Marktmissbrauch und Kapitalmarktinformation – Pflichten, Verbote, Strafen und Schadenersatz
Frankfurt a. M. | Donnerstag, 26. November 2026 • 14:30 - 20:00 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 73755-26_2
Das Seminar richtet sich an im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwältinnen und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Angesprochen sind auch Mitarbeitende in Rechtsabteilungen von Unternehmen oder Aufsichtsbehörden sowie Compliance-Verantwortliche.
Die kapitalmarktrechtlichen Pflichten und Verbote werden zunehmend komplexer und bezüglich ihrer Sanktionen immer gravierender. Hieraus folgen ständig wachsende Anforderungen an Rechtsanwender jeder Art. Marktmissbrauch, also Insiderverstöße und Marktmanipulation, sowie Kapitalmarkttransparenz, wie z. B. Ad-hoc Mitteilungen und Stimmrechtsmitteilungen, werden zunehmend zu Problemfeldern für börsennotierte Unternehmen sowie für Anleger und Anlegerinnen. Der EU-Gesetzgeber versucht, diese Komplexität durch den EU Listing Act, der die EU-Marktmissbrauchsverordnung ab 06.05.2026 ändern wird, zu reduzieren. Insbesondere wird die Insiderinformation und sich daran anschließende Pflichten neu geregelt. Gelingt dem Gesetzgeber eine Vereinfachung des Rechts oder werden gegebenenfalls zusätzliche Überwachungspflichten börsennotierter Unternehmen belasten und zu neuen Rechtsunsicherheiten führen? Nicht zu vernachlässigen sind auch die strafrechtlichen Aspekte der Insiderverbote und der Marktmanipulation, die in den letzten Jahren prominent zur Anklage gekommen sind.
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Insiderverbote und deren Sanktionen
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Insiderinformationen unter Berücksichtigung gestreckter Verfahren
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Ad-hoc-Meldepflicht und Befreiungstatbestände
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Managers Transactions – Meldepflichten und Sanktionen
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Stimmrechtsmitteilungen
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Marktmanipulation und schadenersatzrechtliche Konsequenzen für Emittenten, deren Organe und sonstige Marktteilnehmende
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Verwaltungsrechtliche Sanktionen
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 069 / 3300200
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 28. Oktober 2026 • EZ/ÜF 132 €
Bitte rufen Sie Ihr Zimmer unter dem Stichwort "G-DAA0" per Mail ab (FRAJF.gs.reservations@hyatt.com) oder auch gerne telefonisch unter 069/3302 911.
Was kostet die Teilnahme?
- 217 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 325 € Mitglied DAV
- 361 € Nichtmitglied
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie
Marktmissbrauch und Kapitalmarktinformation – Pflichten, Verbote, Strafen und Schadenersatz
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