Vertragsrecht für digitale Inhalte und Dienstleistungen – Update 2025
Online | Dienstag, 25. Februar 2025 • 10:00 - 16:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62801-25
Rechtsanwälte/-innen und Fachanwälte/-innen für IT-Recht, die sich mit Verträgen in der Leistungskette für Software und sonstige digitale Produkte im Spannungsfeld von KI, Datenschutz und weiteren Regelungen, besonders den Änderungen für das Mängelregime, befassen
Durch die Digitalakte, voran die KI-VO, wird das Digitalrecht stark tangiert. Das gilt für B2B, wenn auch evtl. am Ende der Leistungskette B2C-Verträge vorliegen. Von der KI-VO und der DSGVO gehen starke Impulse aus, die das Mängelrecht beeinflussen. Bei KI-Systemen spielen neben den datenschutzrechtlichen Restriktionen die urheberrechtlichen Maßgaben eine große, aber noch unklare Rolle. Es soll gezeigt werden, wie sich für die Leistungskette und deren Verträge ein Spannungsfeld mit zahlreichen Wechselwirkungen zwischen KI-VO, DSGVO, UrhG und DA sowie DSA ergibt. Ein zentrales Thema ist dabei die Ausdehnung der Anforderungen an die Mängelfreiheit, die einhergeht mit neuen Unschärfen bei der Gewährleistung. Neben dem Einfluss der KI-VO auf den Mangelbegriff sind die AGB-Kontrolle nach Data Act oder ein Cloud-Dienst als Softwarekomponente nach Cyber Resilience Act als Beispiele für Änderungen zu nennen. Ein wichtiger Bereich ist dabei das Mängelrecht, insbes. weil auch § 633 insoweit stark betroffen ist.
Die Veranstaltung zeigt, wo und wie sich diese neuen Anforderungen der Unionsrechtsakte in das bisherige Gefüge des Sonderrechts für „Verbraucherverträge über digitale Produkte“ einfügen lassen. Dabei sind u. a. die Bereitstellung mit Varianten, die stark technisch orientierten Anforderungen an die Vertragsgemäßheit und die Aktualisierungspflicht schwierige Hürden. Die Anforderungen sind zu Lasten der Verbraucher/-innen kaum absenkbar. Diese muß evtl. bereits die Lieferkette einlösen. Das Seminar bietet einen Überblick über die Auswirkungen der Neuregelungen und deren technische Beurteilung für Verträge bzw. AGB.
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Bisherige Anforderungen gemäß §§ 434, 327e, f BGB und Produkte
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Probleme beim Vertragstyp und in der Folge bei AGB-Konzepten und Lizenzverträgen
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Neue Anforderungen über KI-VO und weitere Digitalakte, auch technisch, und deren vertragliche Ausgestaltung; Impulse für Leistungsbeschreibung und -beurteilung bei KI („Zweck“, Unvollständigkeit, Transparenz, Anforderungen wie „angemessen“)
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Einbeziehung der Anforderungen der DSGVO in die Mangelbeurteilung (Datenschutzeignung, Sicherheit)
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Effekte für die Interpretation des § 633 BGB in der Leistungskette einschließlich UrhR
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Wechselwirkungen und Spannungsverhältnisse zwischen diversen Anforderungen
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Zulässigkeit im Konflikt u. a. mit DSGVO und Urheberrecht bei Input, Training und Output von KI-Systemen, fehlende DSGVO- oder KI-VO-Compliance als Mangel
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 200 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 300 € Mitglieder Anwaltverein
- 334 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
In Kooperation mit der Zeitschrift "Computer und Recht"