44. Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz – Präsenz-Bausteine: 1, 2 / Online-Bausteine: 3, 4, 5, 6

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Wann findet der Lehrgang statt?

Düsseldorf | Donnerstag, 12. September 2024, 09:00 Uhr bis Samstag, 08. Februar 2025, 16:00 Uhr (120 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 41544-24

Wie ist der Lehrgang aufgebaut?

Der Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz umfasst 120 Vortragsstunden und 15 Kausurstunden.

Er gliedert sich in 2 Präsenz- und 4 Online-Bausteine sowie 3 Klausuren à 5 Stunden, die in Präsenz geschrieben werden. Versäumte Stunden bzw. Klausuren können in einem anderen Lehrgang nachgeholt werden.

Baustein 3 – Online (13. - 16. November 2024)
Termine und Referierende:
  • 13.11.2024 · 14:15 - 18:45 Uhr

    Deutsches und EU-Markenrecht - Teil 1 von 2

    Dr. Volker Schoene, Rechtsanwalt, Köln
  • 14.11.2024 · 09:00 - 13:15 Uhr

    Deutsches und EU-Markenrecht - Teil 2 von 2

    Dr. Volker Schoene, Rechtsanwalt, Köln
  • 14.11.2024 · 14:15 - 18:45 Uhr

    Deutsche und Europäisches Markenrecht - Verfahrensrecht - Teil 1 von 2

    Andreas Böhm, Rechtsanwalt, Dipl.-Kaufmann, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Steuerrecht sowie Urheber- und Medienrecht, Berlin
  • 15.11.2024 · 09:00 - 13:15 Uhr

    Deutsches und Europäisches Markenrecht - Verfahrensrecht - Teil 2 von 2

    Andreas Böhm, Rechtsanwalt, Dipl.-Kaufmann, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Steuerrecht sowie Urheber- und Medienrecht, Berlin
  • 15.11.2024 · 14:15 - 18:45 Uhr

    Sonstige Kennzeichen. Firma, Geschäftsbezeichnung, Domain, Internationale Verträge - Teil 1 von 2

    Prof. Dr. Michael Loschelder, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Köln
  • 16.11.2024 · 09:00 - 13:45 Uhr

    Sonstige Kennzeichen. Firma, Geschäftsbezeichnung, Domain, Internationale Verträge - Teil 2 von 2

    Prof. Dr. Michael Loschelder, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Köln

Ausführliche Inhalte

Deutsches und EU-Markenrecht; sonst. Kennzeichen: Firma, Geschäftsbezeichnung; internationale Verträge

Deutsches und EU-Markenrecht: Abgrenzung zu sonstigen Kennzeichnungsrechten, internationale Bestimmungen, Markenformen, absolute und relative Schutzhindernisse, Benutzungsmarken, Benutzungszwang, Erschöpfung und Verwirkung, Markenverletzungstatbestände, Unterlassungsanspruch, Schadenersatz und Annexansprüche

Deutsches und europäisches Markenrecht – Verfahrensrecht: Verfahrensrecht zum deutschen Markenrecht: Stellung des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts; allgemeine Verfahrensgrundsätze; Die wichtigsten Verfahren: Anmeldeverfahren, Widerspruchsverfahren, Eintragungsbewilligungsklage; Bedeutung des Markenregisters; Rechtsbehelfe: Erinnerung, Beschwerde, Rechtsbeschwerde; Besondere Verfahren: Wiedereinsetzung, Weiterbehandlung; Verfahrensrecht für die Gemeinschaftsmarke: Die wichtigsten Verfahren: Prüfungsverfahren; Widerspruchsverfahren vor der Eintragung; Änderungen der Anmeldung; Änderungen der Eintragung; Nichtigkeitsverfahren

Der Rechtsweg: Beschwerdeverfahren; Klage zum europäischen Gericht der ersten Instanz; weitere Klage zum EuGH (Revisionsverfahren); Verlängerung der eingetragenen Marke; Erlangung einer international registrierten Marke (IR-Marke)

Sonstige Kennzeichen: Firma, Geschäftsbezeichnung; internationale Verträge: Die Themen „internationale Verträge“ und „sonstige Kennzeichen: Firma, Geschäftsbezeichnung“ behandeln das System der internationalen Verträge um die Pariser Verbandsübereinkunft und das Berner Übereinkommen herum, insbesondere das Madrider Markenabkommen und das Protokoll hierzu sowie das TRIPS-Abkommen. Dargestellt werden die dort enthaltenen Grundsätze und ihre Bedeutung für das nationale und europäische Recht.

Bei den sonstigen Kennzeichen werden neben den geschäftlichen Bezeichnungen (§ 5 MarkenG) Domains sowie geographische Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen und deren Schutz nach nationalem und europäischen Recht behandelt.

Baustein 4 – Online (04. - 06. Dezember 2024)
2. Klausur (14. Dezember 2024 · 11:00 - 16:00 Uhr)
Baustein 5 – Online (08. - 11. Januar 2025)
Baustein 6 – Online (29. - 31. Januar 2025)
3. Klausur (08. Februar 2025 · 11:00 - 16:00 Uhr)

Wer referiert?

Andreas Böhm | Rechtsanwalt
Alexander Haertel | Rechtsanwalt
Peter Karge | European Patent Attorney
Jens Kunzmann | Rechtsanwalt
Carsten Plaga | Rechtsanwalt
Dr. Harald Weiß | Rechtsanwalt

Wo findet der Lehrgang statt?

Novotel Düsseldorf City West, Niederkasseler Lohweg 179, 40547 Düsseldorf
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Exklusiv für Teilnehmende
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 14.08.2024 • EZ/ÜF 121,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 2.435 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 2.650 € Mitglied DAV
  • 2.650 € Mitglied GRUR / VPP / epi / AIPP / Patentanwaltskammer
  • 3.185 € Nichtmitglied
  • zzgl. 220 € Gebühr schriftliche Klausuren

von der Umsatzsteuer befreit

Pausenerfrischungen bei Präsenzbausteinen • Arbeitsunterlagen (Skript oder Präsentation) digital • Ratenzahlung möglich

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In Kooperation mit der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)

Persönliche Beratung
Lara Jürgens