Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Verkehrsstrafrecht und zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten

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Wann findet das Semianr statt?

Frankfurt a. M. | Freitag, 23. Februar 2024 • 09:00 - 14:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72302-24_3

An wen richtet sich das Seminar?

Strafverteidiger/-innen, Rechtsanwälte/-innen mit Erfahrung im Strafrecht, insbesondere Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht oder Strafrecht

Worum geht es?

Es wird der aktuelle Stand der Rechtsprechung zum Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht dargestellt. Praktisch wichtige Fragestellungen aus Sicht der Verteidigung werden vertieft und Ansätze für eine aktive Verteidigung besprochen. Praktisch bedeutsame Schnittstellen zum Recht der Ordnungswidrigkeiten und zum Verfahrensrecht werden dabei ebenfalls behandelt.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Aktuelle Entscheidungen des BGH sowie der Oberlandesgerichte

  • Aktuelle Fälle zum "Kernbereich": §§ 69, 142, 315b, 315c, 315d, 315f, 316 StGB

  • Vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung im Straßenverkehr (u. a. "Raserfälle"; Einziehung von Kfz)

  • Einzelfragen, z. B. Einführung von Messunterlagen in die Hauptverhandlung (Einsichtsrecht) und Rechtsmittel, insb. Rechtsbeschwerde

  • Weitere interessante Fallkonstellationen aus Sicht der Verteidigung

Wer referiert?

Foto: Prof. Dr. Holger Niehaus
Richter am OLG, Düsseldorf

Wo findet das Seminar statt?

Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe, Voltastraße 29, 60486 Frankfurt a. M.
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Telefon: 069 / 79260
Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 25. Januar 2024 • EZ/ÜF 113,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 181 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 272 € Mitglieder Anwaltverein
  • 302 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • WertGarantie

Seminarpaket

Persönliche Beratung
Ronja Lange