Die Verwertung von illegal beschafften Beweismitteln im Verkehrsrecht
Neu im Programm
Online | Mittwoch, 04. September 2024 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72350-24_2
Im Verkehrsrecht tätige Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht und Strafrecht
Nicht erst seit dem Urteil des BGH vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17 zur Verwertung von DashCam-Aufnahmen – stellt sich auch im Verkehrsrecht die Frage, ob eigentlich illegal beschaffte Beweismittel gleichwohl als Beweismittel herangezogen werden können. Die moderne Technik durch Smartphones macht es möglich, Gespräche heimlich aufzunehmen oder Fotos und Filmaufnahmen unbemerkt zu tätigen. Daneben engagieren Versicherer bei „verdächtigen“ Personenschäden Privatdetektive/-innen mit der Überwachung von Geschädigten oder erlangen Gesundheitsdaten „auf dem kurzen Dienstweg“. Sind auf diese Weise gewonnene Erkenntnisse verwertbar oder aber eine „Frucht des verbotenen Baums“. Daneben finden auch im verkehrsstraf- und bußgeldrechtlichen Bereich grenzwertig beschaffte Beweismittel Eingang in die Akten. Hier gilt es, auf das Verwertungsverbot des § 136a StPO hinzuweisen.
Das Seminar soll die Teilnehmenden sensibilisieren, dass nicht jedes Beweismittel verwertet werden darf, andererseits aufzeigen, wo eine Beweisnot vor allem zivilrechtlich dazu führen kann, dass ein nicht legal beschafftes Beweismittel dennoch zur prozessuale Verwertung gelangen kann.
09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
Was kostet die Teilnahme?
- 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 252 € Mitglieder Anwaltverein
- 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Seminarpaket
-
Aktuelle Rechtsprechung OWI und Verkehrsstrafrecht
Online | Montag, 02. September 2024 • 09:00 - 15:45 Uhr
-
Die Verwertung von illegal beschafften Beweismitteln im VerkehrsrechtAktuell ausgewählt
Online | Mittwoch, 04. September 2024 • 09:00 - 15:45 Uhr
-
Praxistipps Personenschaden
Online | Freitag, 06. September 2024 • 09:00 - 15:45 Uhr
-
Seminarpaket Verkehrsrecht: 3 x 5 Stunden
Online | Montag, 02. September 2024, 09:00 Uhr bis Freitag, 06. September 2024, 15:45 Uhr