsverordnung ab 06.05.2026 ändern wird, zu reduzieren. Insbesondere wird die Insiderinformation und sich daran anschließende Pflichten neu geregelt. Gelingt dem Gesetzgeber eine Vereinfachung des Rechts oder werden gegebenenfalls zusätzliche Überwachungspflichten börsennotierter Unternehmen belasten und zu neuen Rechtsunsicherheiten führen? Nicht zu vernachlässigen sind auch die strafrechtlichen Aspekte der Insiderverbote und der Marktmanipulation, die in den letzten Jahren prominent zur Anklage gekommen sind.
Was sind die Schwerpunkte? -
Insiderverbote und deren Sanktionen
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Insiderinformationen unter Berücksichtigung gestreckter Verfahren
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Ad-hoc-Meldepflicht und Befreiungstatbestände
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Managers Transactions – Meldepflichten und Sanktionen
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Stimmrechtsmitteilungen
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Marktmanipulation und schadenersatzrechtliche Konsequenzen für Emittenten, deren Organe und sonstige Marktteilnehmende
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Verwaltungsrechtliche Sanktionen
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- Block 3: Aktuelles im Darlehensrecht
Freitag, 27. November 2026 • 09:00 - 14:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die mit bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen und dem Immobilienrecht befasst sind sowie an Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen aus Banken.
Worum geht es? Die Rechtsprechungszusammenfassung der zum Darlehensrecht ergangenen Urteile des vergangenen Jahres werden ebenso behandelt wie die Änderungen der wirtschaftlichen Betrachtung der Darlehensvergabe (Kreditwürdigkeitsprüfung, Negativzinsen, Bearbeitungsgebühren). Das Seminar gibt einen Ausblick auf Änderungen im Darlehensrecht und zeigt die Tendenzen auf.
Was sind die Schwerpunkte? -
Darlehensvergabe
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Störungen im Darlehensverhältnis
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Kündigung von Darlehen
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Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 069 / 3300200
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 28. Oktober 2026 • EZ/ÜF 132 €
Bitte rufen Sie Ihr Zimmer unter dem Stichwort "G-DAA0" per Mail ab (FRAJF.gs.reservations@hyatt.com) oder auch gerne telefonisch unter 069/3302 911.
Was kostet die Teilnahme?
- 515 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 772 € Mitglied DAV
- 858 € Nichtmitglied
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie


