Vertragsrecht für digitale Inhalte und Dienstleistungen – Block 3: Daten als Vertragsgegenstand, Abo-Modell und weitere Besonderheiten

Die Schwerpunkte bauen teilweise aufeinander auf, so dass wir empfehlen, alle drei Blöcke der Seminarreihe "Vertragsrecht für digitale Inhalte und Dienstleistungen" zu besuchen.
Wann findet das Seminar statt?

Online | Dienstag, 05. März 2024 • 15:00 - 17:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62812-24

An wen richtet sich das Seminar?
Rechtsanwälte/-innen und Fachanwälte/-innen für IT-Recht sowie alle, die sich mit Verträgen über digitale Produkte sowie mit Verbrauchsgüterkauf und speziell mit der Vertragscharakteristik und der Lieferkette befassen
Worum geht es?
Seit 01.01.2022 gilt eine Art „digitales Privatrecht“ im BGB. Im Allgemeinen Teil des BGB gibt es ein Sonderrecht für „Verbraucherverträge über digitale Produkte“, im Kaufrecht einen neu gefassten § 434 und neue Regelungen im Verbrauchsgüterkauf. Das Besondere sind u. a. die Regeln zu Bereitstellung, die stark technisch orientierten Anforderungen an die Vertragsgemäßheit und die Aktualisierungspflicht. Die Anforderungen sind zu Lasten des Verbrauchers kaum absenkbar. Inzwischen gibt es eine Diskussion über den Spielraum, ggf. auch in AGB, allerdings noch keine Rechtsprechung. Die Seminar-Reihe bietet einen Überblick über die Neuregelungen und deren technische Beurteilung sowie deren Auswirkungen für Verträge bzw. AGB.
Was sind die Schwerpunkte?
  • Verhältnis zum BT; Probleme mit § 650, Daten als Sachen in der Lieferkette, Datenvertrag und Restriktionen z. B. Art. 9 DSGVO und Test-/Trainingsdaten
  • Beurteilung aus Datenschutz-Sicht, „Bezahlen mit Daten“ und § 327q, Einwilligung, Widerruf, Kopplung,
Cookies vs PUR-Modelle [Zugang], „Abo Modell“
  • Dimensionen der „Qualität“ Datenqualität (Datenschutz), Qualität des digitalen Inhalts; juristisch/technisch, Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und (nicht lösbare) Herausforderungen
  • Verträge zu Datenbanken, SaaS, Lizenzen, Games; Erschöpfung, Nutzungsbeschränkungen
  • Regress und Aktualisierungspflicht in der Lieferkette

Wer referiert?

Rechtsanwalt, München
Foto: Dr. Siegfried Streitz
Dipl.-Informatiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung, Brühl

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 97 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 145 € Mitglieder Anwaltverein
  • 161 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download
In Kooperation mit der Zeitschrift "Computer und Recht"
Persönliche Beratung
Nicola Fitzlaff