Ungesichert bei Krankheit – Möglichkeiten zur Erlangung einer Absicherung bei Krankheit
Online | Donnerstag, 26. Juni 2025 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62006-25
Dieses Seminar ist geeignet für alle, die sich mit Personen beschäftigen, die Leistungen bei Krankheit in Anspruch nehmen wollen, insbesondere für Rechtsanwälte/-innen und Fachanwälte/-innen für Sozialrecht, Medizinrecht, Versicherungsrecht.
Trotz der Absicht des Gesetzgebers, in Deutschland einen weitgehend lückenlosen Schutz bei Krankheit zu schaffen, hat eine größere Zahl von Menschen in Deutschland keinen Krankheitsschutz. Die Schätzungen schwanken zwischen 80.000 und 100.000 Menschen. Hiervon sind unterschiedliche Personen betroffen, so z. B. Obdachlose, Solo-Selbständige, ausländische Einwanderer ohne Aufenthaltstitel. Probleme gibt es aber auch bei deutschen Staatsangehörigen, die nach einem Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland zurückkehren. Leistungserbringer, wie insbesondere Krankenhäuser, sind ebenfalls betroffen, wenn sie solche Menschen behandeln müssen, die keinen Kostenträger haben. Die Veranstaltung führt in die Problematik ein und bietet unter Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung der Sozial- und Zivilgerichte sowie der Literatur einen „Leitfaden“ aus der Sicht der ungesicherten Person, einen Krankheitsschutz zu erhalten und die Kosten einer Behandlung zu decken. Davon profitieren auch die Leistungserbringer, die infolge der Ermittlung des Kostenträgers die Möglichkeit erhalten, ihre Leistungen abzurechnen.
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Allgemeines: Die Absicherung des Zugangs bei Krankheit durch das Grundgesetz und durch internationale Vorschriften (Grundzüge)
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Die Möglichkeiten der Absicherung über die gesetzliche Krankenversicherung (insb. § 5 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2a, Nr. 13 SGB V, § 188 Abs. 4 SGB V)
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Die Möglichkeiten der Absicherung über die private Krankenversicherung (insb. Versicherung im Basistarif)
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Die Möglichkeiten der Absicherung über die Sozialhilfe (§ 48 S. 2 SGB XII „Quasiversicherung“, § 48 S. 1 SGB XII, §§ 4, 6 AsylbLG, Überbrückungsleistungen § 23 Abs. 3 S. 3 ff. SGB XII)
09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 252 € Mitglieder Anwaltverein
- 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie